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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Gau Prüfungszeit Prüfungsort Meldung b i s z u m > a n Württemberg- Hohenzollcrn. . . . 10. 9. 1939 Stuttgart (Einzelheiten werden noch bekanntgcgeben) Anmeldevordrucke können bei I. F. Steinkopf oder bei der Gaugeschäftsstelle (Koch, Neff L Oetinger) abgcholt werden 12. 8. 1939 Walter Weitbrccht, i. Fa. I. F. Stein kopf, Stuttgart-W., Marienstraße 11 Wien .... Niederdonau Salzburg . Eine Gehilfenprüfung im Herbst 1939 wird nicht öurchgeführt Eine Gehilfenprüfung im Herbst 1939 wird nicht durchgeführt Eine Gehilfenprüfung im Herbst 1939 wird nicht durchgeführt Tirol-Vorarlberg . . . Kärnten Steiermark 16. und 17. 9. 1939 23. 9. 1939, 9 Uhr 16. 9. 1939, 8 Uhr Innsbruck, Museumstraße 4 Klagenfurt (Näheres wird den Prüflingen nach ihrer Mel dung mitgeteilt) Graz, Mandellstraße 4/1 1. 9. 1939 15. 8. 1939 1. 9. 1939 Landesobmann für den Buchhandel, Landesleitung der Reichsschristtums- kammer, Innsbruck, Maximilian straße 9/HI Landesleiter der Reichsschrifttums kammer in Klagenfurt, lO.-Oktober- Straße 28 Landesleiter der Reichsschrifttums- Kammer Gau Steiermark, Graz, Mandellstraße 4/II Sudetenland 28. und 29. 10. 1939 Reichenberg (Näheres wird den Prüflingen noch mitgeteilt) 1. 9. 1939 Franz Kraus, Buchhändler, Reichen- bcrg/Sudetcngau, Postfach 187 Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß einem buchhändlerikchen Lehrling nur dann die zur Berufstätigkeit nötige Eig nung im Sinne des § 10 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 zu gesprochen werden kann, wenn er gemäß der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 25 der Reichsschrifttumskammer während seiner Lehr zeit (möglichst im letzten Ausbildungsjahr) vier Wochen die Reichsschule des Deutschen Buchhandels besuchte und die buchhändle rische Gehilfenprüfung bestand. Der Werberat über Rationalisierung in der Wirtschaftswerbung Einschränkung der Platzvorschriften Der Werberat der deutschen Wirtschaft richtet an die Anzeigen werbung betreibende Wirtschaft folgenden dringenden Appell: Auch für die Wirtschaftswcrbung gilt der Grundsatz, mit mög lichst geringem Aufwand größtmöglichsten Nutzen zu erzielen. In Durchführung dieser Aufgabe hat der Werberat zunächst die wichtig sten Werbemittel weitgehend rationalisiert. Es kann jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß im Gcsamtgebiet der Wirtschaftswerbung die Wirksamkeit noch nicht den Grad erreicht hat, der volkswirt schaftlich und privatwirtschaftlich erreichbar ist. Werbcrat und Wirt schaft haben daher die gemeinsame Aufgabe, die Werbewirksamkeit weiter zu steigern. Die Erhöhung der Wirksamkeit betrifft zur Zeit vor allen Dingen die vernünftige Verwendung der zur Verfügung gestellten Papier mengen. Der Werberat der deutschen Wirtschaft richtet daher an die Wirtschaft den dringenden Appell, folgende Punkte nunmehr in die Tat umzusetzen: 1. Die Prüfung der von der Wirtschaft verwendeten Werbe drucksachen zeigt, daß cs durchaus möglich ist, ohne Beeinträchti gung des werblichen Erfolges auch mit geringerem Papier verbrauch das gleiche Ziel zu erreichen. Bei zahlreichen Drucksachen, die ihren werblichen Erfolg bisher in erster Linie durch ihre Größe herbeizuführen suchten, wird eine bessere Werbe wirkung dadurch zu erreichen sein, daß sie verkleinert, aber bei der gleichen Papierqualität graphisch und drucktechnisch sorg fältiger ausgestattet werden. Eine Vergrößerung der Werbewirksamkeit wird auch bei Verkleinerung des Papiergewichtes sehr oft durch mehrfarbigen Druck erreicht werden können. 2. In vielen Fällen wird es möglich fein, durch sorgfältiges Überprüfen der Versandadressen und der Verteilungsmethode die Auflage der Drucksachen e i n z u s ch r ä n k e n, ohne die werbliche Absicht zu beeinträchtigen. — Der Werberat wird diese wichtige Aufgabe durch geeignete Maßnahmen besonders unter stützen. 3. Ein großes Hemmnis der Nationalisierung sind endlich die P l a tz v o r s ch r i f t e n. — Wenn der Werbcrat der deutschen Wirtschaft sich auf Grund der Bedenken der werbungtreibenden Wirtschaft entschlossen hat, auch jetzt von einer Aufhebung der Platzvorschriftcn abzusehen, so erwartet er andererseits, daß die Wcrbungtreibenden den entsprechenden Verhältnissen sowohl bei der Erteilung neuer als auch bei der Abwicklung bestehender Auf träge Rechnung tragen werden, indem sie von den Platzvorschriften ab gehen, soweit es nur möglich ist. Bei aller Überzeugung von der Bedeutung einzelner Anzeigen plätze läßt sich nämlich eines nicht leugnen: Es ist kein Zwerfel, daß die Bedeutung des Platzes für den Erfolg einer Anzeige bisher sehr oft überschätzt worden ist. Der Werberat hat bereits früher darauf hingewiesen, daß der Platz einer Anzeige für den Werbccrfolg viel seltener von ausschlaggebender Bedeutung ist, als gemeinhin ange nommen wird. Jede Druckschrift verfügt über eine Anzahl durchaus gleichwertiger Plätze. Der Verleger hat die Aufgabe, diese Plätze nach der Art der für die einzelnen Ausgaben vorliegenden Anzeigen und nach deren Größe und Zahl so zu verteilen, daß die einzelnen Anzeigen in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden. In Zukunft muß daher folgendes beachtet werden: 1. Die Auftraggeber sollen P l a tz v o r s ch r i s t e n nur dann in die Aufträge einbeziehen oder aufrechterhalten, wenn sie die Veröffentlichung nicht an einen bestimmten Erschei nungstermin binden, sondern dem Verlag gestatte», daß er die bezahlten Anzeigen auch in der vorhergehenden oder nach folgenden Ausgabe oder in einer bestimmten späteren Ausgabe veröffentlicht. 2. Etwaige Platzvorschrifteu sollen sich von vornherein auf verschiedene, wahlweise zu nennende Plätze beziehen. Beispielsweise sollen Aufträge nicht mehr tzie Unterbringung von Anzeigen auf einer bestimmten Seitenhälfte verlangen, sondern auch die Möglichkeit geben, die Anzeigen auf einer anderen Hälfte einer anderen Seite abzudrucken. 3. Grundsätzlich wird weiterhin erwartet, daß die Auftrag geber die Anforderungen an die einzelnen zur Wahl gestellten Plätze weitgehend einschränkeu. Anforderungen au den Inhalt und die Gestaltung der gegenüberliegen den Seite, die über den WettbewerbsauSschlnß hinausgeben, müssen zum Beispiel in allen Fällen unterbleiben. Bei klei nen und kleinsten Streisenanzeigen und anderen kleinen Anzeigen können auch Vorschriften über die Gestaltung und den Inhalt der zum Abdruck bestimmten Seite nicht mehr gemacht werden. 4. Zusätzliche A u f t r a g s b e d i n g u n g e n, die die Gültigkeit eines Auftrages -von der Einräumung bestimmter Plätze abhängig machen, sind unter den gegebenen Verhältniss.'n nicht mehr tragbar; sie können durch entsprechende, auf die vor stehenden Ausführungen abgestellte Platzwünsche ersetzt werden. Der Werberat der deutschen Wirtschaft ist überzeugt, das; in der Frage der Platzvorschriften in den meisten Fällen eine Einigung zwischen Wcrbungtreibenden und Verlegern mög lich ist und auch in die Wirklichkeit umgesetzt wird. Gerade die Ent wicklung der letzten Jahre mit dem verständnisvollen Zusammen wirken beider Teile gibt zu berechtigten Hoffnungen Verai,la,s.lug. In d e n Fällen, in denen keine Einigung möglich ist, stellt sich der Werberat als unparteiischer Schiedsrichter zur Verfügung. Nr. 174 Sonnabend, den 29. Jnli 1939 579
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