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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1939
- Sprache
- Deutsch
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Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Provisionserhöhuiig und Treueprämie für Buchverireter und Preisstoppnerordnung Nach der Entscheidung des Reichskommissars für die Preis bildung (Geschäftszeichen III 8 772—2284 vom 2. 5. 1938) ist jede Erhöhung des Provisionssatzes genehmigungspflichtig. Jede Provisionserhöhung bedarf, unabhängig davon, ob sie auf die Preisgestaltung einwirlt oder nicht, der Einwilligung nach 8 3 des Preiserhöhungsverbotes. Dies ergibt sich daraus, daß die Provision selbst als »Preis-- im Sinne der Preisstoppverordnung anzusehen ist. Dies gilt, wie es auch der Runderlaß des Reichs kommissars für die Preisbildung >RfP. Nr. 192/37) ausdrückt, nur für Provisionen, die selbständigen Kauflcutcn gezahlt wer den, also rechtlich gesehen, nicht Lohn oder Gehalt sind. Eine Er höhung des Provisionsaufkommens, veranlaßt durch einen ver mehrten Warenumsatz, ist durch die Preisstoppverordnung nicht verboten. Der Börsenvcrein, der bekanntlich durch die Anord nung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 30. August 1937 über die Behandlung der Ausnahmcanträge nach 8 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen (abgedruckt im Börsenblatt Nr. 228 vom 2. Oktober 1937) mit der Begut achtung in allen Preisstoppsachen des Buch-, Kunstblatt- und Lehrmittelhandcls beauftragt ist, hat bei seiner wiederholten Gutachtenerstattung auf die Verankerung der Treueprämie in der Amtlichen Bekanntmachung der RSK. Nr. 92 hingewiesen. Auf Grund der eingehenden Gutachten und Befürwortungen der Geschäftsstelle des Börscnvereins sind den Antragstellern von den zuständigen Preisbildungsstcllcn Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Der an uns herangetragcnen Auffassung, daß es einer Vor lage- und Gcnehmigungspflicht der Treueprämie im Einzelfall nicht bedarf, insbesondere, weil die Treueprämie bereits in dem am 13. September 1935 in Kraft getretenen Buchvcrtreter- Normalvertrag enthalten ist, kann allerdings auf Grund unserer Erfahrungsergebnisse aus zahlreichen Bearbeitungen von Preisstoppsachen und Entscheidungen der verschiedenen Preisbildungsstellcn sowie des Reichskommissars für die Preis bildung nicht beigctretcn werden: ausschlaggebend ist stets, welcher Provisionssatz am Stichtag der Preisstoppvcrordnung, d. h. 17. Oktober 1936, gezahlt worden ist. Die Preislage des Stichtages ist grundsätzlich bcizubchaltcn. Wenn einem Buchver- trctcr entgegen dem Buchvcrtrctcr-Normalvertrag bis zum Stichtag angenommen nur 20 v. H. Provision gewährt worden ist, bedarf cs für eine 25°/«ige Provisionierung ebenso der Aus nahmegenehmigung wie für die Anerkennung und Leistung der 1st-°/»igen Treueprämie, falls diese am oder vor dem Stichtag des 17. Oktober 1936 nicht gezahlt worden ist. Buchhändlerische Arbeitswochen Die Neichsschristtumskammer teilt mit: Die noch geplanten buchhändlerischen Arbeitswochen werden vorläufig nicht durch- gefi'chrt. Die bereits versandten Einberufungsscheine sind zurück zugeben. Neue Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Gchilsenprüsung Gau Schleswig-Holstein Die Gchilsenprüsung für den Gau Schleswig-Holstein wird auf Sonnabend, den 23., und Sonntag, den 2-1. September 1939 verlegt. Or. Hild Ausfuhr von Landkarten Die Ausfuhr von Landkarten und Plänen des Inlands im Maststab 1 :309 000 und größer und von Seekarten sowie von Reise führern, Neisebeschreibungcn usw., die derartige Karten enthalten, ist verboten. Lektorentagung der Neichsschristtumskammer in Ahlbcck Am 25. August wurde im Ahlbccker Buchhändlcrcrholungsheim eine Lcktorcntagung der Neichsschristtumskammer eröffnet, an der eine große Zahl von Lektoren namhafter Verlage aus dem ganzen Reichsgebiet teilnahm. Die Tagung verfolgte den Zweck, die man nigfaltigen geistigen und praktischen Probleme der Literatur- und Verlagsplanung in einer lebendigen Arbeitsgemeinschaft zu be handeln. Hm Nahmen der Tagung sprachen als Vertreter des Neichs- ministcriums für Volksaufklärung und Propaganda der stellver tretende Leiter der Schrifttumsabtcilung Obcrregierungsrat Schlecht und für das Amt Schrifttumspflege beim Beauftragten des Führers fiir die gesamte geistige und weltanschauliche Erziehung und Schulung der NSDAP. Neichsamtsleitcr Hagemcyer über grundsätzliche Fragen der staatlichen und parteilichen Schristtums- sührung und -Propaganda. Wo kann weiter studiert werden? Der Neichsministcr für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung teilt mit: Folgende Universitäten setzen ihren Lehr- und Forschungsbctrieb fort: Die Universitäten: Berlin, Wien, München, Leipzig, Jena; die Technischen Hochschulen: Berlin, München; die Tierärztliche Hochschule in Hannover; die Wirtschaftshochschule in Berlin. An diesen Hochschulen beginnt für Studierende aller Fakul täten das nächste Semester am Montag, dem 11. September 1939. An den übrigen Hochschulen werden nur noch die Prüfungen be schleunigt durchgesührt. Die wehruntauglichcn und die von der Wehr macht noch nicht cinberufenen Studenten wurden ausgefordert, ihr Studium an einer der genannten Hochschulen aufzunehmcn und sort- zusctzen. Verkehrsnachrichten Pakcldicnst nach dem Ausland Pakete nach dem Ausland sind von sofort an nur noch zulässig nach Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Iran über UdSSR, Island, Italien, Jugoslawien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schwede», Schweiz, Türkei, Ungarn, Union der Sozial. Sowjet-Re publiken und Vatikanstadt, außerdem nach dem Protektorat Böhmen- Mähren. Einstellung des Nachnahme- und Postaustragsdicnstcs nach Dänemark Nach einer Mitteilung der Dänischen Postverwaltnng sind von jetzt an Nachnahmen (auf eingeschriebenen Briesscndungen, Wert briefen, Wcrtkästchcn und Paketen) sowie Postaufträge aus Deutsch land nach Dänemark bis auf weiteres nicht zugelasscu. Einstellung des Nachnahme- und Postaustragsdicnstcs nach Norwegen Nach einer Mitteilung der norwegischen Postvcrwaltung sind Nachnahme» ans ciugcschricbenen Bricsscndnngen, ans Wertbriefen und ans Paketen sowie Postausträgc aus Dcntschiaud »ach Norwegen von jetzt an bis ans weiteres nicht mehr zugelasscu. Personalnachrichten Am 1. September verstarb im Alter von zwcinndscchzig Jahren der Vcrlagsbnchhündlcr Herr Adalbert Drocmcr, Inhaber des Verlages Th. Knanr Nachf. in Berlin. Als Bnchhandlnngs- reisendcr hatte der Verstorbene das Lesebedürfnis der breiteren Volksschichten erkannt nnd ihre Interessen studiert. So konnte er, als er den Verlag Th. Knanr erwarb, seinem Hause durch die Schaf fung preiswerter Volksausgaben ein eigenes Gesicht geben. Der von ihm geschaffene Typ des billigen Buches hat das Sortiment in die Lage versetzt, neue Buchkäufcr zu werben nnd auch alte dem Buch znrückzngewinnen. * Am 25. August verschied in Innsbruck im sechzigsten Lebensjahr der Buchhändler Herr Rudolf Bornfka, Mitinhaber der Firma A. L. Hasbach in Wien. Der Verstorbene war 1924 in die Sorti ments- nnd Antignariatsbnchhandlnng seines Bruders eingctretcn, den er in der Leitung des Geschäftes tatkräftig unterstützte. Hauplschriftlcitcr: I>r. Hellmuth Laune üblicher, Schömberg. — Stellvertreter deS Hauptschristlcitcrs: Fra uz Waguer, Leipzig. — Verantiv. Zlnzcigcnleitcr: Walter Hcrfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des Vörscnvereino der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrtst der Schriiileitung und Expe- dttton: Leipzig 0 1. Gerichtsweg 26, Postschltebsach 274/75. — Druck: lLrnsl Hedrtch Nachf., Leipzig 0 1, Hospitalstrabe 11a—13. — DA. VIII. 80: 7750. Zur Zeit ist Preis ltste Nr. 8 glllltg' 642 Nr. 203 Donnerstag, den 7. September 1930
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