KommentarzumDevisengesetz »inschl. aller Nebrnbeslimmungen in Lofeblattform von Vr. Zrieürich Diese un» Vc. Engelharü Niemann or-. Llniversttäto-Prof. Gberreg.-Rat u. Llniv.-Prof., in Frankfurt a. M. Leiter -ec Devisenstelle S in Frankfurt a. M. soo Selten löuchkartriform) in Kunfllr-errtnban-üecke mlt Strckmechanlk NM Itz.SS Das vorliegen-e umfassen-e, -as gesamte Oevisenrecht behan-eln-e Werk aus -er Fe-er zweier hochangesehener Fachwissenschaftler enthält im Anschluß an -en Wortlaut -es Gesetzes, -er 1. —Z. Ourchführungsveror-nung un- -er Richtlinien einen ausgezeichnet geschriebenen eingehenden Rückblick auf -ie quellenmäßige Entwick lung -es -eutschenOevisenrechts. Den weitaus größten Teil nehmen -ie Erläuterungen selbst ein, -ie Schrifttum un- Rechtsprechung ein gehend berücksichtigen un- aus -er Fülle -er praktischen Erfah rungen einer bedeutenden Devisenstelle schöpfen, Durchführungs bestimmungen, Richtlinien, Erlasse usw. jeweils lm Aufammen- hang mlt -er einschlägigen Gesehesftetle erläutern un- einen sicheren Llberblick über -ie zeitlichen un- sachlichen Veränderungen im Oevisenrecht gewähren. Oie Oarstellungsweise dieses systematischen Kommentars ist also ganz auf -ie Bedürfnisse -er Praxis abgestellt l Interessenten: Oevisenprüfer,Oevisenberater,Rechtswahrer, De visen- unü Zollbehörden, Reichsbank (Hauptstellen, Stellen und Nebenstellen), Banken, Import- un- E-cportunternehmungen. T Verlag dr.Gtto Schmi-t, Köln Hanfahaus Dsmnäcäet sreebeint.' Lecht und Staat 126: Nax Xu8vi Römisches Recht als Gemeinschaftsordnung 7.5t), in cker LubzLriprion RäL 7.29 1. c. L. Liornr SILLLLL) Fiehler-Zeserich, Handbuch der Gemeindeverwaltung 4. Teil: Polizei, Feuerwehr, Luftschutz Lauptabschnitksleiter Dr. Karl Helmreich 272 Seiten 8". Preis RM 9.52 (Nach Erscheinen des Gesamtwertes RM 10.20) Da« hervorragende Werk von Fiehler-Jeserich, da« als führende« Landbuch der Kommunalverwaltung bereit« über all anerkannt ist, wird mit diesem Teil 4 fortgesetzt. Dieser Teil ist besonder« reichhaltig und bringt auch die erschöpfende Darstellung de« Landesrecht« der drei großen Länder Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Im November erscheint der Nachtrag zur Lieferung 3 „Gemeindefinanzen", der die bisher noch fehlenden Beiträge zum LauShalt-, Kaffen- und Rechnungswesen der Gemeinden veröffenllicht. Wir bitten im Linblick auf das rasche Fortschreiten des Werkes um tat kräftigen Einsatz des Sortiments und um Anlage von Fortsetzungslisten. Werbemittel: Prospekt. T Kommunalschriftenverlag Z. Zehle, München und Berlin S840 Nr. 255 Donnerstag, den 2. November 1989