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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 2Z8 <R. 118) Leipzig, Donnerstag den 12.Oktober 1939 186. Jahrgang An den deutschen Buchhandel in Polen z. Hdn. des Herrn Arnold Kriedte Graudenz Pohlmannstraße io Die polnische Mobilmachung gegen Deutschland und alles Deutsche im ehemaligen Polen hat auch die Tätigkeit des Verbandes der Buchhändler in Polen — des dem Börsenverein angegliederten deutschen Ver eins — unterbunden. In den darauffolgenden Wochen und Monaten waren deutsche Buchhändler wie Lausende unserer Volksgenossen dem blinden Wüten entfesselter Horden preisgegeben. Ihre in jahrelangem Mühen aufgebaute Arbeit wurde zerstört. Der Sieg der deutschen Waffen hat auch ihnen die heiß ersehnte Freiheit, aber auch neue Aufgaben gebracht. Indem ich dem deutschen Buchhandel in Polen herzlich danke für seine Bewährung in schwerer Zeit, fordere ich alle anderen deutschen Verleger und Buchhändler auf, das neue Aufbauwerk in Polen nach Kräften zu fördern. Heil Hitler! reipjig, den 9. Oktober I9Z9 WilhelmBaur, Leiter des Deutschen Buchhandels Bekanntmachung des Börsenvereins Werbung durch Vertreter im ehemaligen Polen Der deutsche Buchhandel in Polen ist schon in der Vorkriegs zeit durch polnische Gewaltmaßnahmen schwer geschädigt worden. Vom deutschen Verlag und Zwischenhandel wird erwartet, daß durch Kreditgewährung und Kommissionslieferungen das Auf bauwerk gefördert und von Zwangseintreibungen überfälliger Forderungen abgesehen wird. Dem reichsdeutschen Reise- und Versandbuchhandel ist die Entsendung von Vertretern in das Gebiet des ehemaligen Polen bis auf weiteres untersagt. Leipzig, den 9. Oktober 1939 Baur, Leiter des Deutschen Buchhandels Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer Abt. III (Gruppe Buchhandel), Leipzig Beitragszahlung Während der Ableistung des Kriegsdienstes ruht bis auf weiteres die Beitragspslicht der eingezogenen Angestellten und Vertreter, soweit nicht in besonderen Fällen eine Weiterzahlung des Gehaltes erfolgt. Da viele Mitglieder die Einberufung nicht gemeldet haben, werden die Firmen hierdurch gebeten, der RSK. kurz mitzuteilcn, welche Angestellte und Vertreter und seit wann diese zum Kriegs dienst eingezogen sind. Nach Wiederaufnahme der Tätigkeit, die ebenfalls der Buchhaltung der RSK. zu melden ist, erhält jedes Mitglied Bescheid über die Höhe der noch zu zahlenden Beiträge. Besetzung von freien Arbeitsplätzen im Buchhandel Buchhändler, die aus irgendwelchen Gründen nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, werden gebeten, sich an die Reichs schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel in Leipzig C l, zu wen den, falls das zunächst zuständige Arbeitsamt nicht ohne wei teres eine Beschäftigung im buchhändlerischen Beruf Nachweisen kann. In Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Arbeits ämtern wird die Reichsschrifttumskammer Stellung suchenden Buchhändlern einen zweckentsprechenden Einsatz im erlernten Berus zu vermitteln suchen. Buchhandclsunternehmen werden dringend gebeten, sich ebenfalls außer mit dem zuständigen Arbeitsamt auch mit der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, in-Verbindung zu setzen, wenn sie buchhändlerische Fachkräfte benötigen. Neichsschrifttumskammer, Abt. III, Gr. Buchhandel Ausschluß, Anschristgesuch usw. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Ent scheidung vom 23. September 1939 den Buchvertreter vr. Fritz Kuhn, München, Mauerkircher Straße 11/0, aus der Reichsschrift tumskammer ausgeschlossen. Damit ist dem Genannten jede Tätigkeit auf dem Gebiet der Neichsschrifttumskammer untersagt. Herr Friedrich Schneider i. Fa. Otto Mütterleins Buch handlung, München, Bayerstraße 13, hat dieses Unternehmen am 20. Februar 1937 aufgelöst. Der Neichsschrifttumskammer-Ausweis des Herrn Friedrich Schneider B II 10 938 wird hiermit für ungültig erklärt. Die Lethbuchhändlerin Frau Clara Behrendt hat den Mit gliedsausweis der Neichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — (Fachschaft Leihbücherei) Nr. 6 IV 1503 verloren. Dieser Ausweis wird hierdurch für ungültig erklärt. Es besteht Anlaß, darauf hinzuweisen, daß Frau Gerti Schaaf geb. Veith in Köln, Herzogstraße 9, ausschließlich in die Fachschaft Leihbücherei eingewiesenes Mitglied der Neichsschrift tumskammer ist. Der Buchvertreter Bernhard Genzmer, geb. 31. Dezember 1892, zuletzt wohnhaft gewesen in Sonneberg-Thllringen, Köppels- dorfer Straße 48, besitzt eine bis zum 15. Dezember 1939 geltende Arbeitserlaubnis der Neichsschrifttumskammer. Da seine derzeitige Anschrift und Beschäftigungsfirma nicht bekannt ist, werden die Firmen des Reise- und Vcrsandbuchhandels gebeten, der Ncichs- schrifttumskammer — Abt. III —, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11 I, Mitteilung zu machen, falls sie seine Anschrift kennen oder ihn beschäftigen. Die Firmen des Neise- und Versandbuchhandels werden davon in Kenntnis gesetzt, daß ein Herr Robert Kn ab, geb. 21. Oktober 1889, wohnhaft zuletzt in Ulm, Dreiköniggasse 10, Bücher vertrieben hat, ohne im Besitze einer Legitimationskarte zu sein. Da die der zeitige Anschrist des Vertreters Knab nicht ermittelt werden konnte, wird darauf hingewiesen, daß der Genannte der Neichsschrifttums kammer nicht angehört und ihr bisher auch nicht zur Aufnahme ge meldet wurde. Der Vertreter Knab ist somit auch nicht ohne weiteres berechtigt, als Buchvertreter zu arbeiten und darf demzufolge von Neise- und Versandbuchhandlungen nicht beschäftigt werden. 760 Börsenblatt f. b. Deutschen Buchhandel, lüg. Jahrgang. Nr. 288 Donnerstag, den 12. Oktober 1S38 5273
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