Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19420627
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194206272
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19420627
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1942
- Monat1942-06
- Tag1942-06-27
- Monat1942-06
- Jahr1942
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 139 (R. 32) Leipzig, Sonnabend den 27. Juni 1942 109. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Bekanntmachung des Präsidenten der Reiclissclirifttumskammer Betr.: Auslandsbeziehungen deutscher Verlage Die Bekanntmachung des Herrn Präsidenten der Reichs schrifttumskammer vom 19. Februar 1942, abgedruckt im ^Bör senblatt für den Deutschen Buchhandel“ vom 7. März 1942, über die Meldepflicht von Auslandsbeziehungen deutscher Ver lage ist noch nicht von allen in Frage kommenden Verlegern be achtet worden. Diese Bekanntmachung wird nachstehend noch einmal veröffentlicht mit der Aufforderung, alle noch nicht ge nannten Beziehungen dieser Art der Kammer sofort bekannt zu geben. Meldungen sind in zweifacher Ausfertigung an die Reichsschrifttumskammer, Referat III Z, Berlin-Charlotten burg 2, Hardenbergstraße 6, zu richten. * Unter Hinweis auf § 7 der Sa^ung, der die Mitglieder der Kammer verpflichtet, mir jede Auskunft zu erteilen, fordere ich alle Mitglieder auf, Planungen für das Ausland (einschließlich der von der deutschen Wehrmacht beseiten Gebiete), welche die Errichtung von Unternehmen und Zweigunternehmen, die geschäftliche Beteiligung an oder die Zusammenarbeit mit ausländischen Verlagen und sonsti gen Buchhandelsunternehmen betreffen, mit Angabe der Einzelheiten zu melden. Bestehende Beziehungen sind mir unverzüglich anzuzeigen. Ausgenommen bleiben Verträge über den Erwerb und Verkauf von Verlags rechten, die nach wie vor beim Reichsministerium für Volksauf klärung und Propaganda anzumelden sind. Berlin, den 19. Februar 1942 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer gez.: Hanns Johst Reisen in das Ausland und die besetzten Gebiete Der Präsident der Reichsschrifttumskammer teilt mit: An träge von Mitgliedern der Reichsschrifttumskammer auf Geneh migung einer Auslandsreise sind unter Beifügung der Unter lagen, die sich aus dem nachstehenden Merkblatt ergeben, an die Reichsschrifttumskammer zu richten, und zwar von Mitgliedern der Gruppe Buchhandel an die Abteilung III in Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, von den übrigen Mitgliedern der Reichs schrifttumskammer an die Zentrale der Reichsschrifttumskammer in Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 6. Die Anträge werden über die Reichskulturkammer an die Paßstelle der Ab teilung Ausland des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda weitergeleitet. Die Anordnung der Reichskulturkammer vom 6. Juni 1942 (veröffentlicht im Börsenblatt Nr. 127) über die Genehmigungs pflicht von Auslandsverpflichtungen Kulturschaffender wird hierdurch nicht berührt. * Merkblatt für Reisen in das Ausland und die besetzten Gebiete 1. Jedem Reiseantrag ist ein auslandsgültiger Reisepaß bei zufügen. Eine Ausnahme bilden: Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouvernement, Warthegau, Ostland sowie Krain. Hier für genügt Kennkarte oder amtlicher Lichtbildausweis. 2. Angehörige der Geburtsjahrgänge 1897 bis 1924 müssen einen Wehrmachtsurlaubsschein des zuständigen Wehrbezirks kommandos haben. Ist der Antragsteller Offizier, ist die Be scheinigung in jedem Falle vorzulegen. Eine Ausnahme bilden auch hier die unter 1 genannten Gebiete. 3. Bei Reisen nach Schweden muß außer Auslandspaß so wie Wehrmachtsurlaubsschein ein Paßbild eingereicht werden. 4. Für Reisen nach Rumänien und Kroatien werden außer Auslandspaß und Wehrmachtsurlaubsschein zwei Paßbilder be nötigt. 5. Bei Reisen nach Holland und Norwegen ist außer aus landsgültigem Reisepaß und Wehrmachtsurlaubsschein vor Ein reichung die Zustimmung des zuständigen Polizei-Reviers er forderlich. Gau Hamburg Betr.: Handel mit gebrauchten Büchern Der Polizeipräsident von Hamburg teilt uns folgendes mit: „Für die Buchhändler, die eine offene Verkaufsstelle (Buch handlung) betreiben und die a) neben neuen Büchern gebrauchte Lehrbücher führen, b) teils neue, teils gebrauchte Bücher der Unterhaltungslite ratur vertreiben, habe ich allgemein die Befreiung von der Führung des Ge- brauchtwarengeschäftsbuches angeordnet. Die Straßenhändler, die mit gebrauchten Büchern handeln, müssen aber das nach § 1 der Verordnung über den Geschäfts betrieb der Gebrauchtwarenhändler (Trödler) vom 15. Januar 1940 — Hbg. VOB1. S. 15 — vorgeschriebene Gebrauchtwaren geschäftsbüch Muster A führen.“ Hamburg, den 16. Juni 1942 R. Friederichsen i. V. des Landesobmannes des Buchhandels Arbeitsgemeinschaft der Fachscliaft Angestellte im Gau Hamburg Anfang Mai war der letjle Arbeitsabend innerhalb der aus zehn Arbeitsgemeinschaften bestehenden Veranstaltung der Fachschaft Angestellte. Die Arbeitsgemeinschaft wurde von etwa 80 bis 90 Jungbuchhändlern besucht, die bis zum Schluß ziemlich regelmäßig teilnahmen. Der Leiter Mrugowslii ist im Hambur ger Jungbuchhandel und von Arbeitswochen im Norden her auch im Reich kein Unbekannter mehr. So standen auch in die sem Semester wieder die Arbeitsgemeinschaften unter seiner Leitung in lebendiger Form vor uns. Ich lasse hier nun eine Jungbuchhändlerin kurz berichten, die nicht nur diese, sondern auch schon vorherige Arbeitsgemeinschaften mit erlebt hat. „Wie alljährlich war uns Hamburger Jungbuchhändlern auch in diesem Jahre Gelegenheit geboten, durch eine Vortragsreihe an das deutsche Schrifttum herangeführt zu werden. Herr Studien rat Mrugowski hatte die diesjährige Arbeitsgemeinschaft unter das Thema ,Bewertung der deutschen Dichtung 4 gestellt und führte uns in einer weitgezogenen Linie zu einem wohldurch dachten Abschluß, der noch einmal einen Überblick über das be sprochene Gebiet gab. Von der Lyrik waren wir zum Schau spiel — sowohl dem antiken wie auch dem modernen — gekom men. Weiter führte der Weg zur Prosadichtung (Roman und Aphorismen). Es ging Herrn Studienrat Mrugowski darum, uns die dichterische, seherische Begabung und Berufung des Dichters nachzuweisen und vor allem nahezubringen. Diese Arbeitsge meinschaft war für uns ein Ansporn und eine Anleitung, auf welchem Wege wir weiterlesen und uns weiterbilden sollen. Uns allen gilt darum die abschließende Mahnung unseres Landes fachberaters Pg. Adolf Ziemer, daß wir unablässig an uns Weiterarbeiten müssen und diese Vortragsreihe uns nur die Richtung angeben will und kann, denn der deutsche Buchhandel fordert ganze Menschen, die sich ihrer großen Aufgaben völlig bewußt sind und sie erfüllen können.“ (Ilse Behrmann.) A. Z. Nr. 139, Sonnabend, den 27. Juni 1942 125
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder