Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080622
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190806228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080622
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-06
- Tag1908-06-22
- Monat1908-06
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
142, 22. Juni L908. Nichtamtlicher Teil. »Srj-nbi-tld. Dtichn. «uchh-ndki. 6859 50. kembrandt, Der Nenvovitsnprsdixsr ^nslo eins IVitve tröstend. Original im Raiser kiisdricll-Nussum, Lerlin. Radierung. 1895—1899. 61:74 om. Hui- 125 Rüostlsrdruobs auk dapan-Lüttsupapisr, Lub- skriptions-krsis 500 später aut 600 ^ srböbt. klatts verniobtst. dsdsr Orueb ist vom Rünstler selbst gsprükt und mit seinem Lignum vsrssbsii, vom -Osutsobsu Runstverlegsr-Vsrein« in ksrliu und von der -Rrint- ssllsrs Association» in London abgsstsmpelt. 8. Orots'sobe Verlagsbuobbandlung, Lsrlin. 1899. 51. Rsmbrandt, Oie Rrau des Vobias mit der 2iegs. Original im Raissr Lriedricb-Nuseum, Lerlin. 15 : 20 cm. Narbdruob. Vor der Lcllrikt auk obinss. kapier. Lellriktdruob auk obinss. kapier. 4.us dem Lsrlinsr Oalsris- IVsrb. Lkg. 18. Liebe Nr. 34. 6. Orots'sobe Vsrlagsbuobbandiung, Lerlin. 1903. 52. Ringende Nädollsv. 2wsi narbte Nädobsn välxsn sieb, im Lebern bämpksnd, am Loden. Original - Radierung. 1903. 17 :19,5 cm. Lrobsdruob aut llüttenpapier. 53. Lvisndsr vsibliobsr ^bt mit Ladstuob und KVasobbsobsn. Original-Radierung 1903. 23,4:16,5 cm. krobedruob Vor der Lobritt auk vsissem kapier: 2sitsobrikt tür bildende Runst 1904. 54. Las geneckte Lündobso. (IVeibl. 4.bt) Original-Radierung. 25: 17 om. Lrobsdruob mit sigeubävd. Ilntersobrikt. Runstlerdrueb: Orapbisobs Klapps des Osutsobsn Ruost- Versins, Lsrlin. Zweite kolgs. 1905. 7 ölatt in vsr- sobiedevsn k.uskübrungsn von kr. Rlimsob, R. Lspsius, L. Reiüsrsobsid, Lovis Oorintb, Nax Llevogt, kr. Lbar- bina und R. Rospping. 20.—. Verlag des Osutsobsn Runst-Vereins, Lerlin. 55. Rsmbrandt, Lusanna und dis beiden ^lten. Original im Raissr kriedricd-klussum, Lerlin. Radierung. 19,7 : 24 om. Narbdruob: Narbe Llütsnn^vsig. Vor der Lobrikt aut obinss. kapier. Lobriktdruob auk obinss. kapier. Vus dem Lsrlinsr Oalsris- IVerb List. 22. Liebs Nr. 34. O. Orots'sobs Vsrlagsbuobbdlg., Lerlin. 1906. 56. Oie unbekannte Llums. KVsibliober Laibabt. Original-Radierung 1907. Lünstlsrdruob. Kleine Mitteilungen. 'Kongreß für «twerblichrn Rechtsschutz Leipzig 1ÜVS. — (Vgl. Börsenbl. Nr. 86, 130, 139 u. 140.) Am dritten Vorhand- lungstag, den 18. Juni, wurde über die Frage des Firmen zeichens beraten. Das Ergebnis der langen Verhandlungen war die Annahme der ersten drei von der Kommission aufgestellten vier Thesen. Diese besagen, daß 1. die Eintragung eines Zeichens in die bestimmte Waren klasse bewirken werde, daß die Anmeldung eines überein stimmenden Zeichens dem älteren Zeicheninhaber ein Recht auf Widerspruch gegen die Eintragung des später ange- meldcten Zeichens in die gleiche Klasse gewährt; 2. dieses Zeichen soll außerhalb der Klasse, für die es einge- getragen wird, gegen jeden Gebrauch geschützt sein, der einen unlauteren Wettbewerb in sich schließt, insbesondere gegen einen solchen, der eine Verwechselung mit den Waren des Zeicheninhabers herbeizuführen geeignet ist; 3. deshalb empfehle man auch die Schaffung eines Waren- klassen-Systems unter Anlehnung an das Berner System und wolle 4. die Einordnung der Warenverzeichnisse in die Waren klassen jeweils bei Erneuerung der Zetchenanmeldung vor schreiben. Der 4. These wurde also nicht zugestimmt. Ein Zusatzantrag des Syndikus Schloßmachcr, der sagt: -es empfiehlt sich, Verzicht auf die Forderung der Übereinstimmung des mit einem Zeichen angemeldeten Warenverzeichnisses mit dem angemeldeten Geschäftsbetrieb- wurde angenommen. Ebenfalls die Anträge Or. Wiegands folgenden Wortlauts: -Es ist ein aus führliches alphabetisches Register zu schaffen, welches genau die Zugehörigkeit der einzelnen Waren zu den einzelnen Klassen angibt- und Or. Wassermanns: -Ein Löschungsantrag kaun nicht darauf gestützt werden, daß der Geschäftsbetrieb des Anmelders sich nicht erstrecke auf die angemeldeten Waren-, — Zum Schluß nahm der Kongreß den Antrag von Rechtsanwalt Staedel in Darmstadt: -In der Voraussetzung, daß K 8 des Wettbewerb gesetzes im Sinne des jetzt vorliegenden Entwurfes einer Novelle zu diesem Gesetze abgeändert wird, hält der Kongreß besondere gesetzliche Bestimmungen über Firmenzeichen nicht für not» wendig- mit 28 gegen 15 Stimmen an, womit die Anträge der Kommission des Vereins für gewerblichen Rechtsschutz gefallen waren. Am letzten Verhandlungstag, den 19. Juni, wurde die Schutz fähigkeit von Warenzeichen behandelt. Folgender Antrag von Or. Wassermann erhielt die Zustimmung der Versammlung: »Es ist wünschenswert, daß das Patentamt seine jetzige Praxis ändere und Warenzeichen, die mehrere nicht schutzfähtge Teile ent halten, nicht eintrage-. — Bei der Frage der Kollektiv marken fand der Kommissionsantrag Annahine, der lautet: »Rechtsfähige Vereine, die den ihnen angehörenden Gewerbe treibenden die Benutzung von Warenzeichen sichern wollen, können dieses Warenzeichen zur Eintragung in die Zeichenrolle an melden. Sie haben nicht den Nachweis ihres eigenen Geschäfts betriebes zu führen, müssen aber genau angeben, wer die Berech tigung erhalten soll, das betreffende Zeichen zu führen, und durch welche Umstände diese Berechtigung gegebenenfalls wieder er- lischt.- Weiter wurde über das Verfahren im Warenzeichen recht und die Wirkung des Patents re. beraten und dann waren die Verhandlungen des diesjährigen Kongresses beendet. Der letzte Tag des Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz führte die Damen der Teilnehmer auch nach dem Deutschen Buchgewerbehause und dem Garten des Deutschen Buch händlerhauses. In der neunten Vormittagsstunde versammelten sie sich in der Wandelhalle der Universität, deren Vor nehmheit allgemein überraschte. Von hier aus begaben sich die Teilnehmerinnen zum Bau des mächtigen Völkerschlacht- Denkmals. Lehrreich und anregend zugleich war der hierauf folgende Rundgang durch das Buchgewerbemuseum, wo der Vorsteher des Deutschen Buchgewsrbeoersins, Herr Or. Ludwig Volkmann, in liebenswürdigster Weise die Führung über nommen hatte. Die Ausstellungen des Buchgewerbehauses fanden großes Interesse bei den Damen, während die Gutenberghalle mit den Meisterbildern Sascha Schneiders sichtlich großen Ein druck gemacht hat. In der festlich ausgeschmückten Gartenhalle des Deutschen Buchhändlerhauses versammelten sich dann die Gäste zum fröhlichen Abschiedstrunk, bei dem ihnen von Leipziger Damen ein herzliches -Auf WiedersehenI- zugerufen wurde. Beim allgemeinen Abschiedstrunk der Kongreßteilnehmer in der Handelsbörse am Abend dankte Herr Geheimer Kommerzien rat Meißner - Leipzig für die liebenswürdige Führung der Kongreßdamen durch das Deutsche Buchgewerbehaus, indem er auf Herrn Or. Ludwig Volkmann, dessen Verdienste in beredten Worten würdigend, ein Hoch ausbrachte. ^ Borsicht l — Aus Münster in Westfalen sind bei ver schiedenen Buchhändlern Bettelbriefe einer Dame mit adligem Namen eingelaufen. Nach den Erkundigungen, die eingezogen worden sind und deren Ergebnis der Redaktion d. Bl. vorlag, sind die Verhältnisse keineswegs dergestalt, wie sie in einem (der Redaktion ebenfalls eingesandten) Brief so überaus traurig und mitleiderregend geschildert sind. Es liegt der Verdacht nahe, daß hier, vielleicht mit Hilfe eines Buchhändler-Adreßbuchs, der ganze Buchhandel angebettelt und gebrandschatzt werden soll. * Umsatzsteuer für WareuhauSbetriebe tu Sachse«. — Nachdem die zweite Sächsische Kammer, wie in Nr. 107 mitgeteilt, den Antrag Or. Spieß und Genossen auf Einführung einer landes gesetzlichen Umsatzsteuer in der letzten Tagung mit großer Mehr heit angenommen und der Regierung zur weiteren Veranlassung überwiesen hat, sucht das Ministerium des Innern nunmehr die Stimmung der Interessenten in dieser Frage kennen zu lernen, und fordert Gutachten, besonders auch über die Abwälzung einer solchen Steuer seitens der Betroffenen, von den sächsischen Handels und Gewerbekammern ein. Das Gutachten der Dresdener Handelskammer hat folgenden Wortlaut: -Nach der von der Kammer veranstalteten Erhebung ist festzustellen, daß zwar bei gewissen Rohstoffen, Kolonialwaren usw. die Warenhaussteuer nicht abgewälzt werden kann. Dagegen findet eine Abwälzung auch noch, 892*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder