Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1942
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- 1942-06-13
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- 13.06.1942
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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nestellscheine an ... schreiben wir Ihnen vorbehaltlich späterer Prü fung als Werbezuschuß bei der Firma . . . (im Streitfall: bei der Steuer pflichtigen) . . . RM gut.“ Die Steuerpflichtige ihrerseits schreibt den Betrag auf dem Konto des einzelnen Zeitschriftenhändlers gut. Zur Umsatzsteuer hat die Steuerpflichtige aus den Eingängen von den Zeitschriftenhändlern immer nur den Betrag angemeldet, der nach Abzug dieser gutgeschriebenen Werbezuschüsse noch gezahlt wurde. Das Finanzamt hat diese Werbezuschüsse den von der Steuerpflich tigen zu versteuernden Entgelten wieder zugesetzt und den Einspruch der Steuerpflichtigen zurückgewiesen. Das Finanzgericht hat den Ab zug anerkannt. Dagegen wendet sich die Rechtsbeschwerde des Fi nanzamts. Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Februar 1933 V A 961, 962/32 (RFH. Bd. 33 S. 39, Reichssteuerblatt 1933 S. 1212. Steuer und Wirtschaft 1933 Nr. 681) kann zur Begründung der dem Finanzgerichtsurteil zugrunde liegenden Auffassung nicht herange zogen werden. Dort lag der Tatbestand anders. Die Steuerpflichtige war — wie im vorliegenden Streitfall — eine Zeitschriftengroßhan delsfirma. Aber diese Großhandelsfirma hat in jenem Fall selbst durch Einsatz von Agenten und Provisionsreisenden neue Bezieher ge worben und von den Verlegern der Zeitschriften Zuschüsse zu den aufgewendeten Provisionen erhalten. Die Entscheidung hat diese Pro visionszuschüsse bei der steuerpflichtigen Großhandelsfirma nicht als ein — für deren im Interesse der Verleger entfaltete Werbetätigkeit gezahltes — umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, sondern als einen dem Großhändler vom Verleger gewährten Preisnachlaß angesehen und deshalb nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Im vorliegenden Streit fall besteht hinsichtlich der Werbetätigkeit der Kleinhändler eine un mittelbare Rechtsbeziehung — und damit ein umsatzsteuerlich beacht licher Leistungsaustausch — nicht zwischen den Verlegern und der Steuerpflichtigen, sondern nur zwischen den Verlegern und den Klein händlern. Diese Darstellung des Finanzamts wird von der Steuer pflichtigen in ihrem beim Senat eingegangenen Schriftsatz vom 28. Juni 1940 ausdrücklich bestätigt und kann daher der Beurteilung zugrunde gelegt werden. Der Kleinhändler trägt die Kosten (Provi sionen) der Werbung, er, nicht der Großhändler, erhält von den Ver legern den Werbungskostenzuschuß. Lediglich aus praktischen Grün den zahlt der Verleger diese Zuschüsse nicht den einzelnen Kleinhänd lern; mit diesen steht er ja überhaupt in keinem Abrechnungsverhält nis. Er schreibt die Zuschüsse dem Großhändler gut, und zwar in einer Summe für alle Kleinhändler, die von dem betreffenden Großhändler Zeitschriften beziehen. Der Großhändler schreibt sodann die einzel nen Beträge den einzelnen Kleinhändlern gut. Der Großhändler er hält also die Zahlungen nicht, weil der Verleger sie ihm schuldet, son dern weil er sie für den Verleger an die Kleinhändler weiterleiten soll. Zu versteuern hat er die ganzen von den Kleinhändlern ihm ge schuldeten und gezahlten Beträge, ungekürzt durch die Gutschriften, die er im Namen und für Rechnung des Verlegers auf den Konten der Kleinhändler vollzogen hat. Wegen der Verlegergutschriften ist hier nach die Rechtsbeschwerde des Finanzamts begründet.“ Ausstellung „Vorbildliches Buchschaffen“ in Berlin Am 1. Juni 1942 fand von der Landesleitung Berlin der Reichsschrifttuinskammer für die Lehrlinge und buchhändle- rischen Hilfskräfte eine Führung durch die im ..Haus des Deutschen Handwerks“ stattfindende Ausstellung „Vorbild liches Buchschaffen“ statt. Dem großen Kreis von Teilnehmern konnte die Landesleitung durch diese sachgemäße Führung ein Bild über die Leistungen der deutschen Buchherstellung ver mitteln und Anregungen für die künftige Berufsarbeit geben. Gesellschaft der Münchener Bücher-Freunde Unter dem Vorsitz von Generalkonsul F. W. Pflüger wurde in München die Gesellschaft der Münchener Bücher- Freunde neugegründet. Stellvertretender Vorsitzender wurde Generaldirektor Dr. R. Guttmann, Geschäftsführer Horst Stobbe. Die Gesellschaft hat sich die Pflege des inhaltlich guten und in der Ausstattung schönen Buches sowie des heimatver bundenen Buches zur Aufgabe gestellt. Goethe-Gesellschaft, Ortsvereinigung Leipzig Die Leipziger Goethe-Gesellschaft bringt als drittes Heft ihrer „Veröffentlichungen“ eine Zusammenstellung der Goethe-Literatur des Jahres 1941 von Paul Schlager zur Ausgabe. — Sie veröffentlicht weiter ihr Programm für die nächsten Monate. Am 3. Juni spradi Dr. Joachim Müller über Klopstock und die Dichtung der Goethezeit. Zu Goethes Geburtstag (28. August) wird in einer Festsitzung im Ge wandhaus Peter Anton von Brentano über die Beziehungen Goethes zur Familie Brentano sprechen, Frau Susanne Tiemann trägt Gedichte von Goethe und Brentano vor; die musikalische Umrahmung erfolgt durch das Weidmann-Trio. Der Vorsitzende Studienrat Martin Loesche wird die Sieger im Buch-Preisausschreiben der Goethe-Gesellschaft bekanntgeben. Im September sedt dann die Arbeit der Studienabende ein. Sie werden gehalten von Dr. med. Stumme „Meine Faustsamm lung“, Dr. Paul Schumann „Werthers Leiden“, Prof. Dr. R. Heinz „Geologie und Bergbau bei Goethe“, Annemarie Küstner „Goethe und das Kind“, Dr. Ed. Craß „Goethes Beziehung zur Tonkunst und den Tonkünstlern seiner Zeit“, Gabriele Humperdinck „Goethe und die Leipziger Bühne“, Dr. Alb. Haueis „Goethes Briefe“, Dr. Marie Schuette „Goethes Kunstsammlungen“. Näheres beim Schriftführer der Goethe-Gesellschaft, Oberlehrer Paul Schlager, Leipzig C 1, Albert- straße 54, Fernspr. 11893. Gutenberg-Festwoche in Mainz Die diesjährige Gutenberg-Festwoche in Mainz findet vom 20. bis 28. Juni statt. Aus dem Gesamtprogramm sind hervorzuheben eine Sonderausstellung „Alte und neue Druckkunst in Italien“, der Fest vortrag von Dr. Hermann Burte am 21. Juni und die Festsitzung und Mitgliederversammlung der Gutenberg-Gesellschaft mit Vortrag von Bibliotheksrat Dr. Julius Rodenberg über „Kunst und Technik im Widerstreit und Ausgleich in der Druckkunst des zwanzigsten Jahr hunderts“ am 28. Juni. Heinrich Lersch-Archiv Es wird gebeten, alles von und über den 1936 gestorbenen Ar beiterdichter Heinrich Lersch für die Gründung eines Lersch-Archivs eventuell kauf- oder leihweise (zu Reproduktionszwecken) zur Ver fügung zu stellen, oder zumindest Mitteilung über den Aufenthalt sol cher Dinge zu machen an Museumsdirektor Julius Koenzgen in M.-Gladbach, Bismarckstraße 99. Es kommen in Frage. Manuskripte, Briefe, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, besonders Sammelwerke, Schallplatten, Filme, Gemälde, Plastiken, vertonte Werke des Dichters. Johannes Schlaf-Museum Das Haus in Querfurt, das der Kreis Querfurt dem Dichter für seinen Lebensabend zur Verfügung gestellt hatte, soll zu einem Johannes Schlaf-Museum ausgestaltet werden und auch die bisher im Ouerfurter Rathaus untergebrachten Erinnerungsstücke aufnehmen. Der Museumsverband für die Provinz Sachsen hat von der Schwester des Dichters Bücher, Handschriften und Möbel Johannes Schlafs für das neue Museum erworben. Auszeichnungen Im diesjährigen Leistungskampf der deutsdien Betriebe wurden weiter ausgezeichnet die Firma Albert LangenIGeorg Müller Verlag in München mit dem Gaudiplom für hervorragende Leistungen (zum vierten Male) und mit dem Leistungsabzeichen in Bronze für vorbild liche Förderung von Kraft durch Freude, ferner die Alpenland-Buch- handlung Siidmark in Graz mit dem Gaudiplom für hervorragende Leistungen. Personalnachrichteil Am 15. Juni ist Fräulein Gertrud Wasdiischek fünfundzwanzig Jahre in der Nicolaischen Buchhandlung in Berlin, und zwar haupt sächlich in der Leihbücherei tätig. Seit Ausbruch des Krieges ist ihr die Leitung der Leihbücherei im Hauptgeschäft in der Dorothecn- straße anvertraut. Ilauptschriftleiter: Dr. Hellmuth Langenbucher, Schömberg. — Stellvertr. d. Hauptschriftl.: i. V. Curt Streubel, Leipzig. — Verantw. Anzeigen leiter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C t, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75.— Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig C 1, Hospitalstraße 11a—13. *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 10 gültigl 120 Nr. 127, Sonnabend, den 13. Juni 1312
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