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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. ISt (R. 83) Leipzig, Dienstag den 22. August 1939 1VK. Jahrgang Der deutsche Buchhandel in der Amsatzsteuerstatistik I. Gesamtergebnis Vorbemerkungen Obwohl sich die jetzt zur Veröffentlichung kommende Umsatz steuerstatistik') auf das bereits erheblich zurückliegende Jahr 1935 bezieht, erfährt durch sie die Wirtschastskunde des Buchhandels eine wertvolle Bereicherung, indem sie die Zahlen der gewerb lichen Betriebszählung durch Angaben über die im Umsatz wert mäßig zum Ausdruck kommende wirtschaftlicheLeistung ergänzt. Neben der wirtschaftlichen Leistung werden durch die Nm- satzsteuerstatistik dargestellt die Betriebsgrößengliede rung der einschlägigen Betriebe, ihre gebietsweise Ver teilung und ihre gebietsweisen Umsätze. Endlich wird durch die Nmsatzsteuerstatistik der Umsatz des Buchhandels in seiner Zusammensetzung nach den verschiedenen Arten der steuerfreien und versteuerten Umsätze und der aufzubringenden Umsatzsteuer dargestellt. Die Zahlen der Statistik beziehen sich auf das Kalenderjahr 1935. Der Umfang der nur in größeren Abständen stattsindenden Umsatzsteuerstatistiken, die auf der steuerlichen Veranlagung be ruhen, gestaltet bedauerlicherweise keine schnelle Bereitstellung des Zahlenuiaterials. Die nächste Umsatzsteuerstatistik wird vor aussichtlich erst für das Jahr 1939 erstellt werden; ihre Ergeb nisse sind nicht vor 1942 zu erwarten. I. Gesamtergebnis Höhe der Umsätze und Zahl der erfaßten Buch handlungen Nach den Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik beliefen sich die Umsätze der für das Jahr 1935 veranlagten Buchhandlungen aus 504,4 Will. RM. Die Zahl der erfaßten Unternehmen be trug 9 025. Zur »Gewerbeart« Buchhandel wurden alle diejenigen steuer pflichtigen Einzelunternehmer und Unternehmen gerechnet, die in der Steuererklärung sich als Buchhändler oder Buchhandlun gen bezeichnet oder einen Berus angegeben haben, der nach dem System der gewerblichen Betriebszählung des Jahres 1933 zum Buchhandel gehört. Diese Steuerpflichtigen wurden auch danu dem Buchhandel zugerechnet, wenn sie neben dem Han del mit Büchern und Zeitschriften den Handel mit anderen Gegenständen betrieben, z. B. mit Papier, Schreibwaren und Lehrmitteln oder mit Kunstgegenständen, jedoch nur, wenn der Umsatz vorwiegend aus dem Verkauf von Büchern erzielt wurde. Dementsprechend sind im' »Buchhandel« der Umsatzstcuer- statistik in erster Linie alle Sortimcntsbuchhändler und Antiquare enthalten, ferner Kommissionsbuchhändler und Grossisten sowie die Verlagsbuchhändler, die neben dem Verlag im Sortiments buchhandel tätig waren. Die Buch- und Zeitschriftenverleger, bei denen eine einzelhändlerische Tätigkeit nicht zu erkennen war, wurden dagegen nicht zum Buchhandel gerechnet, dergleichen nicht die Unternehmen des mit Druckereibetrieben kombinierten Zeitungs- und Buchverlags. Auch die Buchvertreter sind grund sätzlich nicht dem Buchhandel zugezählt worden. Einige Zweisels- fälle bleiben unausklärbar, da Rückfragen auf Ausnahmefälle be schränkt bleiben mußten. Bei einem Vergleich mit den Ergebnissen der gewerblichen Betriebszählung, nach der im Jahre 1933 9 876 Buchhandels- ') Bd. S11 der Statistik des Deutschen Reiches. Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik, Berlin. betriebe vorhanden waren, fällt der nicht ganz unbedeutende Unterschied in der Zahl der von beiden Erhebungen erfaßte» Einheiten auf. Er erklärt sich zum Teil daraus, daß die Umsatz steuerstatistik die Unternehmen als Zähleinheit erfaßt, ohne Rücksicht darauf, wieviel Betriebsstätten diese unterhält, während die Betriebszählung die B e t r i e b s st L t t e als Zähleinheit hat. Sodann wurden bei der Umsatzsteuerveranlagung nur die jenigen Unternehmen veranlagt, die eine Umsatzsteuer von mehr als 20 RM zu zahlen hatten. Die stillgelegten Unternehmen und die Zwergbetriebe mit Umsätzen bis 1000 RM sind in ihr also im allgemeinen nicht enthalten. Endlich sind bei der Umsatzsteuer statistik diejenigen Steuerpflichtigen, die den Buchhandel nur nebenberuflich betrieben, nicht dem Buchhandel sondern dem Ge werbe zugezählt worden, das als Hauptgewerbe angegeben war, während bei der gewerblichen Betriebszählung auch die Nebenbetriebe mitgezählt worden sind. Der genannte Betrag von 504,4 Will. RM stellt also nicht den ganzen Absatz von Büchern dar, sondern den Umsatz der jenigen Unternehmen, die entsprechend der vorstehenden Aus führungen der »Gewerbeart Buchhandel- zugerechnet wor den sind. Nicht in ihm enthalten ist in erster Linie der Buchabsatz der Warenhäuser, der Papiergeschäfte, der Zeitungsverleger, der mit Druckereibetrieben verbundenen Berlagsunternehmen und der besonders ausgesonderten Unternehmen des Buch- und Zeit- schriftenverlags, bei denen der Einzelhandel eine untergeordnete Rolle spielt. Würde man diese Umsätze anteilmäßig mit einbe ziehen, so käme man schätzungsweise vielleicht auf etwa 700 Will. RM. Umgekehrt ist aber zu bedenken, daß mindestens ein Teil des Umsatzes angesichts der Zusammensetzung der erfaßten Ver anlagten mehrfach gezählt sein dürfte. Wieweit danach der Ge samtbetrag zu kürzen wäre, ist nicht feststellbar. Das ist bei der Beurteilung und der etwaigen weiteren Auswertung der Sta tistik zu beachten. In Ermangelung etwas Besserem sind aber zu- Kunstwettbewerb für die XII. Olympiade in Helsingfors 1940 Für alle Fragen des Kunstwettbewerbs der XII. Olympiade hat der Reichssportführer den Direktor des Internationalen Olympischen Instituts, vr. Mein, ernannt, der auf Anforderung die Ausschreibung des Kunstwettbewerbs an die Künstler ver sendet, die teilzunehmen beabsichtigen. Als Prüfungsausschüsse für die deutschen Werke werden die zuständigen Kammern: Rcichsschrifttumskammer in Berlin-Charlottenburg 2, Harden bergstraße 6: für Dichtung — lyrische, dramatische und epische Werke; Reichskammcr der bildenden Künste in Berlin W 35, Blumes hof 6: für Baukunst, Malerei und Graphik, Bildhauerkunst; Reichsmusikkammer in Berlin SW 11, Bernburger Straße 19: für Musik eingesetzt. Die Werke sind an diese Kammern einzusenden. Ge naue Mitteilung über den Einsendungstermin folgt noch. «1?
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