Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19390729
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193907296
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19390729
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
- Monat1939-07
- Tag1939-07-29
- Monat1939-07
- Jahr1939
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vörsenblatt für den Deutschen Vuchyandel Nr. 174 (!>,. 85) Leipzig, Sonnabend den 29. Juli 1939 106. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Lieferungsbedingungen der Kalenderverleger Auf Grund einer Anregung der Arbeitsgemeinschaft der Kalendervcrleger empfehle ich den Verlegern, bei Kalenderliefe- rungench folgende Rabatte und Lieferungsbedingungen zur An wendung zu bringen: n) Höchstrabatte bei Festabnahme: Einzelstücke bis 3314°/», ab 10 Stück 35°/° und 11/10 oder 40"/- ohne Partie, ab 25 Stück 40°/« und ll/10 oder 42"/» ohne Partie, ab 50 Stück 43°/» und 11/10 oder 45°/- ohne Partie, ab 100 Stück 45°/» und 11/10 oder 50"/» ohne Partie. Kalender in gleicher Preislage werden mengenmäßig auch gemischt rabattiert. Die Staffel-Rabatte haben nur Gül tigkeit für eine geschlossene Bestellung und finden keine nachträgliche Anrechnung bei einzelnen Nachbestellungen. Diese Rabattsätze haben Festabnahme ohne Rückgabe oder Umtauschrecht zur Voraussetzung. Bei Fcstbezügen ab 100 Stück kann in besonderen Fäl len ein Umtauschrecht mit neuen Kalendern bis zu 10"/» der fest abgenommenen und bezahlten Stückzahl eingc- räumt werden. d) K o m m i s s i o n s b e st c l l u n g c n: In Kommission wird nur bei gleichzeitiger Festbestel lung und mengenmäßig nur ein Drittel der festbestclltcn Stücke geliefert. Reine Kommissionsbcstcllungen werden nur in besonderen Ausnahmesällen ausgeführt. Die Anregung bezieht sich auf Kunst-, Bild-, Abreist- und Postkaricnkalender, Für Kommissionslieserung wird ein Rabatt von höch stens 30°/° cingeräumt. Die spätere Abrechnung zum Ra battsatz für Festaufträge ist nicht statthaft. Der Termin für die Kommissionsabrechnung und das Zahlnngsziel wird auf den 15. Januar festgelegt. Rückgabe nicht ver kaufter Stücke erfolgt Portofrei. Bei Nichtbeachtung dieses Termins gelten die Kommissionsstücke als verkauft und abrechnungspflichtig. Einer späteren Rückgabe soll nicht zugestimmt werden. e) Zahlungsbedingungen: Die Lieferungen sind rein netto spätestens am 15. Ja nuar des folgenden Jahres zu bezahlen. Bei sofortiger Bezahlung kann 2°/» Skonto abgezogen werden. Ich erwarte, daß alle Kalcndcrverlcger, insbesondere auch die Verleger von Kunstkalendern, ihre Rabattsätze und Liefe rungsbedingungen im Interesse einer gesunden Preispolitik den vorgeschlagenen Richtlinien angleichen. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist genehmigt durch Er laß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Juli 1939 — Aktz. RfPr. IV — 310 — 7123 — gemäß K 1 der Verordnung über Preisbindungen und gegen Verteuerung der Bedarfs deckung vom 12. November 1934 in der Fassung vom II. Dezem ber 1934 (RGBl. I S. 1110, 1248), in Verbindung mit der Ver ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. No vember 1936 (RGBl. I S. 955). Leipzig, den 25. Juli 1939 M. Wülfing, Stellvertreter des Vorstehers Gehilsenprüfung Herbst 1939 Es werden nachstehend die bisher durch die einzelnen Lan desleiter der Rcichsschristtumskammcr gemeldeten Prüfungszeit- Punkte bekanntgegeben. Die Zeitpunkte für die noch nicht ge nannten Gaue folgen voraussichtlich in der Börsenblatt-Ausgabe vom 5. August d. I. Grundsätzlich ist folgendes zu beachten: 1. Zu der Prüfung haben sich diejenigen buchhändlerischen Lehrlinge zu melden, die im Frühjahr 1939 die Prüfung nicht bestanden, und diejenigen, die ihre Lehre bis zum 28. Februar 1940 beenden. 2. Lehrlinge aus Gauen, in denen keine buchhändlerischen Prüfungen durchgeführt werden, wenden sich wegen der Ablegung der Prüfung an eine benachbarte Landesleitung der Reichsschristtumskammer. 3. Die Prüfungsgebühr beträgt RM lO.—. 4. Anmeldevordrucke sind kostenlos voni Verlag des Bör- scnvcrcins (Leipzig C I, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75) für den Lehrling zu beziehen, sofern sie die ein zelnen Landssleitungen nicht selbst ausgeben. 5. Den Meldungen sind, soweit von den jeweiligen Landes- leitungeu nichts anderes bestimmt wird, folgende Unter lagen bcizufügcn: Kurzgefaßter Lebenslauf, das Abgangs zeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Lehrvertrag, der Lchrlingspaß (hierbei ist auf sorgfältige Ausfüllung zu achten!), kurzer Bericht des Lehrherrn über Befähigung und Leistung des Lehrlings, Bescheinigung über den Be such der Reichsschulc des Deutschen Buchhandels in Leip zig, soweit eine Teilnahme bereits erfolgte. Gau Baden Prüsungszeit 24. 9. 1939, 8 Uhr Prüfungsort Freiburg iBr.), Städtische Volksbücherei Meldung bis zum an 15. 8. 1939 Hans Ferdinand Schulz, Frcibnrg i.B„ Albertstraste 18 Bayerische Ostmark . . Berlin 23. 9. 1939 für Berlags- lehrlinge 24. 9. 1939 f. Sortiments Berlin ! sofort lehrlinge Düsseldorf 17. 9. 1939, 10.30 Uhr Düsseldorf, Fricdrichsir. 23 10. 8. 1939 - (Stern-Verlag) Landesleitung der Neichsschristlnms- kamnier beim Landesknlinrwaltcr, Gau Berlin, Gruppe Buchhandel, Berlin-Nikolassee, Kirchwcg 33 Landessachberaler Ludwig Lüiinann, Düsseldorf, Königsallee 98 S77
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder