Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1942
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- 1942-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1942
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-03
- Tag1942-03-17
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6. Alle Bestelldurchschriften trennen wir nach Viertel jahren, bei noch größerer Anzahl nach Monaten. Wir haben also, soweit die Zettel nach dem Abc geordnet sind, in jedem Zeitabschnitt ein abgeschlossenes Abc, während bei den Zetteln, die nach Nummern geordnet werden, die Bestellnummern bis zum Schluß des Jahres durchlaufen. 7. Alle Neuerungen, die vom Börsenverein empfohlen bzw. angeordnet werden, führen wir sofort ein, einerlei ob alte Vordrucke noch in größerer Menge vorhanden sind oder nicht. Die Kosten werden durch schnellere Bearbeitung beim Verlag und bei uns, durch gesicherte Lieferung, bessere Übersicht, ge sparte Arbeitskraft usw. immer aufgewogen. Ich habe deshalb meinen in Paschke-Rath, Band II, Seite 145 abgebildeten Durchschreibebestellzettel in der veränderten Form sofort bei einer Druckerei und bei einer Kassenblockfabrik bestellt. Die Lieferfrist der Kassenblockfabrik ist eine längere, das Papier ist geringer, die gelieferte Menge aber bei nur doppeltem Preis etwa die Zehnfache, was bei großem Verbrauch ins Gewicht fällt. Dabei habe ich den oberen Abschnitt für die Besteller anschrift auf 4 cm beschränkt, 5 Linien sind für den Titel vorgesehen, während der Anhänger für die Antwort des Ver lages (Börsenblatt 1942 Nr. 4) etwa 5 cm Höhe hat. Muster stehen auf Verlangen mit Angabe der Lieferanten gern zur Verfügung. 8. Bei der Auszeichnung des Einkaufspreises und -jahres haben wir uns gegenüber dem in Paschke-Rath II Seite 179 von mir angewandten Verfahren wesentliche Erleichterungen und Zeitersparnis geschaffen, indem wir nicht mehr den Einkaufs preis in Buchstaben eintragen, sondern den Nachlaß kenn zeichnen. Nehmen wir hier als Beispiel das in Paschke-Rath II Seite 179 angewandte Schlüsselwort Borkenhaus, so bedeutet in meiner Auszeichnung jetjt: b = 1941, o = 1942, r = 1943 eingekauft usw. Damit vereinigen wir die Angabe des Nach lasses: 40% Nachlaß und 1941 eingekauft = b, «0% = |, 33H% 35% = -^, = Statt der Zahlen können auch die Buchstaben des im Geschäft angewandten Schlüsselworts genommen werden. Im Jahre 1942 gilt das o entsprechend, 1943 das r usw. Bei der Lagerauf nahme am Jahresende werden die Eintragungen entsprechend gemacht (Paschke-Rath II, Seite 313) und später ausgerechnet oder gleich beim Ansagen ausgerechnet, je nachdem, was, im ganzen gesehen, schneller geht. Diese Einkaufsauszeichnung ist zur Zeit ausreichend, weil die meisten Bücher wegen des häufi geren Lagerumschlags bei der Lageraufnahme schon verkauft sind. Ich bin überzeugt, daß sich viele Berufskameraden ähn liche, vielleicht noch bessere Erleichterungen verschafft haben und würde mich freuen, wenn auch diese recht bald zum Besten des Berufs veröffentlicht würden. Dr. K. Ludwig Umschau in Wirtschaft und Recht Betriebsanlage- und Warenbeschaflungs-Guthaben Auf Betriebsanlage- und Warenbeschaffungs-Guthaben können weitere Einzahlungen bis zum 10. April 1942 geleistet werden. Diese Guthaben erhalten den Zusatj „April 1942“, während die erstmals zugelassenen Guthaben den Zusatj „Januar 1942“ erhalten. Verspätete Einzahlungen auf die Be triebsanlage- und Warenbeschaffungs-Guthaben werden von den Finanzämtern nicht entgegengenommen. Für die neuen Guthaben gelten die gleichen Bestimmungen wie für die vom Januar 1942 (vgl. Börsenblatt 1941 Nr. 268 und 294). Das Reich verzinst die neuen Betriebsanlage- und Warenbeschaf fungsguthaben ab dem Ablauf eines Vierteljahres nach Be endigung des Krieges. Vom gleichen Zeitpunkt an werden sie auch auf Antrag zurückgezahlt. (RdF.-Erlaß vom 22. Februar 1942, Reichssteuerblatt S. 273.) Eisernes Sparen und Einträge au! der Lohnsteuerkarte Für die Eintragung von steuerfreien Beträgen auf der Lohnsteuerkarte wegen erhöhter Werbungskosten und Sonder ausgaben ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, welche Werbungskosten und Sonderausgaben voraussichtlich im Mo natsdurchschnitt bis zum Ende des Kalenderjahres erwachsen werden. Zu den Sonderausgaben gehören auch die gesetjlichen Beiträge zur Sozialversicherung, die sich durch das Eiserne Sparen in der Regel ermäßigen. Folgende Fälle sind zu unter scheiden: 1. Der Lohnsteuerpflichtige ist zur Zeit der Antragstellung Eiserner Sparer. Dann ist der Betrag, der tatsächlich für die Sozialversicherung gezahlt wird, zu berücksichtigen, also der Betrag für die ermäßigten Beiträge. Wird der Eiserne Spar betrag im Laufe des Kalenderjahres erhöht und dadurch der Beitrag zur Sozialversicherung weiter ermäßigt, so besteht keine Verpflichtung, den Antrag auf der Lohnsteuerkarte be richtigen zu lassen. Die Berichtigung erfolgt auch nicht von Amts wegen. Erhöhen sich dagegen durch Einstellung des Eisernen Sparens die Sozialversicherungsbeiträge, so kann der steuerfreie Betrag auf der Lohnsteuerkarte entsprechend er höht werden. 2. Der Lohnsteuerpflichtige ist zur Zeit der Antragstellung noch nicht Eiserner Sparer. Dann ist ebenfalls der Betrag für Nr. 55/56, Dienstag, den 17. März 1942 die Sozialversicherung einzusetjen, den er tatsächlich zahlt. Beginnt er im Laufe des Kalenderjahres mit dem Eisernen Sparen und ermäßigen sich dadurch seine Sozialversicherungs beiträge, so ist er nicht verpflichtet, die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte berichtigen zu lassen. Die Berichtigung ge schieht auch nicht von Amts wegen. (Erlaß des RdF. vom 30. Januar 1942, Reichssteuerblatt S. 266.) Eisernes Sparen und Betriebsanlageguthaben in eingegliederten Gebieten Der Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg verfügte unter dem 2. Dezember 1941 (abgedruckt im Reichssteuerblatt S. 283), daß der Abschnitt I (Eisernes Sparen) und II (Betriebs anlage-Guthaben) der Verordnung über die Lenkung der Kauf kraft samt den dazu ergehenden Vorschriften auch in Luxem burg anzuwenden sind. Soweit die Vorschriften nicht unmittel bar angewandt werden können, sind sie entsprechend anzu wenden. Gleiche Verordnungen sind für das Elsaß am 10. De zember 1941, für die Untersteiermark am 16. Januar 1942 und für Lothringen am 23. Januar 1942 ergangen. (Reichssteuer blatt S. 284). Steuererleichterungen im Elsaß und in Luxemburg Der Chef der Zivilverwaltung im Elsaß gewährt mit Ver ordnung vom 4. Februar 1942 nach Maßgabe näherer Be stimmungen verschiedene Steuererleichterungen, u. a. Be wertungsfreiheit für die abnu^baren Anlagegüter des Betriebs vermögens, die Bildung einer steuerfreien Aufbaurücklage, Steuerfreiheit bis zu 50 v. H. des nicht entnommenen Gewinns (Reichssteuerblatt S. 279). — Die Verordnung vom 6. Februar 1942 gewährt für Luxemburg nach näheren Bestimmungen Bewertungsfreiheit für die abnutjbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und steuerfreie Zuweisungen an eine Aufbau rücklage (Reichssteuerblatt S. 285). Arbeitsbuch bei Beschäftigung in den besetzten Gebieten Die Vorschriften über das Arbeitsbuch gelten nicht in den beseiten Gebieten. Folglich ist bei Übernahme einer Beschäf tigung in den beseiten Gebieten das Arbeitsbuch vom Arbeits amt zu schließen und dem Inhaber zurückzugeben. Kehrt er wieder in das Reichsgebiet zurück, um eine Beschäftigung auf- 59
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