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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1939
- Strukturtyp
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- Band
- 1939-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1939
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- Deutsch
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 160 <R. 70- Leipzig, Donnerstag den 13. Juli 1939 106. Jahrgang Eine Arbeitswoche über den Einsatz des politischen Buches Ort: Ilmenau in Thüringen — Zeit: 22.-30. Juli 1939 — Leitung: Pg. Eschenburg, Jena Diese Arbeitswoche erfaßt vom Kern her den Einsatz des Politischen Buches und behandelt damit einen der wichtigsten Teile der gesamten buchhändlerischen Arbeit in unserer Zeit. Ich wende mich insbesondere an alle Betriebsführer der mitteldeutschen Gaue und bitte sie, entweder selbst auf diese Arbeitswoche zu lommen oder einen ihrer Mitarbeiter zu ent senden. Immer wieder hat die Erfahrung bewiesen, welch be lebenden Einfluß die Arbeitswochen auf alle Teilnehmer aus üben und wie sie in die tägliche Wirklichkeit unseres Berufes wirken. Darf und kann diese beglückende Feststellung bei allen Arbeitswochen gemacht werden, so trifft sie noch mehr gerade auf Arbeitswochen mit ausgesprochen politischem Thema zu. Das allgemeine politische Wissen genügt für den Buchhändler und seine Beratungsaufgabe nicht. Eine speziellere Beschäftigung ist unerläßlich auch für die erfolgreiche Ausweitung des Kreises jeder Buchhandlung, für den Betrieb also, wie für die Ent deckung nützlicher Vertriebswege. Der Plan der Arbeitswoche sieht folgende Referate vor: »Der Einsatz des politischen Buches in der Volksbücherei«: Vorwerk-Erfurt. »Das europäische Drama der Gegenwart«; »Das politische Drama«: Zur Nedden, Drama turg am Nationaltheater, Weimar. »Philosophie der Gegenwart«; »Goethe und Ilmenau«: vi. Schulz-Weimar. »Kunst der Gegenwart«: Prof. vr. Schultze-Raumburg. »Auswirkung des thüringischen Schrifttums im deutschen Raum«: Fr. Fink, Landesleiter der RSK. »Nationalsozialistische Weltanschauung und Kulturpolitik im Grundriß«: Di. Studentkowski-Weimar. »Schrifttum zur politischen Linie Rom-Berlin-Tokio«: Fräu lein Dr. Schinnagel-Berlin. ^ Der Gauamtsleiter der DAF. Di. Viersuß wird im Rah men eines politischen Vortrags über die Bedeutung des politi schen Buches für den Arbeiter und über die Bedeutung des Fachbuches als politisches Hilfsmittel sprechen. Ein Vertreter des Zentralparteiverlages spricht über den politischen, nationalsozialistischen Verlag. Als Vertreter des Reichsministeriums für Volksausklärung und Propaganda wird Herr vr. H. Koch anwesend sein. An einem Tag ist eine Wanderung vorgesehen, für einen anderen Tag eine Fahrt nach Jena, bei der die Stadt, einige Jndustriewerke, der Verlag Eugen Diederichs und die Landes büchereistelle und Volksbücherei besichtigt werden. Als Dichter sind anwesend: Fr. Fink, vr. Petry, Felix Riemkasten. Die Teilnehmerkosten betragen RM 28.—. Meldungen an den Leiter: Pg. Eschenburg i. Hse. Eugen Diederichs Verlag, Jena, Carl-Zeiß-Platz 5, oder an den Landesfachberater Th. H. Urban, Weimar, Sophienstraße 9. K. H. Bischofs. Mitteilung der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Betr. Anordnung Nr. 134 Die Anordnung Nr, 134 sieht in § 2 vor, daß der haupt berufliche Einzelhandel mit Schrifttum mit verwandten Kultur betrieben verbunden werden darf. Es wird darauf hingewiesen, daß damit nicht ohne weiteres jedes Sortiment berechtigt ist,, sich beispielsweise einen Verlag, Zeitungshandel oder eine Leih bücherei anzugliedern. Zu beachten sind vielmehr die für jede Sparte verschiedenen Zulassungsvorauhsetzungen. Ein Sorti menter, der sich einen Verlag angliedern will, muß daher nicht nur in die Fachschaft Handel, sondern auch in die Fachschaft Verlag eingewiesen sein. Will ein Sortimenter sich einen Zei tungshandel angliedern, so muß er von der Mitgliedschaft in der Reichspressekammer befreit sein; will ein Sortimenter sich eine Leihbücherei angliedern, so muß er in die Fachschast Leih bücherei eingewiesen werden und außerdem eine Ausnahme genehmigung nach der Leihbücherei-Sperranordnung (Amtliche Bekanntmachung Nr. 120) haben. 8 2 der Anordnung Nr. 134 bedeutet also nur, daß der Grundsatz der Berufsspartenbereini gung (K 1 der Anordnung Nr. 134) nicht gilt bei der gleich zeitigen Ausübung des Berufes als Sortimenter, Leihbuchhänd ler, Verleger, Zeitungs- und Zeitschriftenhändler usw. Es wird ferner darauf hingewiesen, daß die nach 88 3 und b in Verbindung mit 8 6 der Anordnung Nr. 134 von der Ein gliederungspflicht Befreiten berechtigt sind, wie bisher unmittel bar von dem Verlag zu beziehen. Der Bezug durch das Sorti ment ist nur sür die Fachgeschäfte (8 4 der Anordnung Nr. 134) vorgesehen. Die Fachgeschäfte dagegen, die noch bis 1941 in die Fachgeschäftsliste eingetragen sind, dürfen, solange sie in diese Liste eingetragen sind, auch noch unmittelbar vom Verlag be ziehen. Bekanntmachung der Neichsschrifttumskammer Nachstehend verzeichnete Ausweise der Neichsschrifttumskammer sind verlorengegangen und werden hierdurch für ungültig erklärt: 0 2086 Mar Amberger, Deiseuhofen/München, Gru'newaldstr. 1/3 VV 1546 Gerhard Auter, Breslau X, Weinstr. 50IV 0 1252 Heinrich Bartz, Hannover, Wiesenstr. 59 KV 4046 Walter Däumler, Hamburg, Kirchenallee 56/58 0 205 G. F. Gummersheimer, Braunschweig, Chemnitzer Str. 21 LV 7208 Freiherr Stanislaus Heyber v. Gymnich, Berlin-Wilmers dorf, Leubacher Str. 36, bei Schäfer 0 672 Erich Henke, Berlin-Spandau, Moritzstr. 3/4 VH 9079 Gerhard Horschke, Berlin W 35, Kurfürstcnstr. 43 VH 5758 Anna Hütter, Essen-Steele, Nottstr. 4 LV 5850 Ferdinand Hütter, Essen-Steele, Nottstr. 4 0 3931 Mia Keßlau, Bremen, Auf den Häfen 78 VH 7984 Otto Kister, Weismain, Obfr. KV 1/6612 Johannes Köhler, Oschersleben VH 9757 Margarete Kramer, Dortmund, Märkische Str. 230 0 346 Karl Kühn, Essen, Gattenheimer Str. 14 VH 9237 Heinz Leopold, Duisburg, Heerstr. 61II lks. 0 5153 Ferdinand Matzke, Komotau, Mozartstr. 18 VH 7216 Helene Meyer, Braunschweig, Peiner Str. 28 VH 7214 Emma Mies, Koblenz, Kastorpfaffenstr. 10, b. Kuhlmann KV 5734 Karl Nickel, Allenstein/Ostpr., Bismarckstr. 15 VH 8833 Hans Orth, Traisa b. Darmstadt, Ludwigstr. VH 8350 Edith Pcrge, Chemnitz, Klosterquerstr. 1 V^. 9266 Rudolf Schlifski, Scnsburg/Ostpr., Strandweg 1 VH 7655 Jakob Schroeder, Düsseldorf, Augustastr. 35 II 6 689 Richard Seewaldt, Zeitz, Franz-Schubcrt-Str. 12 0 3701 Mathias Stolz, Rehlingen (Saar), Poststr. 40 Auf Grund des 8 29 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) werden die Polizeibehörden gebeten, die für ungültig er klärten Ausweise bei unberechtigter Benutzung cinznzichen und an die Neichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig, unter Bei fügung eines Berichtes zu übersenden. I. A.: Vr. Grewe. Nr. 160 Donnerstag, den 18. Juli 183» 553
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