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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1942
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- 1942-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1942
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Prof. Dr. G. Menz Zur Wirtschaftslage Reichsschuld, Volkseinkommen und Verbrauch — Volksbüchereien im Kulturhaushalt Für den 31. März 1942 hat die Reichslinanzverwaltung den Stand der Reichsschuld mit insgesamt 142 Milliarden ausgewie sen. Darin sind als neu auftauchend enthalten548,3 Millionen RM für Betriebsanlageguthaben und 162,3 Millionen RM für Wa renbeschaffungsguthaben. Das Volkseinkommen hat Dr. Wil helm Bauer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung kürzlich auf rund 120 Milliarden RM geschäht. Seiner Meinung nach müssen aber auch noch etwa 20 Milliarden ..Kostensteuern“ hinzugezählt werden, so daß man insgesamt auf rund 140 Milli arden käme. Selbst diese Zahl ist noch zu niedrig, da dem Na tionalprodukt Deutschlands Teile des Nationalproduktes anderer Länder, wie insbesondere der Besa^ungskosten und die Matri- kularbeiträge des Protektorats hinzuzurechnen sind. Man kommt dann auf mindestens 150 Milliarden, und damit ergibt sich eine Vergleichsmöglichkeit zur richtigen Einschätzung der oben genannten Zahl für den Stand der Reichsschuld. Dr. Bauer hat dann aber auch noch Schälungen dafür vorgenommen, wie sich der Verbrauch zu dem Volkseinkommen verhalte. Eine Frage, an der wir für die Gegenwart wie für die Zukunft interessiert sind. Er schält, daß nach Abzug des Nettoaufwandes für Krieg und innere Verwaltung für den zivilen Aufwand 60 Milliarden übrigbleiben. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammen hänge die Frage des Vermögensverzehrs. Ein solcher ist zweifels ohne vorhanden, aber wohl kaum exakt zu ermitteln, ja nicht ein mal einigermaßen genau zu schälen. Schließlich bleibt als letztes Problem die Frage der aufgestauten Nachfrage und des soge nannten Kaufkraftüberhangs, der vor allem für die Nachkriegs zeit Beachtung fordert. In einem Aufsatz im Reich hat Band mann hier eine Schälung versucht und ist auf einen Betrag von 15 bis 17 V> Milliarden gekommen. Reichsminister Funk hat kürzlich in Klagenfurt dieses Thema ebenfalls berührt und u. a. ausgeführt, das Problem der Kriegsverschuldung werde sich nach siegreicher Beendigung des Krieges in verhältnismäßig kurzer Zeit lösen, da dann in größerem Umfange mit billigeren Ar beitskräften und Rohstoffen für die deutsche Wirtschaft zu rechnen sei. Die auf diese Weise erzeugten Güter würden wesentlich billiger sein als das allgemeine deutsche Preisniveau, so daß aus der darin liegenden Differenz zum Abbau der Kriegsschulden und zur Untermauerung unseres Geldwertes ge nügend Mittel zur Verfügung stehen würden. Der hohe Lebens standard des deutschen Volkes werde dadurch ebenso gesichert sein wie der Wert des ersparten Geldes. In der Zeitschrift für gemeindliche Kulturpflege .,Die Kulturverwaltung“ wird im März/April-Heft ein Aufsatz zitiert, den der Leiter der Reichsstelle für das Volksbüchereiwesen, Oberschulrat Dr. Fritz Heiligenstaedt, soeben in der Zeitschrift „Die Bücherei“ über das Thema „Volksbüchereien im Kultur haushalt“ veröffentlicht hat. Darin wird vor allen Dingen der Aufwand der deutschen Gemeinden mit über 2000 Einwohnern für die Kulturpflege einer Prüfung unterzogen. Der Verfasser stellt fest, daß für Büchereien, Schrifttumspflege und Er wachsenenbildung seitens der Städte insgesamt rund 16.6 Mil lionen ausgegeben worden sind. Für das Theater dagegen das Vierzehnfache und für Musikpflege das rund Dreifache. Über die Aufteilung der erwähnten 16,6 Millionen RM und die aus der Gesamtlage zu ziehenden Schlüsse führt Dr. Heiligenstaedt des weiteren folgendes aus: „Rund 1 Million RM ist als Zuschuß für Volksbildungsstätten u. dgl. sowie für Dichterpreise, Dich terlesungen und Veröffentlichungen künstlerischer oder ge schichtlicher Art aufgewandt worden. Die wissenschaftlichen Stadtbibliotheken erforderten rund 3 Millionen, die sogenannten Einheitsbüchereien rund 1,8 Millionen. Für die Volksbüchereien stand also insgesamt ein Betrag von etwa 10,5 Millionen RM zur Verfügung. Davon brachten die Städte über 50 000 Ein wohner 7,35 Millionen RM auf, der Rest verteilte sich auf die Gemeinden zwischen 2000 und 50 000 Einwohnern. Für die Städte über 50 000 Einwohner bedeuten diese Zahlen also, daß hier noch nicht 31 Pfennig je Kopf der Bevölkerung aufge wendet worden sind. — Dieses Ergebnis ist in mehrfacher Hin sicht aufschlußreich und richtungweisend. Auf Grund der An gaben im Handbuch der deutschen Volksbüchereien (Jahrbuch der deutschen Volksbüchereien VI, 1940), S. 191, läßt sich für das Jahr 1937/38 der Kopfaufwand für die Gemeinden über 50 000 Einwohner auf mindestens 36 Pfennig errechnen. Ver glichen mit dem obigen Ergebnis zeigt sich also ein nicht un erhebliches Absinken gegenüber dem letzten vollen Friedens jahr. das auch dadurch nicht völlig ausgeglichen wird, daß in dem im Jahrbuch ermittelten Betrage das Aufkommen von einzelnen Einheitsbüchereien mit enthalten sein kann. Man darf gespannt sein, in welcher Richtung sich die Volksbüchereimittel im folgenden Kriegsjahre bewegt haben. Schon heute kann aber festgestellt werden, daß die Volksbüchereiausgaben der Ge meinden unter 2000 Einwohner auch während des ersten Kriegs jahres nicht unerheblich gestiegen sind, und zwar nicht nur da durch. daß die neuen Reichsgebiete etwa mit Beginn des Kalen derjahres 1940 in Bearbeitung genommen wurden, sondern auch, weil im Altreich allen anderen finanziellen Beanspruchun gen zum Trotz die Leistungen nicht nur gehalten, sondern teil weise sogar gesteigert wurden. Es zeigt sich also hieran wieder, daß sich der Gedanke der Notwendigkeit eines gut ausgebauten und auch entsprechend mit Mitteln ausgestatteten Bücherei wesens auf dem Lande und in den kleineren Städten bereits weiter durchgesetzt hat als in den größeren.“ Umsatzsteuerpflicht der Werbezuschüsse der Zeitschriftenhändler In Nr. 136 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 15. Juni 1939 ist auf ein Urteil des Finanzgerichts Leipzig IVa 129—137/39 vom 25. Mai 1939 hingewiesen worden. In dem Urteil ist ausgeführt, daß die vom Zeitschriften-Verleger auf dem Verrechnungsweg über den Zeitschriften-Großhändler (Buchhandelskommissionär) den Zeitschriften-Kleinhändlern gut geschriebenen Werbezuschüsse als Preisnachlässe anzusehen sind und deshalb beim Großhändler (Buchhandelskommissionär) nicht zum umsatjsteuerpflicjitigen Entgelt gehören. Der Reichsfinanzhof hat auf die gegen dieses Urteil des Finanzgerichts eingelegte Rechtsbeschwerde des Finanzamts Leipzig-Mitte hin zu der streitigen Frage, ob die Verlegergut schriften von den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen des Zeit schriftengroßhändlers abgesetyt werden dürfen, in dem Bescheid vom 19. September 1941 A. Z. V 303/39, der am 14. Oktober 1941 als Urteil bestätigt worden ist, wie folgt Stellung ge nommen: „Wegen der sogenannten Verlegcrgutschriften (zweiter Streit punkt) hat das Finanzgericht folgendes festgestellt: Die Zeitsdiriften- händler (Kleinhändler) erhalten für jeden neu eine Zeitschrift be stellenden Kunden vom Verleger eine Vergütung. Der Verleger teilt dem Großhändler (im Streitfall also der Steuerpflichtigen) mit, daß der Händler einen Werbezuschuß erhalten habe. Er schreibt den Betrag dem Großhändler, dieser schreibt ihn in gleicher Höhe dem Kleinhänd ler gut. Nach der Darstellung der Steuerpflichtigen übersenden die Zeitschriftenhändler die Bestellscheine der Steuerpflichtigen, diese gibt sie gesammelt an den Verleger weiter. Nach der Darstellung des Fi nanzamts übersenden die Zeitschriftenhändler die Bestellscheine un mittelbar an den Verleger. Die Händler erhalten vom Verleger eine Gutschriftanzeige, die wie folgt lautet: „Für Ihre eingehenden Jahrcs- 11» Nr. 127, Sonnabend, den 13. Juni 1912
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