Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420221
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194202218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420221
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-02
- Tag1942-02-21
- Monat1942-02
- Jahr1942
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
willt sind, an dieser Aufbauarbeit teilzunehmen und die jetjt zahlreich beschäftigten Hilfskräfte abzulösen. Ich glaube sicher, lieber Berufskamerad, daß Sie meine Zeilen richtig verstehen werden. Wir brauchen im Osten Men schen, die sich vor ihrem eigenen Vorteil zunächst in die Auf bauarbeit einbauen lassen und ihre ganze Initiative, auch wenn diese sich so manches Mal bis in den späten Abend auf Pa kete-, Ballen- und Päckchenpacken erstreckt, aufbieten. Nun zu Ihrer lebten Frage, welche die Garantie bei selb ständigen und das Gehalt bei angestellten Buchhändlern be trifft. Weder eine Garantie noch ein Gehalt kann ich nennen. Es ist richtig, daß seitens des Reiches ein gewisser Gründungs zuschuß (kein Geschenk!) gewährt wird. Die Garantie, daß die Aufbauarbeit erfolgreich sei, muß jeder in sich selbst fühlen. Fehlt das Zutrauen zu sich selbst, so ist es schlimm bestellt. Dann helfen sowieso keine Garantien. Auch das Gehalt muß sich jeder selbst erarbeiten, für ein ausreichendes Anfangs einkommen wird gesorgt. Das Reich selbst bietet den in den Ostgebieten Tätigen besondere steuerliche Vorteile. Es wird jeder das verdienen, was er verdient. In einer kleinen Stadt kann er unter Umständen mit einem Gehalt, das für Berlin z. B. lächerlich wäre, wie ein Krösus leben. In einer Ostgroß stadt wird er mehr gebrauchen. Zahlen zu nennen wäre Un sinn. Die Versicherung kann ich Ihnen jedoch geben, daß der wirklich verdiente Verdienst ein gutes Auskommen gewähr leistet. Aber eine Garantie kann ich Ihnen und allen, die sich zum Osteinsab meldeten, geben: Ein guter Buchhändler findet hier Arbeits- und Fortkommensmöglichkeiten, wie kaum woanders; denn hier gilt es Neuland zu beackern, und wo Neuland ist, da kann man sich selbst eine Zukunft aufbauen und hat keine ausgetretenen Wege vor sich. Jeder hat die Möglichkeit, sich seinen eigenen Weg zu bereiten. Sie stehen mit an vorderster Stelle im Freiheitskampf unseres Volkes und kämpfen für die Erhaltung seiner Kultur. Diese nach siegreicher Beendigung des Kampfes in Gebieten auf bauen zu können, die Sie selbst mit eroberten, muß Ihnen ein herrlicher Gedanke werden. Sie sind in erster Linie dazu be rufen, ihn zu verwirklichen. In diesem Sinne grüße ich Sie aus der befreiten Heimat im Osten. Heil Hitler! Ihr V. L a u d i e n. Dr. K. Ludwig Umschau in Wirtschaft und Recht Einkonimensteuererklärung fiir 1941 Wegen des Mangels an Arbeitskräften ist der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen der Gewerbe treibenden vom 28. Februar auf den 31. März verlegt worden. Die gleiche Fristverlängerung gilt für die Abgabe der Ge werbesteuererklärung, der Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung der Körperschaften. Die Fristverlän gerung wurde gleichfalls ausgedehnt auf die Abgabe der „Er klärung über den Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einzel gewerbetreibende“ und für die Abgabe der „Erklärung zur einheitlichen Feststellung des Gewinns aus Gewerbebetrieb und Gewerbesteuererklärung für Personengesellschaften“. (Völ kischer Beobachter vom 15. Februar 1942). Die Umsatjsteuer- erklärung für das Jahr 1941 ist dagegen bis spätestens 28. Fe bruar abzugeben. Wenn die Angehörigen von zur Wehrmacht Einberufenen die Steuererklärung nicht fristgemäß abgeben können, weil sie sich nicht recht auskennen, so müssen sie rechtzeitig mit zu reichender Begründung (konkrete Einzeltatsachen angeben!) beim Finanzamt um Fristverlängerung nachsuchen. Die Steuererklärung ist auf dem amtlichen Vordrude ab zugeben und muß eigenhändig oder durch einen Bevoll mächtigten unterschrieben werden. In Zweifelsfällen kann das Finanzamt die Vorlegung einer schriftlichen Vollmacht ver langen. Steuerpflichtige, die nach den Grundsätjen der doppelten Buchführung Bücher führen, haben eine Hauptabschlußüber sicht in der Form des amtlichen Musters beizulegen. Die Steuerpflichtigen, die Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, müssen eine Abschrift der Vermögensübersicht (Bilanz) beifügen, die auf den Zahlenwerten ihrer Buchhaltung beruht. Die Veranlagung, wegen Nebeneinkünften Wenn ein Lohnsteuerpflichtiger mehr als RM 300.— Nebeneinkünfte im Jahre hat, von denen kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, muß er zur Einkommensteuer ver anlagt werden. Geschah das, so ergab sich für den nur aus diesem Grunde veranlagten Steuerpflichtigen meist eine Härte, denn er mußte das Nebeneinkommen verhältnismäßig hoch versteuern. Darum bestimmte § 25 der Durchführungsbestim mungen zum Einkommensteuergeset}: Überschritten die unver steuerten Einkünfte nicht RM 2000.— jährlich, so durfte der Steuerbetrag, der noch zu erheben war, bei der Steuergruppe I = 20 v. H., II = 15 v. H., III und IV = 10 v. H. nicht über steigen. Nr. 36, Sonnabend, den 21. Februar 1942 Diese Vorschrift ist in die Einkommensteuer - Durch führungsverordnung 1941 nicht mehr auf genommen worden, so daß sie bereits für die Veranlagung für das Jahr 1941 nicht mehr gilt. Sie ist entbehrlich geworden wegen der Wieder einführung der vollen Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben (je RM 200.—) und wegen der Verkleinerung der Einkommensstufen in der Steuertabelle. Die „kleinen“ Sparer werden außerdem durch die Be stimmung begünstigt, daß bei ihren Einkünften aus Kapital vermögen (z. B. Sparkassenzinsen) mindestens der Pausch betrag von RM 200.— für Werbungskosten abgese^t wird, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. das Ein kommen aus Kapitalvermögen darf RM 1500.— nicht über steigen und 2. das Gesamteinkommen darf nach Abzug des Pauschbetrages RM 3000.— nicht überschreiten. Diese Bestim mung bedeutet praktisch, daß u. U. Zinseinnahmen erst dann zu einer Veranlagung führen, wenn sie RM 500.— über schreiten, denn RM 500.— weniger RM 200.— Werbungskosten ergeben RM 300.—. Die Veranlagung beginnt aber erst bei einem unversteuerten Einkommen von mehr als RM 300.—. Meldungen von Lehrlingen zum Wehrdienst Dem Reichsarbeitsblatt — Teil V, Seite 86 — ist zu ent nehmen: Gemäß dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 29. November 1941 und des Oberkommandos der Wehrmacht vom 9. Dezember 1941 sollen sich Lehrlinge nur dann frei willig zum Wehrdienst oder zum Dienste in der Waffen- W melden, wenn sie ihre Lehrzeit vor dem Eintritt in den Wehr dienst erfolgreich beendet haben. Arbeitsdienst und Militär dienst reißen die jungen Leute so stark aus ihrem beruflichen Werden heraus, daß sie nach der Rückkehr in den Zivilberuf zunächst große Schwierigkeiten haben, die von ihnen zu for dernden Leistungen zu vollbringen. Deshalb werden von den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern Lehrlinge, die sich freiwillig zum Heeresdienst melden, grund- sä^lich nicht zu den Notprüfungen der gezogenen Lehrlinge zugelassen. Dieser Grundsatj wird auch künftig beibehalten. Doch sollen die Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Lehr abschlußprüfung der sich freiwillig zum Wehrdienst meldenden Lehrlinge sorgfältig geprüft werden. Für die Prüfung der Anträge gelten die Grundsätje der Reichswirtschaftskammer vom 11. Dezember 1937 bzw. 2. April 1940 über die Zulassung zu Lehrabschlußprüfungen. Nach diesen kann Lehrlingen, die nach den vorläufigen Zeugnissen eine überdurchschnittliche Befähigung und besonders gute be- 35
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder