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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-06-20
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1939
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen VuchHandel Nr. 140 (R. 71) Leipzig. Dienstag den 20. Juni 1939 108. Jahrgang Anordnung über die Verwertung von urheberrechtlichen Werknuyungs- und Verlagsrechten Aus Grund des 8 25 der Ersten Verordnung zur Durch führung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) ordne ich mit Zustimmung des Reichskom missars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Reich für das gesamte Reichsgebiet folgendes an: 8 l Wer sich auf einem zur Zuständigkeit der Reichskulturkäm mer gehörenden Gebiet betätigt oder zu betätigen beabsichtigt, darf urheberrechtliche Werknutzungs- und Verlagsrechte an Aus länder, insbesondere an ausländische Verwertungsgesellschaften, nur mit Genehmigung des Präsidenten der zuständigen Einzel kammer übertragen. §2 Die Präsidenten der Einzelkammern können zur Durchfüh rung der Anordnung für ihren Bereich nähere Bestimmungen treffen, insbesondere über den Kreis der Unternehmen, die als Verwertungsgesellschasten im Sinne des 8 l anzusehen sind. 8 3 (1) Bestehende Bindungen bei ausländischen Verwertungs gesellschaften sind zu dem nach Inkrafttreten dieser Anordnung nächst zulässigen Termin zu lösen, falls nicht eine Ausnahme genehmigung gemäss 8 2 erteilt ist. (2) Die Kammern können verlangen, daß ihnen von den Bindungen, die nicht kurzfristig gelöst werden können, Mit teilung zu machen ist. Sie können die Vorlage dieser Verträge verlangen. 8 4 Die Anordnung tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft. B e rl i n, den 13. Mai 1939 Der Präsident der Reichskulturlammer gez. vr. Goebbels (Veröffentlicht im »Völkischen Beobachter» vom 20. Mai 1939.) Zu dieser Anordnung weist die Reichsschristtumskammer darauf hin, daß bis zur Bekanntgabe ihrer Durchführungs bestimmungen die Bekanntmachung vom 10. Juni 1938 über den Erwerb ausländischer und den Verkauf deutscher Verlagsrechts — abgedruckt in den »Vertraulichen Mitteilungen der Fachschast Verlag- vom 18. Juni 1938 und im »Recht der Reichsschrift tumskammer- Anmerkung I zur Nr. 127 — weiter anzuwen den ist. Für den Zuständigkeitsbereich der Reichsmusikkammer hat ihr Präsident unterm 13. Juni 1S39 die nachstehende Erste Durchführungsbestimmung» erlassen <s. »Völkischer Beobachter- oom IS. Juni 1939): 8 i (1) Reichsdeutsche Inhaber von Urheberrechten an Werken der Tonkunst dürfen mit der Verwertung ihrer Aufführungsrechte und mechanischen Urheberrechte nur die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte (»Stagma«) betrauen. (2) Im übrigen wird die nach 8 1 der Anordnung des Präsi denten der Reichskulturkammer erforderliche Genehmigung zum Ab schluß sonstiger Verträge bis auf Widerruf hiermit erteilt. Devisen rechtliche Vorschriften werden hierdurch nicht berührt. 8 2 Reichsdeutsche Inhaber von Urheberrechten an Berken der Tonkunst haben unbeschadet der aus 8 3 Abs. 1 der Anordnung des Präsidenten der Neichskulturkammer sich ergebenden Verpflichtung die zwischen ihnen und ausländischen Verwertungsgesellschasten abgeschlossenen Verträge ohne besondere Aufforderung unverzüg lich dem Präsidenten der Reichsmusikkammer vorzulegen. Die letzten Tage des ersten Reichslehrgangs zur Förderung des buchhändlerischen Nachwuchses in Berlin (S. dazu auch die Berichte in Nr. 132, 136 und 138) Abschied von Lauenstein, Fahrt nach Berlin — Begrüßung durch den Vizepräsidenten Wilhelm Baur in der Reichsschristtumskammer — Der Empfang bei Reichslciter Rosenbcrg — KameradschastSabcnd der ReichSjchrift- tlimSkammer im HauS der Deutschen Presse — Gäste der ReichsschrifttumSabtcilung des PropagandaministcriumS in Potsdam — Ministerialdirigent Alfred-Jngemar Berndl spricht zu den Teilnehmern — „Dannhäuscr" im Deutschen LpernhauS — Tie Gastgeschenke der Verleger — Abschluß des Lehrgangs am Lonntagmorgcn absondern, zumal auf einer Reise, hieß es nun sofort: »Hoffent lich hat der Zug solche Abteile, daß wir alle zusammensitzen und singen können». Wir saßen zusammen und sangen von Lauenstein bis Dresden all unsere heiteren Lieder. Volkslieder- und Kanon singen im Dresdener Hauptbahnhos Karl Goetz hatte noch mittun können, aber in Dresden mußten wir von ihm Abschied nehmen. Wir sangen ihm ein Abschied von Lauen st ein Selbst an dem letzten Morgen in Lauenstein meinte es die Sonne gut mit uns. Denn sie schien nicht, als wir zum letzten mal an unserem Arbeitsplatz zum Appell antraten und die Fahne einholten, die all die Tage so fröhlich über unserer Arbeit geleuchtet hatte, — als wir unsere Gedanken noch einmal dem Volk zuwandten, dem diese Arbeit gegolten hatte. Unter dem grauverhüllten Himmel war der Marsch zum Bahnhof und der Abschied leichter. Während sich Deutsche sonst gern voneinander Nr. uo Dienstag, den 20. Juni IMS SOI
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