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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1942
- Strukturtyp
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- 1942-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1942
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mal nein sagen muß, wo er gern ja sagen möchte, bekommt oft genug einen stillen Groll auf die Zeitung, die ihm mit ihren Buchbesprechungen manche unerfüllbaren Wünsche in den La den trägt, und versteigt sich im Unmut wohl gar dazu, den Wert solcher Rezensionen unter den heutigen Verhältnissen überhaupt in Frage zu ziehen. Es gibt sogar Verlage — wenn auch wohl nur wenige —, die dazu neigen, in der Buchbespre chung gegenwärtig eher eine Unannehmlichkeit zu sehen, da ihre Neuerscheinungen sich auch ohne derartige Hinweise gut verkaufen, so daß es den Verleger nur in Verlegenheit bringen kann, wenn obendrein noch in der Öffentlichkeit auf die neuen Publikationen aufmerksam gemacht und so eine zusätjliche Nachfrage erzeugt wird, die er nicht befriedigen kann. All diese Interessenten am Buch, denen die heutige Buch besprechung in dieser oder jener Richtung Unbehagen ver ursacht, verkennen indessen, daß der Sinn und die Bedeutung der Buchanzeige nicht dort liegt, wo sie sie suchen, ja daß sie, recht verstanden, nie dort gelegen hat und verständigerweise gar nicht dort liegen kann. Es ist nicht die Aufgabe der Buchbesprechung, „Reklame“ für irgend etwas zu machen; es wäre eine schlimme Mißdeutung, wollte man ihr dieses Ge schäft zumuten. Daß eine günstige Besprechung auch einen „werbenden“ Effekt besten kann, ist psychologisch begreiflich, bleibt aber eine unbeabsichtigte Nebenwirkung, jedenfalls darf man sie nicht für den Sinn der Einrichtung halten. Was die Buchbesprechung will, ist: ein substanziiertes Urteil und eine Unterrichtung über das zu geben, was auf dem Gebiete der Literatur geschieht. Wenn dabei die Bücher überwiegen, über die etwas Positives auszusagen ist, so liegt das nicht etwa an dem seinerzeit ausgesprochenen Verbot der „Buchkritik“ im früheren Sinne; denn dieses Verbot wendet sich nur gegen den mehr oder weniger willkürlich-subjektiven „Verriß“, nicht aber gegen sorgsam abgewogene und begründete Bedenken, weil ja den Autoren selbst mit wahllosem (und eben damit entwerte tem) Lob nicht gedient wäre. Es liegt aber auch keineswegs an gesteigerter Reklamesucht der Buchreferenten. Es hat vielmehr seinen Grund darin, daß sich jeder gewissenhafte Referent immer strenger, je mehr er selbst mit dem Raum haushalten muß, die Frage vorzulegen hat, ob die Substanz einer neuen Publikation eine Anzeige rechtfertigt — und das ist zumeist eben nur dort der Fall, wo ein positives Urteil möglich ist. Solche Bücher zur öffentlichen Kenntnis bringen, ihr Erscheinen in das Gesamtbild der kulturellen Gegenwartsleistung einord- nen — dies und nichts anderes will die Buchbesprechung. Ob und wie der einzelne daraus für den Ausbau seiner Privat bibliothek Konsequenzen zieht, ist seine Sache und geht das Amt des literarischen Kunstbetrachters grundsätjlich nichts an. Besinnt man sich auf diesen ursprünglichen und echten Sinn der Buchbesprechung, so leuchtet ein, daß sich ihre Be deutung gerade im Kriege noch erhöht hat. In Friedenszeiten konnte sich jeder, der sich für die literarischen Neuerscheinun gen interessierte, den Überblick wohl auch dadurch verschaffen, daß er in einer größeren und gutgeführten Buchhandlung regelmäßig und fleißig Umschau hielt. Heute müßte ihn aus den erwähnten Gründen dieses Verfahren nicht selten im Stich lassen. Wenn er nicht ganz darauf verzichten will, zu erfahren, was an geistiger Leistung, soweit sie sich im Druck bekundet, heute vollbracht wird, so ist er mehr als je darauf angewiesen, sich aus den Zeitungen und Zeitschriften zu unterrichten. Der Buchbesprecher als Mittler und Verkünder des geistigen Lebens auf dem Buchmarkt ist also, so könnte man zugespitjt sagen, heute eben darum so besonders wichtig und mit Verantwortung beladen, weil die neu erscheinenden Werke oft nicht ohne wei teres in die Hände aller Interessenten gelangen können. Auch wer ein Werk, von dem er so Kenntnis erlangt hat, nicht so gleich anschaffen kann, erfährt jedenfalls einstweilen, daß es das gibt, und er mag dann versuchen, sich mittelbar (durch Entleihen oder dergleichen) die Lektüre zu ermöglichen. Gerade die Bücher, die manchmal nur spät oder zunächst gar nicht zum Konsumenten kommen, bedürfen heute des Mittlerdienstes der Buchbesprechung, sollen sie nicht auch geistig — wie praktisch — „unter Ausschluß der Öffentlichkeit“ erscheinen. F. K. Dr. K. Ludwig Umschau in Wirtschaft und Recht Fortzahlung des Gehalts im Krankheitsfalle Bei Krankheit haben Angestellte bis zur Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts. Nun fragt es sich, ob zu dem Gehalt auch die Vergütung für Mehrarbeit in diesem Zeitraum mit zu zahlen ist. Zu dieser Frage nimmt der Reichsarbeitsminister unterm 8. Dezember 1941 (Reichsarbeits blatt 1941 I, Seite 539) Stellung und erklärt: Die Regelung des Sechswochengehaltes ist nicht so aufzufassen, daß der Ange stellte alles das erhalten muß, was er verdient haben würde, wenn er nicht krank geworden wäre. Im besonderen kann ihm nicht die Vergütung für die Mehrarbeit zugerechnet werden, die seine Berufskameraden wegen seiner Krankheit leisten müssen. Auch ist die Vergütung für gelegentlich notwendig werdende Mehrarbeit nicht zu berücksichtigen. Es kommt bei der Gehaltsberechnung nur die Überstundenarbeit in Frage, die sich über eine längere zusammenhängende Zeit erstreckt, so daß der Angestellte seine Lebenshaltung mit Recht auf die durch die Uberstundenvergütung erhöhten Bezüge einstellen konnte. Von längerer zusammenhängender Mehrarbeit kann aber nur geredet werden, wenn sich diese über mindestens drei Monate erstreckt. Dann wird bei der Fortzahlung des Gehaltes während der Krankheit auch der Betrag gewährt werden können, der ohne Erkrankung infolge der Mehrarbeit verdient worden wäre. — Die gleichen Grundsätje sind auch bei son stigen Ausfällen, bei denen das Gehalt fortzuzahlen ist, an zuwenden. Meldungen arbeitsunfähig Erkrankter an die Krankenkassen Jeder versicherungspflichtige Beschäftigte, der durch Krank heit mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, und während der Krankheit Arbeitsentgelt weiter erhält, ist der zuständigen Krankenkasse (Ersatjkasse) nach Ablauf des dritten Krankheits tages innerhalb einer Frist von drei Tagen zu melden. Für diese Meldung ist nach Anordnung des Reichsarbeitsministers vom 24. Januar 1942 (Reichsarbeitsblatt II, Seite 74) ein Vor druck zu verwenden, der von den Krankenkassen zu beziehen ist. Die Betriebsführer müssen sich also diese Vordrucke be schaffen, um die Meldung form- und fristgemäß abgeben zu können. Eisernes Sparen und Sozialversicherung Wenn sich durch das Eiserne Sparen die Beiträge zur So zialversicherung ermäßigen, ergeben sich nach dem Grundsatj von Leistung und Gegenleistung in der Sozialversicherung auch ermäßigte Renten. Will das Gefolgschaftsmitglied sich die alte Rentenhöhe erhalten, kann es dies durch freiwillige Überver sicherung. Naturgemäß müßte es dafür die Beiträge selbst tragen — doch wird vom Standpunkt des Lohnstops kein Be denken dagegen zu erheben sein, wenn der Unternehmer den Teil der Beiträge übernimmt, den er bei einer Pflichtversiche rung gleichen Umfanges zu tragen hätte. Natürlich muß der Unternehmer, der diese Beiträge übernehmen will, sich die Er laubnis dazu vom Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit geben lassen. Nach Anweisung des Reichsarbeitsmini sters vom 19. Dezember 1941 (Reichsarbeitsblatt 1942 I, S. 7) wird solchen Anträgen entsprochen werden. Vereinfachung bei der Umsatzsteuer Zur Ersparnis von Arbeitskräften und Material im Kriege hat der Reichsminister der Finanzen im Erlaß vom 23. Januar 1942 Vereinfachungen bei der Umsatjsteuer angeordnet (Reichs steuerblatt, Seite 33 ff). ■/. Wegfall der Umsatzsteuer-Voranmeldung Die Voranmeldungen fallen mit sofortiger Wirkung weg. Die Vorauszahlungen sind auf Grund der Aufzeichnungen an 46 Nr. 43/44, Dienstag, den 3. März 1942
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