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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1942
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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zunehmen, so ist das Arbeitsbuch wieder zu eröffnen. — Der Unternehmer darf jedenfalls die Beschäftigung im beseiten Gebiet nicht in das Arbeitsbuch eintragen. Auf Antrag voll zieht das Arbeitsamt die Eintragung, wenn ihm die entsprechen den Unterlagen vorgelegt werden. Keine Erbschaftsteuer für den Nachlaß Gefallener Nach dem RdF.-Erlaß vom 23. 2. 1942 (Reichssteuerblatt S. 273) wird Erbschaftsteuer bei Erbfällen von Wehrmachts angehörigen nicht erhoben. Bereits gezahlte Steuerbeträge werden zurückerstattet. Den Wehrmachtsangehörigen sind gleichgestellt: 1. die Angehörigen der Waffen-W, 2. die Personen, auf die das Wehrmachtfürsorge- oder Wehr- machtversorgungsgeset} anzuwenden ist, 3. die Personen, die nach dem Wehrgesetz den für Soldaten geltenden Vorschriften unterworfen sind, 4. die im Rahmen der Wehrmacht eingesetzten Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, 5. die Personen, deren Tod infolge eines Angriffs auf das Reichsgebiet oder eines besonderen Einsames der bewaff neten Macht eingetreten ist. Als gefallen gilt auch, wer an den Folgen einer in diesem Krieg erlittenen Wehrdienstbeschädigung oder einer dieser gleichzustellenden Beschädigung gestorben oder wer verschollen ist. Heranziehung zum Notdienst Zur Sicherung einer rechtlich einwandfreien Form bei Heranziehung zum Notdienst hat der Reichsminister des Innern Bestimmungen erlassen, auf die im Reichsarbeitsblatt V, S. 120, hingewiesen wird: Die Heranziehung erfolgt nach einem festen Vordruckmuster. Wer die Beorderung nicht befolgt, wird mit Haft, Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Dem Betriebsführer ist von der Beorderung unverzüglich Kenntnis zu geben, dieser hat aber nicht das Recht, das Arbeitsverhältnis wegen der Heranziehung zum langfristigen Notdienst zu kündigen. Un abkömmlich Gestellte haben die Behörde, die die Heranziehung zum Notdienst ausgesprochen hat, ungesäumt auf die Uk- Stellung aufmerksam zu machen. Die Heranziehung zum Notdienst ist der polizeilichen Meldebehörde wie der zuständigen Wehrersatzdienststelle zu melden, und zwar innerhalb von 48 Stunden. Dauert die Not diensttätigkeit voraussichtlich mehr als 60 Tage außerhalb des Bezirkes der bisherigen Wehrersatzdienststelle, so ist binnen 48 Stunden Abmeldung und Neuanmeldung bei der je^t zu ständigen Stelle erforderlich. — Wenn der Lebensbedarf der Angehörigen eines Notdienstpflichtigen nicht gesichert ist, muß der Antrag auf Familienunterhalt beim Landrat oder beim Oberbürgermeister des Wohnortes der Angehörigen eingereicht werden. Dienstleistungen auf Grund des Wehrgesetzes im Reichs arbeitsdienst, im Zollgrenzschub, in der Polizei, in der Vl-Ver fügungstruppe, den H-Totenkopf-Verbänden sowie im Luft schutzwarndienst und im Luftschutzsicherheits- und -hilfsdienst gehen in jedem Fall den Notdienstleistungen vor. Wohnungsschlüssel und Luitschutzpflicht Zur Vermeidung von Nachteilen (z. B. Versagen einer Entschädigung bei Kriegssachschäden wegen mitwirkenden Verschuldens) wird vom Mieter verlangt werden müssen, daß er bei längerer Abwesenheit seine Wohnungsschlüssel in erreich barer Nähe hinterläßt. Eine Vorschrift, nach der der Schlüssel einer bestimmten Person, z. B. dem Luftschubwart, ausge händigt werden muß, gibt es jedoch im Luftschubrecht nicht. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine gesebliche Pflicht dieser Art zu schaffen, da bei einem Zwang zur Überlassung der Wohnungsschlüssel an eine bestimmte Person das Reich auch die Haftung für die gewissenhafte und redliche Verwahrung der Schlüssel zu tragen hätte. Eine derartige Garantie kann jedoch nicht übernommen werden. Es muß daher jedem Woh nungsinhaber überlassen bleiben, in eigener Verantwortung die Schlüssel einer in der Nähe wohnenden Person anzuvertrauen. Diese Maßnahme zieht irgendwelche Nachteile für den Eigen tümer bei der Entschädigung von Luftangriffen nicht nach sich. Diese Pressenotiz enthält die abschließende Stellungnahme des Reichsluftfahrtministers und Oberbefehlshabers der Luft waffe zu der Frage, wie es der Mieter im Hinblick auf etwa eintretende Luftangriffsschäden mit den Wohnungsschlüsseln halten soll. Meldepflicht der Wertpapiere Nach der Verordnung über den Aktienbesib und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und Ausführungsan weisung (Reichsanzeiger vom 5. März 1942) sind alle Aktien, Kurse und Kolonialanteile, die an einer Börse Großdeutschlands gehandelt werden, zu melden, wenn 1. sie seit dem 1. September 1939 gekauft worden sind, 2. sie am 15. .März 1942 noch vorhanden gewesen sind, 3. ihr Kurswert RM 100 000.— übersteigt. Die näheren Bestimmungen können die Meldepflichtigen bei ihrer Bank erfragen oder aus dem Völkischen Beobachter (Norddeutsche Ausgabe vom 7. März) entnehmen. Die Mel dungen sind bis zum 30. April 1942 der örtlich zuständigen Reichsbankanstalt auf dort zu beziehenden Vordrucken zu er statten. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Die Entlassung der Einjährigen Höheren Fachkurse, des Lehrlings-Fachkurses und der I. Klasse der Dreijährigen Lehr lingsabteilung findet am Freitag, dem 20. März 1942, 9.45 Uhr im kleinen Saal des Buchhändlerhauses, Eingang Tür III, statt. Die Lehrherren und Freunde der Lehranstalt sind dazu herzlichst eingeladen. Dr. Uhlig, Oberstudiendirektor Verkehrsnachrichten Postdienst mit dem unbesetzten Frankreich Vom J5. März an ist zwischen dem Reichspostgebiet (einschließ lich Elsaß, Lothringen, Luxemburg sowie Protektorat Böhmen und Mähren und Generalgouvernement) einerseits und dem unbesetzten Frankreich einschließlich Corsica und nordafrikanische Besi^ungen anderseits ein bescfiränkter Brief postverkehr aufgenommen. Er wird auf -wichtige Geschäftspost beschränkt. Inwieweit diese Voraus setzung erfüllt ist, wird von der Auslandsbriefprüfstelle entschieden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß für Privatpost das Ver bot des Nachrichtenverkehrs weiter bestehen bleibt. Zugelassen wer den in beiden Richtungen gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Postkarten zu Auslandsbedingungen und -gebühren. Der Absen der hat auf den Sendungen nach dem unbesehen Frankreich das Departement mitanzugeben mit dem Zusatz „unbesetztes Frankreich“. Die Sendungen nichtgeschäftlicher Art werden an den Absender zurückgesandt. Eine Gebührenerstattung findet nicht statt. Der Fern meldeverkehr wird noch nicht aufgenommen. Postpakete nach der Slowakei Nach Mitteilung der Slowakischen Postverwaltung gehen Pakete nach der Slowakei häufig ohne die erforderlichen Rechnungen und deren Abschriften ein. Namentlich wenn mehrere Pakete eines Ab senders an denselben Empfänger gerichtet sind. Es ist nicht angängig, derartigen Paketen eine gemeinsame Rechnung und eine Abschrift bei zufügen, vielmehr muß jedes einzelne Paket von einer Rechnung und einer Abschrift begleitet sein. Die Pakete lagern dann nicht bei dem Verzollungsamt bis alle zu einer Rechnung gehörenden Sendungen vereinigt sind, so daß erhebliche Verzögerungen in der Aushändigung vermieden werden. Hauptschrittleiter: Dr. Hellmuth Langenbuchei* * Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftleiters: Georg v. Kommerstädt, Leipzig. — Verantw. Anzeigen leiter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des B ö r s e n v e r e in s der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C x, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75. — Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig C 1, Hospitalstraße na 13. *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 10 gültig! 60 Nr. 55/56, Dienstag, den 17. März 1942
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