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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen VuchHandel Nr. 255 <R. 116) Leipzig, Donnerstag den 2.November 1939 166. Jahrgang An die Verleger und Buchhändler Deutschlands Bücherspende der NSDAP, für die Deutsche Wehrmacht In der allgemeinen Tagespresse hat die NSDAP, zu einer Büchersammlung für die Deutsche Wehrmacht aufgerufen. Im Börsenblatt vom 14. Oktober wandte sich Reichsleiter Alfred Rosenberg im besonderen an die Verleger und Buchhändler mit der Bitte, ihre Spenden unmittelbar an das Amt Schristtumspflege nach Berlin zu senden. Es wird erwartet, bei den Spenden der Verleger und Buchhändler besonders gutes Schrifttum zu erhalten, das den Büche reien, die aus den Sammlungen der privaten Buchbestände zusammengestellt werden, als wertvolle Ergänzung beigegeben wird. Es kommt dabei nicht daraus an, von einem Verleger eine besonders graste Anzahl von Büchern, als vielmehr ganz bestimmte Werke zu erhalten. Falls hierbei Zweifel bestehen, ob bei der beabsichtigten Spende in unserem Sinne gewählt worden ist, so erbitten wir Zusendung einer Ausstellung der Vcrlagsproduklion (Prospekt), aus der wir dann Titel v o r s ch l ä g e den Ver lagen zugehcn lassen werden. Selbstverständlich liegt die letzte Entscheidung über das, was gespendet wird, bei den Verlegern und Buchhändlern. Die Büchersammlung hat die Aufgabe, als Sosortmatznahme zur Betreuung der im Kamps für Deutschland stehenden Soldaten aus schnellstem Wege wirksam zu werden. Der gesamte weitere Büchercinsatz bei den Truppen ersolgt über Etatmittel der Wehrmacht durch die allgemein üblichen Anschaffungen über Buchhandel und Verlag. Alle Sendungen und Zuschriften bitten wir an das Amt Schristtumspflege, Hauptstelle II, Berlin C 2, Oranienburger Strastc 79, vorzunehmen. Für die Porto- und frachtfreie Zusendung der Buchspenden weisen wir noch einmal auf die Verfügungen der Reichspost und Reichsbahn hin, die nachfolgend zur Kenntnis gebracht werden. Heil Hitler Der Leiter des Amtes Schrifttumspflege Hans Hagemeyer, Reichsamtsleiter * Auszug aus dem »Amtsblatt des Reichspostministeriums« Ausgabe 8, Nr. 99 vom 29. September 1999, S. 673 Nr. 456/1839. Gebührenfreie Beförderung von Buchfpenden sür Wehr- innchtsangchörigc. Reichsleiter Alfred Rosenberg gibt mit Genehmigung des Stell vertreters des Führers und im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht einen Aufruf zur Durchführung einer »Buchspende für die deutsche Wehrmacht« bekannt. Die für diesen Zweck gespendeten Bücher sind gebührenfrei zu befördern und zuzustellen: 1. wenn sie an das Amt Schristtumspflege, Berlin C 2, Oranien burger Straße 78, gerichtet werden, 2. wenn auf den Sendungen (Päckchen, Pakete, Postgütern) und den Paketkarten usw. der Vermerk »Buchspende für die deutsche Wehr macht angegeben wird. Auszug aus dem Tarif- und Verkehrsanzeigcr I (TVAJ) Anzeiger sür den Güter- und Tierverkehr der Eisenbahnen des össentlichen Verkehrs. — Nr. 160 — Berlin, 5. Oktober 1939 Frachtsreihcit A. 4 (Buchspende für die deutsche Wehrmacht) Bkl. Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1838 werden Buchspenden sür die Deutsche Wehrmacht, die an das Amt »Schristtumspslcge, Berlin E 2, Oranienburger Straße 78« gesandt werden, aus den Strecken der Deut schen Reichsbahn als Frachtgut frachtfrei befördert. Die Sendungen müssen mindestens 20 leg wiegen und in Kisten verpackt sein. Sie sind im Frachtbrief in der Spalte »Inhaltsangabe« unter Kennzeichnung mit Rotstift als »Buchspende sür die deutsche Wehrmacht« zu bezeichnen. Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung Nr. 4 39 Lieserungen in das Gebiet von Ost-Oberschlesien (Wiederholung) Mit Wirkung vom 1. November 1939 sind Lieferungen in das Gebiet von Ost-Oberschlesien als Jnlandlieferungen zu be handeln. Maßgebend ist der Tag des Auftragseinganges. Aus lieferung und Berechnung der bis einschließlich 31. Oktober 1939 eingegangcnen Aufträge muß bis 31. Januar 1940 vorgenom men werden. Vom gleichen Tage an unterstehen die in Ost-Ober schlesien erscheinenden Verlagswerke der Ausfuhrregelung. Lieferungen in das übrige Gebiet des ehemaligen Polen sind zunächst noch als Auslandlieferungen zu betrachten. Wegen der Beibringung von Zahlungsnachweisen und der Behandlung von Kommisfionsgut erfolgen weitere Anordnungen. Berlin, den 27. Oktober 1939 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels Der Leiter: vr. Hövel Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung Nr. 3/39 erscheint in der nächsten Nummer der »Vertraulichen Mitteilun gen der Fachschaft Verlag». Neuer Landesobmann des Gaues Mark Brandenburg Mit dem 23. Oktober 1939 ist Pg. Hans Engel, Cott bus, Am Alten Markt, zum Landesobmann des Buchhandels im Gau Mark Brandenburg ernannt worden. Neichsschrifttumskammer, Abt.III, Gr.Buchhandel Ablehnungen, Anschriftgesuche usw. Der Herr Präsident der Neichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 23. September 1939 die weitere Führung des Lehrlings Hans Fritze, geb. 31. Juli 1917, zuletzt wohnhaft Hannover, Am Grasweg 36 p. r., in der Stammrolle der buch händlerischen Lehrlinge abgelehnt. Damit ist dem Genannten jede weitere buchhändlerische Tätigkeit untersagt. Das Aufnahmeverfahren von Herrn Robert Mäuler, geb. 25. Januar 1915 in Wien, zuletzt wohnhaft Wien II, Schöngasse 18/5, der sich als Bnchvertreter gemeldet hatte, konnte nicht abschließend bearbeitet werden, weil er inzwischen unbekannt verzogen ist. Sein jetziger Aufenthaltsort war nicht zu ermitteln. — Unter diesen Um- Nr. 255 Donnerstag, den 2. November 1939 705
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