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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1908
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- Deutsch
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142, 22 Juni 1908. Nichtamtlicher Teil. »Srlendlatt I. d. Dtschn. Buchhandel. 6855 Die Forderung einer besonderen Leistung des Verlags- buchhandels ist also auch aus Billigkeitsrückstchten nicht zu begründen. Ein anderes war es zu jener Zeit, da Buch händlern hin und wieder aus Gnade ein dürftiger Schutz durch Privilegien gewährt wurde; da gehörten allerdings Freiexemplare zu den bedungenen Gegenleistungen. Eben falls erklärlich waren die für die Zensur geforderten Pflicht exemplare. Beide Einrichtungen sind aber von den dama ligen Machthabern öfters mißbraucht worden, um ihre Biblio theken billig auszustatten. So von der Regierung zu Wien und von dem Bischof zu Mainz, als Leiter jener Kaiserlichen Bücherkommission, die durch engherzige und kurzsichtige Maß regeln viel dazu beigetragen hat, den Buchhandel von Frank furt nach Leipzig zu treiben. Die Abgabe von Pflichtexemplaren sei eine ganz geringfügige Leistung für den Verleger; »zwei Exem plare mehr bei einer Auflage von vielen Hunderten oder Tausenden von Exemplaren, was bedeutet dies viel mehr, als die Kosten des dafür nötigen Druckpapiers?« sagt die Finanzdeputation. Auch eine geringfügige Leistung kann, wenn sie zu Un recht verlangt wird, bitter als Vergewaltigung empfunden werden. Die Abgabe zweier Pflichtexemplare ist aber gar nicht so geringfügig, denn der Verleger verliert nicht nur die Papierkosten, sondern ihm entgeht bei den Werken, die die Bibliotheken sonst kaufen würden, der Verkaufspreis. Das ist eine sehr erhebliche Steuer bei Verlagsunterueh- mungen mit kleiner Auflage und folglich hohem Preise, was nötigenfalls nachzuweisen wir uns Vorbehalten. »Und setzen sich Schriftsteller und Verleger nicht geradezu selbst ein bleibendes Denkmal ihrer schöpfe rischen Tätigkeit, wenn sie Exemplare ihrer Werke den staatlichen Bibliotheken zu verläßlichem Schutze und dau ernder Aufbewahrung übergeben?« heißt es weiter in dem Bericht der Finanzdeputation. Bisher hat wohl noch keine Regierung jemanden ge zwungen, sich selbst ein Denkmal zu setzen. Wenn das an geregte Gesetz diese Bedeutung haben soll, so müßten die Denkmäler den Verlegern zum mindesten gesichert werden; mit andern Worten: es müßte der Lieferungspflicht der Ver leger die Aufbewahrungspflicht des Staates gegen übergestellt werden. Denn im allgemeinen sollen die Bibliotheken sehr geneigt sein, unter den Pflichtexemplaren eine ihnen passende Auswahl zu treffen, die übrigen aber nicht aufzubewahren. Daß übrigens das Aufbewahren aller im Königreich Sachsen gedruckten Schriften auf alle Zeit sehr bedeutende Räume erfordein und erhebliche Verwaltungskosten verur sachen würde, sei nur beiläufig erwähnt. Zu diesen der Sache selbst entnommenen Gründen kommt noch ein andrer, nicht minder wichtiger. Wir sind verpflichtet, das Hohe Staatsministerium noch zu bitten, auf die eigentümliche Weltstelluug Leipzigs als Vorort des deutschen Buchhandels Rücksicht zu nehmen. Der gesamte deutsche Buchhandel befindet sich schon lange im Kampfe gegen die Einrichtung der Pflicht exemplare, auf die seiner Meinung nach vollinhaltlich das Wort von den Gesetzen und Rechten, die sich »wie eine eivige Krankheit forterben«, angewendet werden kann. Während in andern deutschen Staaten, darunter leider auch in Preußen, alle Vorstellungen und Bitten fruchtlos ge blieben sind, wirkte es wie eine befreiende Tat, als das Königreich Sachsen beim Erlaß des Preßgesetzes vom 24. März 1870 die fiskalischen Bedenken fallen ließ und auf die Pflichtexemplare verzichtete. Der Buchhandel hat das allgemein als eine gegen ihn geübte Rücksicht aufgefaßt, und er hat bei all den Kämpfen um das Pflichtexemplar in andern deutschen Staaten mit Stolz auf das Königreich Sachsen als vorbildlich hingewiesen. Nun will der Berichterstatter der Finanzdeputation weil in Preußen der Gerichtsvollzieher den Verlegern die Bücher wegnimmt, das auch in Sachsen wieder einführen, damit es auch vom Buchhandel, »diesem wichtigen und großen Zweige der Industrie«, seinen Vorteil habe! Wir bitten das Hohe Staatsministerium dringend, doch vor jedem weiteren Schritt auf dieser Bahn zu erwägen, welche Wirkung ein derartiges Motiv eines Gesetzes auf den Gesamtbuchhandel haben muß. Achtung und Liebe lassen sich ja nicht in Zahlen ausdrücken, und wir können daher nicht unsre Meinung beweisen, daß eine Maßregel, die der Gesamtbuchhandel als gegen sich gerichtet ansehen wird, weit mehr schaden muß, als einige tausend Mark Bibliothek- Ersparnisse dem Staat jährlich nützen. Wir möchten aber auf Grund der Erfahrung glauben, daß das Königliche Staatsministerium diese und auch höhere Summen jährlich gern anwenden würde für irgend einen Bau, ein Institut oder eine Beihilfe, wenn wir glaubhaft machen könnten, daß das zugunsten des Buchhandels oder des Buchgewerbes ausschlagen würde. Wir verlangen heute nichts derartiges, sondein bitten lediglich, daß man dem Buchhandel nichts nehme. Nach diesen Darlegungen wagen wir zu hoffen, daß das Hohe Gesamtministerium von der Änderung des 8 10 des geltenden Preßgesetzes gänzlich Abstand nehmen werde. Sollte das wider Erwarten nicht sein, so bitten wir wenigstens um eine Aussprache in mündlicher Verhandlung. Wir stützen uns dabei auf den Vorgang, daß auch das Reichsjustizamt vor Veröffentlichung der Ent würfe zu den Gesetzen über Urheber- und Verlagsrecht den gesamten Stoff eingehend mit Vertretern des Buchhandels durchgegangen hat. Wir verharren in aller Ehrerbietung Königlichen Gesamtministeriums sehr ergebener Vorstand des Vereins der Buchhändler zn Leipzig Robert Voigtländer, Richard Francke, Vorsteher. Schriftführer. Karl Koepping?) Zum sechzigsten Geburtstage des Künstlers. Von Adalbert Roeper. Unsere Reproduktions-Radierer sind meist vom Kupferstich hergekommen. Sie gehörten fast alle von Anfang an zum »Fach», und sie wechselten, der Not gehorchend, nur das Handwerkszeug, legten den Grabstichel beiseite und griffen zur schneller und male rischer wirkenden Radiernadel und Atzsäure, um die Forderungen der Zeit zu erfüllen. Denn die Radierung hat den Kampf mit der scharfen Konkurrenz der auf allen Gebieten der Reproduktion sich unheimlich ausdehnenden und stetig wachsenden photo graphischen Technik nicht nur erfolgreich bestanden, son dern sie ist aus diesem harten Ringen, das immer höhere Ansprüche und Forderungen an ihre Leistungsfähigkeit stellte, sogar neu gestärkt und gekräftigt hervorgegangen. Durch die im Gegensatz zur mechanischen Reproduktion notwendige Betonung ihres selbständigen, künstlerischen Charakters ist sie zu einer geistigen Vertiefung und technischen Vollendung gelangt, wie sie, nach unserer Kenntnis der früheren Schaffensperioden dieses Kunstzweiges zu urteilen, kaum mehr zu übertreffen sein dürfte. Das gilt natürlich nicht von dem Durchschnitt ihrer *) Interessenten stehen zu eigenem Gebrauch Mehrdrucke dieser Seiten des Börsenblatts, soweit der geringe Vorrat reicht, kostenlos zur Verfügung. Bestellungen bitten wir an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu richten. Red. 891'
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