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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1939
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 208 (R. 96) Leipzig, Dienstag den 29. August 1939 106. Jahrgang Buchhandel und Werkbücherei Von Edgar Diehl Es ist eine traurige Wahrheit, daß eine vergangene Epoche es nicht verstanden hat und auch nicht willens war, den Schaf fenden an den külturellen Gütern der Nation teilnehmen zu las- fen. So entstand nicht nur auf dem Gebiete der Politik, sondern auch im Geistigen und im Kulturellen der klassenbewußte Pro letarier. Dieser seinerseits lehnte nun alles das ab, was nicht den Stempel des Klasscnkampfes und der klassenbewußten Kultur trug. Die Sünden eines volksfremden und volksfeindlichen Systems zu tilgen, war erstes und oberstes Gebot der national sozialistischen Volksführung, und so hieß folgerichtig aus dem Gebiete des Schrifttums die Parole »Mit dem Buch ins Volk», unter welchem Zeichen die erste jener Buchwochen stattfand, die im Dienste dieser Bestrebungen alljährlich gemeinsam mit den kulturpolitischen Führungsstellen der Partei und des Staates vom Buchhandel festlich veranstaltet werden. Diese weithin sicht baren und wirksamen Kundgebungen unseres Kulturwillens werden durch die praktische fortlaufende Arbeit der dazu berufe nen und bestimmten Dienststellen ergänzt und unterbaut. Wenn das Buch ins Volk dringen soll, so wird man sich darüber klar sein müssen, daß dies bei weiten Schichten nicht in Form des Besitzbuches geschehen kann, d. h., daß noch viele Volksgenossen einkommensmäßig nicht in der Lage sind, Bücher in größerem Umfange, der dem vorhandenen Lesebedürfnis auch nur einigermaßen entspräche, käuflich zu erwerben. So sind wir darauf angewiesen, dem Schaffenden das Buch als Leih buch nahezubringcn. Dies geschieht in großem Maße und mit bewährten Mitteln durch das öffentliche Büchereiwesen, das bekanntlich gerade in Deutschland auf besonders hoher Stufe steht. Wenn das Deutsche Volksbildungswerk auf Grund einer Anordnung des Reichsorganisationsleiters Di. Ley darüber hin aus Wcrkbllchereien gründet und betreut, so nicht, um schon be stehenden Einrichtungen ähnlicher Zielrichtung Konkurrenz zu machen. Vielmehr muß die Wcrkbüchereinrbeit des Deutschen Vollsbildungswerkcs im großen Rahmen der Gesamtbetreuung der Schassenden in den Betrieben, wie sie die Deutsche Arbeits front ausübt, gesehen werden. In der Betriebsgemeinschast ist die Werkbücherei ein unentbehrlicher und nicht ersetzbarer Be standteil. Wenn somit die Notwendigkeit der Betreuung der Be triebe in bezug auf die Werkbücherei durch das Deutsche Bolks- bildungswerk gegeben war, so lag gleichzeitig aus der Hand, daß diese Betreuung eine umfassende sein mußte. Es wurde da her eine umfangreiche Vorarbeit innerhalb der Dienststelle ge leistet, ehe mit der praktischen Arbeit begonnen wurde. In etwa einjähriger Arbeit sind aus dieser Praxis für die künftige Gestaltung der Werkbüchereiarbeit wesentliche Erkennt nisse gewonnen worden. Auf dieser Grundlage hat das Deutsche Volksbildungswerk kürzlich »Richtlinien für Werkbüchereien» herausgegeben, die mit der l. Folge der »Grundliste für Werk büchereien» vereinigt als Broschüre erschienen sind (zu beziehen durch das Einkaufshaus für Büchereien, Leipzig C 1, Roß- Straße II, zum Preise von RM —.35). Wenn jetzt diese Grund liste nebst Richtlinien bereits in 2. Auflage erscheint, so ist das ein willkommener Anlaß, zum Thema Werkbücherei und Buch handel einige Ausführungen zu machen. Als Grundlage für die zukünftige Arbeit wurde vom Deut schen Volksbrldungswerk über die Fachämter der Deutschen Ar beitsfront eine groß angelegte statistische Erfassung der Betriebe mit über hundert Köpfen Gefolgschastsstärke durchgeführt. Die hierfür ausgearbeiteten Fragebogen verlangten Beantwortung der Fragen nach Verteilung der Gefolgschaft auf männliche, weibliche und jugendliche Betriebsangehörige, nach dem Vor handensein einer Bücherei, nach deren Bestand sowie dem Namen des Büchereiwartes. Die Beschränkung aus Betriebe von über hundert Köpfen ergibt sich aus der Tatsache, daß erfah rungsgemäß in kleineren Betrieben Werkbüchereien im allge meinen gar nicht oder nur schwer lebensfähig sind. Wohlgemerkt gibt es Fälle, in denen auch in kleinen Betrieben in ihrer Art mustergültige und sehr gut arbeitende Werkbüchereien bestehen. In seiner Betreuung richtet das Deutsche Volksbildungswerk seine Aufmerksamkeit aber grundsätzlich mehr auf Mittel- und Großbetriebe. Die an Hand der Fragebogen durchgeführten Er hebungen brachten ein anschauliches Bild vom gegenwärtigen Stand des Werkbüchereiwesens, ebenso wie sie eine Planung in großen Zügen für die praktische Durchführung der Arbeit in der nächsten Zukunft zulieben. In zweiter Linie war eine gründliche Organisation not wendig, da eine zentrale Stelle von Berlin aus eine derartig umfassende und ins einzelne gehende Arbeit kaum zu leisten in der Lage ist. Hier traf das Deutsche Volksbildungswerk auf den glücklichen Umstand, daß es sich seiner schon bewährten Organi- sationsform bedienen konnte, die in den Gauen und Kreisen, ja durch den Betriebsvolksbildungswart auch in den Betrieben selbst, soweit sie eine Gefolgschastsstärke von über.zweihundert Köpfen betragen, verankert ist. Nachdem so die nun einmal notwendige organisatorische Grundlage geschaffen war, begann die eigentliche Arbeit an der Werkbücherei. Sie führte zu den bereits oben erwähnten Richt linien für das Wcrkbüchereiwesen, die in gedrängter Form einige Grundsätze der Werkbüchereiarbeit und Werkbüchereitech nik festlegcn. Auf sie sei in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen, da sie den Buchhändler weniger betreffen. Ihn interessiert vielmehr die ebenfalls genannte »Grundliste für Fortfall der Exportvalutaerklärung I bei der Ausfuhr von Rechnungspaketen Der Fortfall der Exportvalutaerklärung I bei der Ausfuhr von Rechnungspaketen bezieht sich, wie aus dem Wortlaut des Rundcrlasses Nr. ll>5 (Börsenblatt Nr. 196 vom 24.August 1939) hervorgeht, nicht nur auf den Kommissionsplatz Leipzig, sondern auch auf die übrigen Kommissionsplätze, die Rechnungspakete durch Kommissionäre befördern. Der Leiter der Fachschaft Zwischenhandel Kaufmännische und technische Angestellte 8 1 Abs. II der Anordnung Nr. 133 der Reichsschrifttums- kammer verbietet Nichtariern auch jede sonstige Betätigung im Buchhandel. Der Betriebsführer muß demnach die Gewähr dafür übernehmen, daß auch seine kaufmännischen und technischen Ange stellten nach Maßgabe der Anordnung arischer Abstammung sind. Auf Anfrage eines Mitgliedes hat der Präsident der Reichs schrifttumskammer entschieden, daß die Betriebsführer nicht verpflichtet sind, Ahnenpaß und Urkunden im einzelnen zu überprüfen, daß sie vielmehr berechtigt sind, sich mit einer ent sprechenden schriftlichen Erklärung der kaufmännischen und tech nischen Angestellten zu begnügen. Nr. 200 Dienstag, den 20. August 1SSS «SS
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