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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1939
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- 1939-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1939
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- Deutsch
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Sonöerbestimmungen. Beschränkungen sind in Kraft geblieben für: 3) Forderungen von in dem besetzten Gebiet ansässigen Personen gegen Personen, die im Gebiet des Deutschen Reichs ansässig sind 5 Abs. 1 und 14 Nr. 2 des Devisengesetzes), wenn diese Forderungen bereits am 31. August 1939 bestanden, aus genommen Forderungen aus dem Waren- und Dienst leistungsverkehr. d) Sperrguthaben von in dem besetzten Gebiet ansässigen Personen bei Kreditinstituten oder Postscheckämtern, die ihren Sitz im Gebiet des Deutschen Reichs haben (8 14 Nr: Ä des Devisen gesetzes in Verbindung mit Ri. I 1 »Sperrguthaben«). c) Ansprüche von in dem besetzten Gebiet ansässigen Personen gegen Personen, die im Gebiet des Deutschen Reichs ansässig sind (88 5 Abs. 1 und 14 Nr. 2 des Devisengesetzes), auf wiederkehrende Leistungen, die unter 8 1 Abs. 1 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. I S. 349) fallen. ck) Wertpapiere (88 24 bis 35 des Deviscngesetzes)'. e) die Einfuhr von auf Danzigcr Gulden lautenden Geldsorten (88 17 bis 20 des Devisengesetzes in Verbindung mit 8 1 der Verordnung über die Einführung der Gesetzgebung über die Devisenbewirtschaftung und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland im Gebiete der bisherigen Freien Stadt Danzig vom 22. September 1939, RGBl. I S. 1865). Die Abgabe einer Exportvalutacrklärung bei der Ausfuhr von Waren aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet nach dem besetzten Gebiet ist nicht mehr erforderlich. Für die Bezahlung von Waren, die aus dem besetzten Gebiet nach dem Deutschen Nejch eingeführt werden, bedarf es einer Devisenbescheinigung nicht. Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Ungültigkeitserklärung von Ausweisen Nachstehend verzcichnete Ausweise der Neichsschrifttumskammer sind verloreugegaugeu und werden hierdurch für ungültig erklärt: VH 7289 Hilde Acheubach, Düsseldorf, Friedrichstr. 10b. 0 1333 Otto Bcttsack, Klagenfurt, Sponheimer Str'. 5. ^H 8916 Joachim Blumensaat, Augsburg, Branderstr. 22,1. VH 9250 Hermann Böhlke, Balz-Nord b. Vietz a. Ostbahn. 0 4287 Mathias Bücherl, Mannheim, Eichendorfsstr. 81/1. O 2794 Carl August Engelhart, Heidenheim-Schnaithein a. Br., Nattheimcr Str. 50. VH 9685 Alfred Funke, Bad Gandersheim/Harz, Adolf-Hitler-Str. 24. O 2084 Georg Fusek, Stuttgart, Paulinerstr. 18. 0 3049 Georg Göhring, Neuwcdell/Nm., Mittelstr. 14. VH 7355 Alfred Groß-Fengels, Duisburg-Hamborn, Schillerstr. 55. KV 7911 Franz Gundermann, München, Gräfingstr. 52. 0 672 Erich Henke, Berlin W 50, Regensburger Str. 2. 6325 Gretel Hirsch, verehel. Mauz, Stuttgart, Tübinger Str. 18. KV 5595 Walter Hoffma'nn, Kreuzburg O/S., Gartenstr. 13. 0 2653 Max Kaiser, Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 5s. O 1268 Johann Kämmerer, Offenburg Baden, Okenstr. 41. KV 7052 Ewald Kleine, Bielefeld, Heeperstr. 222. VH 5642 Richard Klingel, Erfurt, Trommsdorfer Str. 5s. VH 8739 Hans Kupferschmidt, Nordhausen, Am Gehege 1. VH 9232 Karl Lanzer, Bad Kreuznach, Bosenhcimer Str. 22. VH 2771 Bruno Lerbs, Heilsberg-Ostpr., Anton-Peter-Str. 21. VH 7307 Rudolf Lüdke, Wittenberge, Nöhlstr. 20. VH 7590 Harald Medicus, Hamburg 26, Oben Borgfelde 30. VH 9453 Heinrich Merten, Weidenau-Sieg, Kauerberg 32. VH 7689 Rudolf Müllner, Berlin-Schöneberg, Karl-Schrader-Str. 6. VH 8263 Kurt Priewe, Berlin O 17, Rotherstr. 26. VH. 8595 Otto Probst, Dresden-A., Scminarstr. 19, III. VH 6769 Georg Neinhold, Berlin SW 68, Zimmerstr. 86. VH 7613 Heinz Sommer, Essen, Steelerstr. 139. VH 8191 Karl Schlemmer, Roth b. Nürnberg, N.-v.-Epp-Str. 13. VH 8859 Richard Schneider, Pommelsbrunn, Hindenburgstr. 16. VH 8618 Nud. Robert Scholz, Berlin-Friedenau, Brünhildstr. 5, II. O 1/5 Kurt Schrcckenbach, Leipzig C 1, Katharineustr. 5. VH 7056 Adolf Schröder, Halle a. S., Kirchnerstr. 21. O 3423 Heinrich Schröder, Körner b. Mllhlhausen/Thür. O 3860 Oskar Schütz, Ufhovcn, Langensalza, Molkereistr. 4. O 4427 Lotte Theilich gcb. Neuhäuser, München 59, Wasserburger- Landstr. 266, I. VH 9276 Norbert Timmcrmann, Hannover, Dragonerstr. 6. VH 8454 Hermann Ulrich, Wuppertal-Elberf., Markomannenstr. 28. VH 8349 Franz Wegertseder, Frciburg-Br., Schillerstr. 4. VH 7342 Wilhelm Albert Weißpflog, Dresden-W.-Hirsch, Bautzener Landstr. 390. VH 7786 Alfons Wenker, Rostock, Kieler Str. 5. VH 7404 Edmund Wessolowski, Danzig, Steindamm 25. O 4171 Paul Wolfs, Ludwigsburg-Württ., Adolf-Hitler-Str. 94. Vor Mißbrauch dieser Ausweise wird gewarnt. Aus Grund des § 29 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) werden die Polizeibehörden gebeten, die für ungültig er klärten Ausweise bei unberechtigter Benutzung einzuziehen und an die Neichsschrifttumskammer, Abt. Buchhandel, Leipzig C 1, Hospital- straße 11, unter Beifügung eines Berichtes zu übersenden. Im Aufträge: THulke. Aus dem italienischen Buchhandel Im Einvernehmen mit den maßgebenden Organisationen wurde im Juli d. I. in Neapel der dritte höhere Kursus für buch händlerische Berufsausbildung eröffnet. Bei der Er öffnungsfeier waren anwesend Vertreter des Ministeriums für Na tionale Erziehung und der Universität sowie zahlreiche Buchhändler und Verleger Neapels. Es ergriffen u. a. das Wort der Direktor Peretti, sowie der Direktor der Universitätsbibliothek von Florenz, Prof. Battisti. — Zwischen den verschiedenen zuständigen Fachschaften des Buchhandels ist eine Abmachung getroffen worden, die auf Er weiterung der fachlichen Ausbildung der Buchhandelsgehilfen hin- ziclt. So gilt u. a. die Zeit der Teilnahme an einem Lehrgang nicht als eine Unterbrechung des Arbeits- und Dienstverhältnisses. Vor einiger Zeit trat die Corporsrione ckells csrts e ckells 8tsmps (Körperschaft Papier und Druck) zusammen, um unter anderem Vorschläge für eine größere Verb-reitung des italienischen Buches zu prüfen und zu erörtern. Es wurde eine Kommission gebildet, der folgende Persönlichkeiten an gehörten: Manciui, als Präsident, Scardamaglia für das Ministerium für Nationale Erziehung, Bartolini für das Finanzministerium, Franco für das Ministerium für Volkskultur, Ricci für die gra phische Industrie, Preseuti für die. Papierindustrie, Mondadori für die Verleger, Cremouese für die Buchhändler und schließlich Sapori für die Autoren. Diese Kommission hat nach langer und anregender Diskussion eine Reihe von Vorschlägen formuliert. Zu dem ersten Punkt: »Verhaltungsvorschriften bezüglich der Buchproduktion« wurde u. a. festgestellt, daß es notwendig sei, gewisse Anweisungen zu geben, vor allem was die Ausfuhr angehe, besonders aber auch in bezug auf die Buchformate sowie die verschiedenen Arten des zu verwendenden Papiörs. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang beschlossen, für alle Bücher mit normalen Auflagen die geeignetsten Formate zu bezeichnen und hierzu passende Arten von Einbanddecken zu bestimmen. Zu dem Thema »Berufsschulen für Buchhändler« wurde fest- gestellt, daß die Einrichtung von Kursen, die die Vervollkommnung des Buchhändlers auf technischem und kulturellem Gebiete sowie die Behandlung von aktuellen Fragen austreben, sich als nutzbringend und erfolgversprechend erwiesen habe. Bei dem Punkt »Ermäßigung von Post- und Eisenbahntarifen« richtete die Körperschaft eine Dankadresse an den zuständigen Mini ster, dem es zu danken sei, daß Büchersendungen nach dem Ausland zu besonderen Tarifen und Postpakete mit Verlagserzeugnissen zu ermäßigten Gebühren befördert würden. Im Anschluß daran stand die »Organisation des Großbuchhandels« zur Debatte. Es wurde erklärt, daß es zunächst notwendig sei, den inländischen Buchmarkt zu stärken, d. h. die Zahl der Buchhandlungen müsse vermehrt und deren ökonomisches, technisches und kulturelles Potential gesteigert werden. Die Korporation stellte fest, daß die Verbreitung des Buches in den Zentren der Provinzen noch sehr zu wünschen übrig lasse, ein Umstand, der die Entwicklung der buchhändlerischen Kleinbetriebe hemme und erschwere. Es sei daher beabsichtigt, den Großbuchhandel von Staats wegen zu unterstützen und zu kontrollieren, wodurch man die Leistungsfähigkeit und Rentabilität der durch den Großbuchhandel betreuten Kleinbetriebe zu steigern hoffe. «SO Nr. 242 Dienstag, den 17. Oktober 1989
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