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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1939
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 218 <R.162) Leipzig, Dienstag den 19.September 1939 186. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Ausfuhrverbot für Karten, Reiseführer usiv. Im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsan- zeigcr Nr. 206 vom 5. September 1939 ist folgendes Ausfuhr verbot bekanntgegeben: Auf Grund des Gesetzes über Aus- und Einfuhrverbote vom 25. März 1989 sRGBl. I S. 578) und der Ersten Durchführungs verordnung zu diesem Gesetz vom 27. März 1989 sRGBl. I S. 589) wird bestimmt: 8 i. In der Anlage 1 der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren vom 27. März 1939 sDeutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeigcr Nr. 75 vom 29. März 1989) in der Fassung der Zweiten Anordnung über ihre Änderung vom 25. August 1989 sDeutscher Rcichsanzcigcr und Preuß. Staatsanzeigcr Nr. 197 vom 28. August 1989) — Verzeichnis der aussuhrverbotenen Waren — wird hinzugefügt: Landlarten und Pläne, die deutsches Hoheitsgebiet darstellen, im Maßstab 1:399 999 und größer sowie Seekarten aus «75 REt. XXIII. Schriftwerke wie Reiseführer, Reisebeschreibungen, Gelände beschreibungen usw., die Karten und Pläne deutschen Hoheits gebietes im Matzstab 1 :399 999 und größer enthalten aus K79a 2b, 871, K74s. RSt. XXIIl. 8 2. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Ich ersuche alle Mitglieder meiner Kammer (Verlag wie Sortiment, Betriebsführer wie Angestellte), diese Anordnung peinlich genau zu beachten und jegliche Übertretung zu verhin dern. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden nicht nur nach Z 92d des Strafgesetzbuches bestraft, soweit nicht nach ande ren Vorschriften eine noch höhere Strafe bewirkt ist, sondern sie ziehen auch ein Verfahren vor meiner Kammer nach sich. Die Betriebsführer werden angewiesen, sofort die ganze Be legschaft auf das Verbot hinzuweisen. I. V.: B a u r Anschriftenmeldung von Buchhändlern im Gau Saarpfalz Der Landesleiter der Reichsschrifttumskammer Gruppe Buchhandel bittet alle Buchhändler aus den freigemachten Ge bieten des Gaues Saarpfalz, umgehend ihre jetzigen Anschriften bzw. die Anschristen ihrer Vermittlungsstellen an die Landes leitung, Neustadt/Weinstraße, Landauer Straße 4 a, zu melden. Buchhändlerische Vorlesungen an der Wirtschaftshochschule zu Berlin 1939/40 Die Vorlesungen und Übungen von Herrn Professor vr. G. Menz finden auch im neuen Semester statt. Als Thema der Vorlesung ist nach dem Vorlesnngsplan vorgesehen Vertrieb von Gegenständen des Buchhandels (Werbungsniethoden und Werbemittel). Zunächst sollen die gesetzlichen Bestimmungen über die Werbung kurz behandelt werden, dann Unterlagen für die Absatzmöglich keiten (Marktanalyse), wobei Zahlen über die Einkommensver hältnisse, Kaufkrrftschichtung, Schul- und Bibliotheksverhält nisse und dergleichen zu erläutern beabsichtigt ist, wie auch Bei spiele von Werbeplänen aus der Praxis. Ein zweiter Teil der Vorlesung soll sich dann mit der Gestaltung der Anzeige, des Prospektes und des Katalogs beschäftigen. Auch hier werden Bei spiele aus der Praxis vorgetragen und erläutert werden. Im Anschluß an die Vorlesungen finden Übungsabende statt, die in Form von Arbeitsgemeinschaften wechselnd bestimm ten Einzelfragen zur Buchhandelsbetriebslehre gewidmet sind. Der »Wirtschastsverband der Berliner Buchhändler- ladet den Berliner Buchhandel nachdrücklich zu den Vorlesungen und Übungen ein und weist empfehlend auf diese Fortbildungsmög lichkeit hin. Wir bitten unseren Ausruf allen Angehörigen des Betriebes durch Rundlauf und Aushang bekanntzugeben. Beginn der Vorlesungen: Dienstag, 26. September 1939, 18 Uhr. Beginn der Übungen: Dienstag, 26. September 1939, 19—21 Uhr. K o st e n: Für die Vorlesungen RM 10.— für das Semester. Hörer, die nachweislich in Buchhandelsbetrieben tätig sind, können für die Gebühr von RM 10.— an Vorlesungen und Übungen teilnehmen, während andere Besucher für die Übungen RM 20.— zahlen müssen. Anmeldungen sind raschestens an das Sekretariat der Wirtschaftshochschule, Berlin C 2, Spandauer Straße 1, Fern ruf 9152 11, schriftlich oder mündlich in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, Sonnabends von 10 bis 12 Uhr zu richten. Wirischastsverband der Berliner Buchhändler Richard Schmidt, Vorsteher Der deutsche Buchhandel in der LlmsaHsteuerstatistik IV (Schluß): Fortsetzung der Einzelergebniffe für die Länder und preußischen Provinze» il-III siche Nr. 194, 198 und 294, Nheinprovinz Nächst Berlin und Hessen-Nassau zeigt der Buchhandel in der Rheinprovinz die größte Entfaltung. Seine Bedeutung sür das Wirtschaftsleben tritt in einem Prokopfumsatz von 8,94 RM in Erscheinung. Da die Zahl der Buchhandlungen in der Provinz ver hältnismäßig gering war <11 auf 199 999 Einwohner), ergab sich der verhältnismäßig hohe Durchschniitsumsatz je vcranlagies Unter- nehmen von 55,7 Tsd. RM. Damit sieht die Provinz im Vergleich zu de» preußischen Provinzen hinter Berlin auf dem zweiten Platze. Allerdings sind die Verhältnisse in der sehr großen und volkreichen Provinz keineswegs einheitlich. Während der Buchhandel in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln eine» sehr hohe» Stand und Unternehmen von größter Bedeutung in seinen Reihen hat, sind in den übrige» drei Regierungsbezirken nur vereinzelt große Unter nehmen des Buchhandels anzutrcsfcn< die durchschnittliche Betriebs größe bleibt in ihnen trotz mäßiger Besetzung des Gewerbes sehr erheblich unter dem Gesamtdurchschnitt der Provinz. Nr. 218 Dienstag, den 19. September 1989 655
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