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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1939
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. 150 (R. 75) Leipzig, Sonnabend den 1. Juli 1939 106. Jahrgang Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Auslegungsgrundsätze zur Verkaufs- und Verkehrsordnung Nachstehend veröffentlichen wir die wichtigsten Bestimmun gen aus einigen Anordnungen und Bekanntmachungen der Fachschafts-, Fachgruppen- und Arbeitsgemeinschaftsleiter des früheren Bundes Reichsdeutscher Buchhiindler aus den Jahren 1935 und 1936, in denen buchhändlerische Verkaufs- und Ver kehrsfragen geregelt worden sind. Es wird daraus hingewiesen, daß diese seit Jahren angewandten Bestimmungen als Aus legungsgrundsätze zur buchhändlerischen Verkaufs- und Ver kehrsordnung gelten. I. Aus der Anordnung der Fachschaft Verlag über Hörer stücke und Monatskonten vom 12. November 1935: 1. Der Verkaufspreis für sogenannte Hörerstücke soll nicht tiefer als mit 20"/» Abschlag vom Ladenpreis festgesetzt werden. Die Hörerstücke werden dem Sortiment mit 40"/° Rabatt vom vollen Ladenpreis berechnet. Partie- Freistücke werden nicht gewährt. 2. Die von den Verlegern geführten Monatskonten sollen allgemein am 25. eines jeden Monats abgeschlossen werden. Unbeschadet dieser Vorverlegung des.Abschluß termins verbleibt es hinsichtlich des äußersten Zah lungstermins beim 15. des darausfolgenden Monats. 3. Von den Verlegern wird erwartet, daß sie sich auch an' die sonstigen Vereinbarungen mit dem Sortiment ge bunden fühlen, wie sie im Börsenblatt für den Deut schen Buchhandel in Nr. 244 von 1935 Seite 875 nieder- gelcgt sind"). II. Aus der Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft der am Reisebuchhandel interessierten Verleger und der Fachgruppe Reisebuchhandel mit dem Reichsverband des kreditgebenden Einzelhandels e. V. über die Regelung des vergrößerten Aufdruckes der Ratenbeträge aus Prospekten und Anzeigen vom 22. März 1935: Bei Prospekten und Anzeigen, in denen ein Ratenange bot gemacht wird, ist in unmittelbarem Zusammenhänge mit dieser Rate auch der Gesamtbetrag des zum Verkauf angebotenen buchhändlerischen Gegenstandes in auf fälliger Weife anzugeben. Desgleichen ist auf dem vom Besteller auszufüllenden Bestellschein der Gesamtbetrag des Kausobjektes in größerem Schriftgrad anzugeben, damit nicht das Publikum über die Höhe der von ihm insgesamt eingegangenen Verpflichtung im unklaren ist. III. Aus der Bekanntmachung des Vorstehers betr. den General vertrieb vom 18. Mai 1936: Gelegentlich wird noch immer mit dem Hinweis auf das Alleinvcrtriebsrecht für ein Werk geworben. Das Publikum muß natürlich bei einer solchen Werbung an nehmen, daß nur die anbietende Firma, nicht aber der sonstige Buchhandel zur Lieferung des Werkes in der Lage ist. Ich mache daher darauf aufmerksam, daß nach K 2 Ab schnitt b der buchhändlerischen Verkehrsordnung auch im Falle der Vergebung des Alleinvertriebs eines Wer- *> Die Veröffentlichung lautet: Am 9. August 1935 sand in den Räumen der Berliner Zweig stelle des Börsenvereins eine eingehende Aussprache über alle schwe benden Kragen zwischen Verlag und Sortiment statt, an der aus der Verlagsseite die Herren Karl Baur, Nils Diederichs, vr. Arthur Georgi jr., Walther Jäh, Arthur Sellier jr„ Ernst Reinhardt, zeit- kes dem Sortiment nicht die Möglichkeit genommen werden darf, grundsätzlich jedes Werk zu liefern. Aus diesem Grund ist die Verwendung des Wortes --Allein vertrieb- bei der Kundenwerbung nicht zulässig; wohl aber kann die Bezeichnung »Generalvertrieb- verwendet werden. IV. Aus der gemeinsamen Bekanntmachung des Leiters der Fachschaft Verlag und des Leiters der Fachschaft Sorti ment betr. die Abrechnung über das Bedinqtqut vom - 20. Juni 1936: Die Fachgruppe Sortiment hat an den Verlag die Bitte gerichtet, die halbjährliche Abrechnung des Bedingt gutes zu Gunsten einer einmaligen Abrechnung für das ganze Jahr fallen zu lassen. Eine allgemein verbind liche Regelung kann zur Zeit aus verschiedenen Grün den noch nicht erfolgen. Jedoch bestehen keine Bedenken dagegen, daß der Ausfall der Herbstabrechnung des Be dingtgutes von Firma zu Firma vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung zu tresfen, bleibt jeder Firma selbst überlassen. V. Aus der Bekanntmachung des Leiters der Arbeitsgemein schaft der Verleger von Reiseführern und Landkarten in der Fachschast Verlag betr. die Abrechnung des Bedingt gutes von Landkarten und Reiseführern vom 25. August 1936: Dem mehrmals geäußerten Wunsche des Sortiments buchhandels entsprechend werden Landkarten und Reise führer ab 1. Oktober 1936 nur noch in Jahresrechnung mit einmaliger Abrechnung bedingt geliefert. Im Gegensatz zu den sonst im Buchhandel üblichen Ab rechnungsfristen ist über die bedingt gelieferten Land karten und Reiseführer jeweils am 30. September jedes Jahres abzurechnen und Rücksendungen und Zahlungen sind so vorzunehmen, daß sie bis spätestens 15. Oktober im Besitz des Verlags sind. Die Verleger von Landkarten und Reiseführern hoffen, mit der Bedingtlieferung in Jahresrechnung dem Buch handel einen Dienst erwiesen und dazu beigetragen zu haben, den beiderseitigen Geschäftsverkehr zu verein fachen. Sie erwarten andererseits, daß der einheitliche und jährlich nur einmalige Abrechnungstermin auch von seiten des Sortiments pünktlich eingehalten wird, sind doch die Verleger nur dann in der Lage, über Neu auflagen usw. so rechtzeitig zu entscheiden, um auch da bei die Interessen des Sortiments berücksichtigen zu können. Die u. 11. zu anderen Zeitpunkten (z. B. zur Ostermcsse) vom Sortiment vorgenommenen Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eingehende Aufstel lungen von Verfügungen werden zurückgesandt, Rück sendungen und Zahlungen auf Konto gutgeschrieben. Leipzig, den 29. Juni 1939 Di. Heß weilig auch die Herren Wilhelm Baur und Herrmann Degener, und auf seiten des Sortiments die Herren Theodor Fritsch, Albert Diederich, Kurt Kretzschmar, Fritz Oltmanns, Martin Riegel und Hans Ferdinand Schulz teilnahmen. In der Frage der Vorzugspreise bestätigen die Vertreter des Berlages dem Sortiment, daß auch nach Ansicht des Verlages die Vorzugspreise unbedingt den Charakter der Ausnahme besitzen Nr. 150 Sonnabend, den 1. Juli 1939 S8S
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