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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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838 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 7, 10. Januar 1911. (Mciner> nach zu weit, und der Verleger sollte die Konsequenzen ziehen und den Ladeirpreis für diese Werke ausheben. Bei Beurteilung der ganzen Frage ist es sehr interessant, daß die Anklagen — diese 100 Fälle, die dem Börsenverein zu Ohren gekommen sind — nicht in der geringsten Zahl vom Sortiment ausgehen, sondern in der bei weitem überwiegenden Zahl von Verlegern dem Börsenverein vorgelegt worden sind. (Heiterkeit.) Die Verleger verlangen Schutz gegen unlautere Konkurrenz; die Verleger fühlen sich bedrückt durch das, was ihre Kollegen tun, und verlangen, daß der Verein, die große, über den einzelnen stehende Gesellschaft, sie schützt. Betrachten wir nun einmal nicht unter dem Gesichts punkt des Statuts, sondern mit nüchternem Menschenverstand diese Frage. Jeder sucht einen Vorteil seinem Konkurrenten abzulisten; jeder sucht als erster ein neues Mittelchen, einen neuen Kniff zu finden, um seinen Konkurrenten um eine Nasenlänge zu schlagen. Er mag im Moment einen Vorteil haben, aber es wird nicht lange dauern, so muß der Konkurrent dasselbe machen, er muß ihm Nachfolgen. Es mögen dies die Verleger untereinander abmachen, das ist sicher richtig; wenn aber nun bei dieser Manipulation auch noch Dritte geschädigt werden — nämlich diejenigen, die die Bücher in das Publikum bringen sollen —, so muß doch dagegen Einspruch erhoben werden. Denn wir im Verlegerverein haben bis jetzt darauf Wert gelegt, daß Sortiment und Verlag zusammengehen. Ich höre nun den Einwurf — und zwar von einem etwas extremen Verleger —: Ich lasse mir keine Vorschriften machen! Schön! Aber dann bitte ich den betreffenden, auch die Konse quenzen zu ziehen und, wie ich vorhin schon sagte, den Laden preis aufzuheben. (Zurufe: Nein! Große Heiterkeit.) Er wird dann nur zum Nettopreise liefern, und der Sorti menter schlägt seinen Verdienst nach Gutdünken auf. Was wird die Folge sein? Zum ersten wird eine Unterbietung der Sortimenter untereinander stattsinden. Der eine schlägt wenig, der andere schlägt mehr auf, und es wird, wie damals, als mit unzulässigem Rabatt geliefert wurde, der Verleger bald einsehen, daß er sich selbst schädigt. Damals haben die Verleger sich zusammengeschlossen und die Verlegererklärung erlassen, die Schleuderer zu sperren. Es wird wohl dann auch wieder zu einem solchen Zusammenschluß der Verleger kommen müssen. Wie wird sich der Vertrieb aber beim Verleger selbst gestalten? Er muß zum direkten Vertrieb übergehen, er muß Inserate erlassen, nicht nur in Fachzeitschriften, sondern bei populärer Literatur auch in dien Tagesblättern, und wir werden dahin kommen, wie es jetzt auch das Ausland hat, welches nur ein schwaches Sortiment besitzt und welches aus den direkten Vertrieb angewiesen ist. Die ausländischen Verleger erklären aber sämtlich, daß ihnen das viel teurer zu stehen käme. Die zweite Kategorie der Verleger sind diejenigen, die da sagen — und ich glaube, der Herr, der vorhin den Zwischen ruf machte, gehört zu dieser Kategorie —: Ich will Freiheit haben, aber das Sortiment soll trotzdem für mich tätig sein. (Heiterkeit.) Ist das nun ganz billig? Wenn man einen Mittelsmann hat, so darf man ihn doch nicht gut schädigen. Man darf ihn hauptsächlich nicht in den Augen des Konsu menten herabsetzen. Wie werden von den Verlegern die Reisenden gehätschelt, sowohl dis Reisenden, welche für Inse rate reisen, wie diejenigen, welche Bücher vertreiben! Von ihren Wünschen und Launen hängt vieles ab. Es werden Bücher nicht geschaffen, weil der Reisende sagt: das kann ich nicht unterbringen! Es werden den Reisenden Konzessionen nach vielen Richtungen hin gemacht, damit sie nur die Inserate hereinbringen. Hier liegen ebenfalls Wünsche vor, und zwar die Wünsche des Sortiments. Meine Herren, ich glaube, Sie werden aus meinen Aus führungen ersehen, daß ich die festen Ladenpreise auch jetzt noch für das beste halte. Starr find sie ja nie gewesen. Aber man soll nicht zu leicht über Fragen entscheiden, bei denen es sich darum handelt, einen ermäßigten Preis, einen doppelteir Ladenpreis, festzusetzen. Es wird Sie nun interessieren, zu erfahren: wie stellt sich der Vorstand des Berlegervereins zu dieser Sache? Der Vorstand steht auf dem Standpunkt, daß er nicht befehlen kann. Er hat gar keine Machtmittel. Er kann seinen Willen äußern, und er wird ihn auch ohne Furcht äußern. Aber die Zeitströmungen mögen in manchen Fällen mächtiger sein als er selbst. Er kann nur raten, er kann nur warnen. Auf den Vorstand passen deshalb die Worte Egmonts: »Wie von unsichtbaren Geistern gepeitscht, gehen die Sonnenpferde der Zeit mit unseres Schicksals leichtem Wagen durch, und uns bleibt nichts, als, mutig gefaßt, die Zügel festzuhalten und bald rechts, bald links, vom Steine hier, vom Sturze da, die Räder wegzulenken«. An die Notabeln des Deutschen Berlegervereins hat ein Mitglied des Vorstandes appelliert: Zu diesen Notabeln rechne ich nicht diejenigen mit dem großen Geldsack, sondern die Weitsichtigen und Einsichtigen, mag es eine Weltfirma oder mag es ein kleines Geschäft sein. An die Notabeln wendet sich der Verlegerverein, indem er ihnen zuredet, nicht zu weit von dem abzuweichen, was der Buchhandel selbst einschließlich der Verleger sich selbst zum Gesetz gemacht hat. Hält es der Verlagsbuchhandel für undurchführbar, auf dieser Basis weiterzuarbeiten, so mag er einen Antrag auf Einberufung des Verkanfsordnungsausschusses stellen. Bis dahin wird nichts anderes übrig bleiben, als von Fall zu Fall zu ent scheiden. Ich bin in meinen Ausführungen vielleicht länger gewesen, als mir und wohl auch Ihnen lieb war; ich habe mich aber bemüht, übersichtlich zu sein und möglichst unparteiisch die Frage zu behandeln. Ich fasse zusammen, was ich gesagt habe, und was ich zusammensasse, ist meine, des Referenten, persönliche Meinung: Ich appelliere an das Billigkeitsgefühl der Verleger und fordere sie auf, Rücksicht zu nehmen auf ihre eigenen Interessen. Solange noch der Satz gilt, daß das Sortiment die billigste und rationellste Vertriebsort ist, muß der Verleger Rücksicht auf diesen seinen Abnehmer nehmen. Hält es der Verleger aber sür geboten, von seinem Rechte Gebrauch zu machen, in Ausnahmefällen billiger als zum Ladenpreise zu liefern oder einen doppelten Ladenpreis aufzustellen, dann soll er erstens niemals den Eindruck erwecken oder die Meinung aufkommen lassen, als ob das Sortiment teurer wäre; zweitens soll er den Empfänger verpflichten, die gewährten Vorzugspreise geheim zu halten, bezüglich dafür sorgen, daß sie vom Empfänger nicht unberechtigterweise angekündigt werden; drittens soll er die Frist, während der der Ausnahmesall Geltung hat, möglichst beschränken, wenn dies aber nicht angeht, viertens den Sortimenter in die Lage versetzen, auch zum Vorzugspreis zu liefern. Herr Fritz Springer, Berlin: Meine Herren, ich habe dem Vorstand und Ihnen ver bindlichst zu danken, daß Sie mir gestatten, als Gast hier zu verweilen und das Wort zu ergreifen. Ich mußte mit den Inhabern meiner Firma aus dem Börsenverein austreten und damit auch aus dem Verlegerverein, aus Gründen, die Ihnen ja vielleicht bekannt geworden sind; ich hoffe aber, in kurzer Zeit wieder Mitglied des Börsenvereins werden zu können. (Lebhaftes Bravo.) Ich fühle noch wie ein Mitglied des Börsenvereins und dos Verlegervereins, und so werden Sie mir gestatten, daß ich hier so spreche, als wenn ich Mitglied
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