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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1939
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- 1939-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1939
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- Deutsch
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teilen. Er kann auch anordnen, daß die Entlassungen nicht vor Ab lauf von längstens zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige wirk sam werden. Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Zeitpunkte durchgeführt werden, von dem an sie nach Satz 1 oder 2 wirksam sind, gilt die Anzeige als nicht erstattet. Das Recht zur fristlosen Entlassung bleibt unberührt. Ist der Unternehmer nicht in der Lage, die Beschäftigten bis zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkte voll in Arbeit zu behalten, so kann der Treuhänder zulassen, daß der Unternehmer für die Zwischenzeit in seinem Betriebe eine Verkürzung der Arbeitszeit (Streckung der Arbeit) einführt. Hierbei kann jedoch die Wochen arbeitszeit eines Beschäftigten nicht unter 24 Stunden herabgesetzt werden. Der Unternehmer ist im Falle der Arbeitsstreckung berechtigt, Lohn oder Gehalt der mit verkürzter Arbeitszeit Beschäftigten ent sprechend zu kürzen; die Kürzung wird jedoch erst von dem Zeit punkte an wirksam, an dem das Arbeitsverhältnis nach den allge meinen gesetzlichen oder den vertraglichen Bestimmungen enden würde.« Gr. Kunst-Nachrichten Firmenangebote an Behörden Der Präsident der Neichskammcr der bildenden Künste hat unter dem 27. Juli 193!) nachstehende Bekanntmachung veröffentlicht: »In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß Verlage, Kunsthandlungen oder deren Vertreter sich unmittelbar an Behörden und andere staat liche Stellen wenden, um Bilder, Bücher u. a. m. zu verkaufen. Viele Firmen gehen sogar so weit, den vorgenannten Stellen ihre Waren ohne Bestellung oder Anforderung zuzusenden mit der Bitte, den Betrag für die Lieferung einzuzahlen. Als besondere Empfehlung wird in solchen Fällen meist auf bereits ausgeführte Lieferungen an Ministerien, Dienststellen des Staates, der Partei, der Wehr macht u. ä. Bezug genommen. Zahlreiche Beschwerden über diese Art der Werbung geben mir nun Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft die unbe stellte Zusendung der Waren für unzulässig erklärt hat. Außerdem sind Hinweise auf Lieferungen an die Neichsregicrung, staatliche Dienststellen usw. als unerwünschter Versuch, die Autorität staat licher Stellen in den Werbekampf hineinzuziehen, zu werten und nach den vom Werberat gegebenen Richtlinien unzulässig, es sei denn, daß die angeführte Stelle ausdrücklich, und zwar gesondert skr jeden Fall der Werbung ihre Zustimmung erteilt hat, sich aus sie beziehen zu dürfen. Ich ersuche die Mitglieder der Fachgruppe Kunstverleger und -Händler, diese Bestimmungen zu beachten. Zuwiderhandlungen werde ich als Unzuverlässigkeit im Sinne des § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichsknlturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) ansehen und danach meine Maßnahmen treffen.« Reiseandenken Der bei der Neichskammcr der bildenden Künste bestehende »Aus schuß für Reiseandenken«, dem neben der Reichskammer die Neichsgruppe Industrie und Handel sowie der Neichsaus- schuß für den deutschen Fremdenverkehr angehören, ist zusammen gefaßt worden und steht nunmehr als selbständige Beratungsstelle der gesamten Reiseandenken erzeugenden Industrie und dem Handel zur Verfügung. Der Ausschuß wird in gemeinsamer Arbeit aller Beteiligten Richtlinien für die Fabrikation der Reiseandenken auf stellen und für ihre kulturelle Verbesserung Sorge tragen. Er ist für das gesamte Gebiet der Reiscandenkenindustrie und des Handels in kultureller Hinsicht allein zuständig. Die von dem Ausschuß gemeinschaftlich aufzustellcnden Richt linien werden für die Vollmitglieder der Neichskammcr der bilden den Künste, wie Bildhauer, Gebrauchsgraphiker, Maler und Ent werfer sowie für die in den einschlägigen Industriezweigen künst lerisch, schöpferisch tätigen Einzelmitglieder und die gemäß dem § 9 der 1. Verordnung zur Durchführung des Neichsknlturkammergesetzes vom 1. November 1933 von der Mitgliedschaft befreiten Personen durch den Präsidenten der Neichskammcr der bildenden Künste für verbindlich erklärt werden. Für die bei den zuständigen Gruppen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft erfaßten Unternehmen des Neiseandenkengewerbcs wird die Durchführung der Richtlinien durch entsprechende Weisungen des Leiters der betreffenden Gruppen sicher gestellt werden. Ausschlüsse aus der Neichskammcr der bildenden Künste Aus Grund des tz 10 der 1. Durchführungsverordnung zum Neichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 sind der ehemalige Kunsthändler Noderich von Roy, Berlin, und der frühere Kunst händler Otto Baumann, Stuttgart, Heusteigstraße 77, aus der Neichs- kammer der bildenden Künste ausgeschlossen worden. Den Ausge schlossenen ist das Recht zur weiteren Betätigung auf jedem zur Zu ständigkeit der Neichskammcr der bildenden Künste gehörenden Gebiet untersagt. Firmen-Ausstellungen Das Kunsthaus Schalter in Stuttgart zeigt neben der Klimsch-Ausstellung in zwei Räumen die besten Wiedergaben der Gemälde von Hans Thoma zum hundertsten Geburtstag des Künstlers. In ihrer vierzigsten Ausstellung zeigt die Galerie Karl Buch - Holz in Berlin Plastiken, Zeichnungen und Gemälde unter dem Titel »Geist der Antike in der neueren Kunst«. * Hansischer Ncmbrandt-Preis Die Hansische Universität hat auf Vorschlag des Preiskurato riums dem flämischen Maler Prof. Hendrik Luyten den Hansischen Nembrandt-Preis für 1939 verliehen. Das Lebenswerk des hoch- betagten Prof. Luyten steht mit Deutschland in besonders enger Ver bindung. Kunsthochschulen Der Neichsministcr für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung gibt bekannt: Folgende Kunsthochschulen führen ihren Unter richtsbetrieb fort: I. Hochschulen für bildende Künste: Hochschule für Kunsterziehung in Berlin-Schönebcrg, Akademie für bildende Künste in München, Hochschule für bildende Künste in Ber lin. II. H o ch s ch u l e f ü r M u s i k: Hochschule für Musik in Berlin- Eharlottenburg, Hochschule für Musikerziehung und Kirchenmusik in Berlin-Charlottenburg, LandcSkonscrvatorium der Musik in Leipzig, Staatliche Akademie der Tonkunst in München, Staatsakademie für Musik und darstellende Kunst in Wien. Außerdem bleibt die Deutsche Akademie in Nom (Villa Massimo) geöffnet. Alle übrigen Kunst hochschulen bleiben geschlossen, jedoch können hier die für das Winter semester 1939/40 vorgesehenen Prüfungen abgehalten werden. Gutenberg-Iahrbuch Das neue Gutenberg-Iahrbuch*) reiht sich seinen Vorgängern würdig an. Äußerlich gleich gestaltet, hat es diesmal wieder einen größeren Umfang. Die Zahl der Beiträge ist auf achtunddreißig ge stiegen. Von den Verfassern^ ebenfalls achtunddreißig an der Zahl, stammen nicht ganz die Hälfte, sechzehn, aus dem Reich, einschließlich zweier aus dem Protektorat Böhmen-Mähren. Von den Ausländern kommen vier aus Italien, je drei aus Frankreich, Ungarn und den Vereinigten Staaten von Nordamerika, je zwei aus Belgien, Eng land, je einer aus Bulgarien, Monaco, Polen, Schweden und der Schweiz. Neun von ihnen bedienen sich ebenfalls der deutschen Sprache. Die andern vertretenen Sprachen sind französisch (7), eng lisch (5) und italienisch (3). Das Bild des Ganzen zeigt also erneut die weltumspannenden Beziehungen der Gutenberggesellschaft, und darin spiegelt sich zugleich die führende Stellung, die Deutschland in der Erforschung und Auswertung der nunmehr fünfhundert Jahre alten Erfindung eines seiner größten Söhne im Dienste der gesamten Kulturmenschheit cinnimmt. Inhaltlich beziehen sich die Beiträge auf die von Anfang an gepflegten drei Themenkreise Papier, Druck, ein schließlich Schrift und Buchkunst, insbesondere Illustration, und Ein band. Es ist schwer, in der gebotenen Kürze hier den ganzen Reichtum der Beiträge so vielseitiger Natur kenntlich zu machen. Auf Einzel heiten einzugehen muß man sich versagen. Nur besonders markant Erscheinendes kann kurz hcrvorgehoben werden. Da sei an erster Stelle unterstrichen, wie in Beiträgen z. B. dem über die Papier macherei in USA., über die Beziehungen der westfälischen Papier macherei zu den Niederlanden, über Mathias Corvinus und den Buchdruck, über deutsche Offizinen im Dienst des ungarischen Buches, über Hundert Jahre bulgarische Druckerei u. a. sichtbar wird, welchen Anteil Deutschland durch die Jahrhunderte immer wieder in aller Welt an der Entwicklung gehabt und wieviel es andern Völkern auch in dieser Hinsicht geschenkt hat. Für das kommende Jubeljahr haben die Beiträge besonderes Interesse, die sich mit Erfolg um die weitere *) Gutenberg-Iahrbuch 1939. Herausgegebcn von A. Nuppel. 346 Seiten. 123 Abbildungen. 4" NM 40.—. Für Mitglieder der Gutenberg-Gcsellschaft kostenlos. Auslieferung an Nichtmitglieder durch Otto Harrassowitz, Leipzig. 671
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