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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-03-14
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1942
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
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Mitteilungen der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Gewinnabführung Um auf zahlreiche Anfragen im einzelnen nicht antworten zu müssen, wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die An weisung des Reichskommissars für die Preisbildung über die Gewinnabführung im Bereich des Buchhandels in allernächster Zeit veröffentlicht werden wird. Die vom einzelnen Unter nehmen auszufüllenden Verpflichtungserklärungen werden von der zuständigen Einzelkammer zugestellt. Die Frist für die Ab gabe der Erklärung an die zuständige Preisüberwachungsstelle beträgt einen Monat. Leipzig, den 12. März 1942 Dr. Heß Betr.: Rabattkürzung bei (Jnigliederung von Mitgliedern der Reichs- schrifttumskaninier in die Liste genehmigter Buchverkaufsstellen, die Fachgeschäftsliste, die Liste Großhandel und die Liste Souder- befreiuugen Im Börsenblatt Nr. 298 vom 20. Dezember 1941 ist be reits auf die Ausnahmegenehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung durch den Erlaß vom 22. November 1941 (Aktenzeichen: RfPr. VIII 310—14308/41) hingewiesen wor den. Darnach darf die nach § 5 b der buchhändlerischen Ver kehrsordnung vorgeschriebene Rabattdifferenzierung ohne be sonderen Einzelantrag in den Fällen Platj greifen, in denen ein Einzelhändler, der bei Durchführung des berufsständischen Aufbaues fälschlicherweise als Vollbuchhändler angesehen und Mitglied der Reichsschrifttumskammer geworden ist, oder bei dem sich die Verhältnisse durch starken Aufschwung des nicht buchhändlerischen und Rüdegang des buchhändlerischen Um- satjes grundlegend geändert haben, von der Reichsschrifttums kammer als Mitglied gestrichen und in die Liste der geneh migten Buchverkaufsstellen eingetragen wird. Laut Mitteilung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 26. Februar 1942 kann diese generelle Ausnahmebewilli gung sinngemäß auch auf die diesen Buchverkaufsstellen gleich stehenden Unternehmungen angewendet werden, die in die von der Reichsschrifttumskammer aufgestellten Listen Groß handel, in die Fachgeschäftsliste oder in die Liste der Sonder befreiungen eingetragen sind. Leipzig, den 6. März 1942 Dr. Heß Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 2/42 Betr.: Besetzte Ostgebiete einschl. des Reichskommissariats Ostland, des Bezirkes Bialystok und des dem Generalgouvernement ange gliederten Distrikts Galizien Zahlungseingänge für Lieferungen, die bis einschließlich 5. Dezember 1941 getätigt wurden, sind den Reichsbank anstalten bis 15. Juni 1942 auf EVE II für Buchhändler zu melden. Die Reichsbankanstalten können erforderlichenfalls statt dessen eine briefliche Meldung (in zweifacher Ausferti gung) unter Beifügung der erforderlichen Belege verlangen. Die EVE II oder die briefliche Meldung müssen enthalten: Rechnungsnummer und Datum sowie die eidesstattliche Er klärung, daß es sich um Zahlungseingänge für Lieferungen handelt, die bis zum 5. Dezember 1941 in die obengenannten Gebiete ausgeführt wurden. Die bestätigten Zahlungsmeldungen sind der Wirtschafts stelle bis zum 15. Juli 1942 einzureichen. Später eingehende Meldungen werden nicht anerkannt. Berlin SW 68, den 2. März 1942 Friedrichstraße 31 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Dr. Hövel 54 Verordnung über den Fortfall der Berufsschul beiträge. Vom 20. Februar 1942. Auf Grund gese^licher Ermächtigung wird im Einver nehmen mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan und dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht verordnet: § 1 Die Träger der Berufsschulen dürfen mit Wirkung vom 1. April 1942 von Gewerbebetrieben, von Gewerbetreibenden, von nicht gewerbetreibenden Arbeitgebern oder von den ge schlichen Vertretern der Schüler Abgaben zur Deckung der Kosten der Berufsschulen (Berufsschulbeiträge) nicht mehr er heben. § 2 (1) Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Verord nung erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvor schriften erläßt der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Einvernehmen mit den beteiligten Obersten Reichsbehörden. (2) Die zuständigen Reichsminister bestimmen, in welcher Form und Höhe Betriebe mit eigenen Berufsschuleinrichtungen (Werkberufsschulen) zu entlasten sind. Berlin, den 20. Februar 1942 Der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung Frick (Reichsgesetjblatt Teil I Nr. 16 vom 23. Februar 1942) Anmeldung der Leipziger Lehrlinge zum Schulbesuch Alle Firmen, denen das Arbeitsamt noch Lehrlinge zu gewiesen hat, die aber noch nicht für den pflichtmäßigen Schul besuch ab Ostern 1942 angemeldet sind, wollen bitte umgehend die Anmeldung in der Kanzlei der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt, Leipzig C 1, Gutenbergplatj 9, II. Stock, bewirken. Dr. Uhlig, Oberstudiendirektor Bücherbettel Die Gemeinschaftsbibliothek der Arbeitsgemeinschaft Stcfani-Sommer-Fehrenberg zur Förderung der gesamten Vogel- und Ziergeflügelzucht, verbunden mit Natur-, Tier- und Heimatschuß, Geschäftsstelle: Karl E. Pötschke, Hamm i. Westf., Lilienstraße 7, beabsichtigte, in einem Rundschreiben an Verlage, Buchhandlungen. Büchereien, Vogelwarten, Vogel- schutjwarten, Zoologische Gärten, Fasanerien, Vereine, Ornitho logen usw. um Stiftung von Büchern und Geldbeträgen für die Errichtung einer Gemeinschaftsbibliothek zu werben. Der Ver sand dieses Rundschreibens wurde untersagt. Herr Karl E. Pötschke, ehrenamtlicher Leiter der Gemeinschaftsbibliothek, wendet sich nun an Verleger und bittet um Stiftung der in Betracht kommenden Bücher. Er sichert zu, ,.durch spätere Buchbestellungen die Spende wieder gutzumachen“. Das An suchen ist unter Hinweis auf die Anordnung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer vom 21. Januar 1935 über die Anforderung von Freistücken abzulehnen. Nr. 53/54, Sonnabend, den 14. März 1942
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