Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110110
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191101100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110110
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-10
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7, 10. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 339 sSpringcr) iväre. Ich bitte Sie daher: betrachten Sie mich hier nicht als einen unbescheidenen Gast, wenn ich frei von der Leber weg spreche! Meine Herren, ich nehme keinen Anstand, zu erklären, daß ich der Urheber der Erklärung der 47 Verleger bin. Ich habe sofort nach Bekanntwcrden dieser Bekanntmachung des Börsenvereins und der Gutachten Fühlung init verschiedenen Berliner Verlegern genommen. Wir sind eigenmächtig vor gegangen, man hat uns das, wie aus den Ausführungen des Herrn Vorsitzenden ein bißchen herausklang, verübelt, wir hätten uns an ihn wenden sollen. Wir haben unsere ganz bestimmten Gründe gehabt, warum wir uns nicht an den Ver legerverein gewendet haben. Meine Herren, über eine so wichtige Frage wie die vorliegende, die durch die Bekannt machung des Börsenvereins und dann die Gutachten des Vereinsausschusses ausgeworsen wird, war unserer Meinung nach der Vorstand des Verlegervereins gar nicht in der Lage, allein eine Entscheidung zu treffen; er mußte sich vorher vergewissern: wie denkt denn die Majorität des Verleger vereins? Es wäre also notwendig gewesen, bald nach der Veröffentlichung eine außerordentliche Generalversammlung des Verlegcrvereins herbeizuführen, und dazu waren die Sommermonate die ungeeignetste Zeit. Wir sagten aber weiter: wenn der Verlegervereinsvorstand selbst zu diesen Fragen Stellung nehmen würde, so würde aller Wahrscheinlich keit nach die Erklärung eine sehr zahme geworden sein; denn der Verlegervereinsvorstand kann als Organ des Börsen- vcreins eine scharfe Stellung gegen den Vorstand des Börsen vereins gar nicht einnnehmen. Meine Herren, der Herr Vorsitzende hat ein sehr aus führliches Referat erstattet, und er hat da Punkte berührt, mit denen wir, wenn wir sie heute diskutieren wollten, gar nicht fertig werden würden, ja mit denen wir auch in der ganzen Woche nicht fertig werden würden. sHeiterkeit und Wider spruch.) Es ist daher, glaube ich, ratsam, daß wir uns ein bißchen beschränken, und ich werde versuchen, mich nur an die Bekanntmachung des Börsenvereinsvorstandes und das Gut achten des Vereinsausschusses, die ja in der Hauptsache Ver anlassung zu dieser Versammlung gegeben haben, zu halten. Ich möchte nur ein paar Punkte behandeln, die der Herr Vorsitzende im allgemeinen besprochen hat. Meine Herren, als der erste Punkt der Tagesordnung heißt es: Doppelter Ladenpreis. Es kommt mir eigentlich als Gast nicht zu, eine Kritik zu üben; aber ich muß offen bekennen: eine sehr geschickte Wahl scheint mir diese Bezeichnung aus der Tages ordnung nicht zu sein, denn ich sehe in den Worten »Doppelter Ladenpreis« doch schon eine gewisse Parteinahme gegen den Verlag. Es existiert nach meiner Meinung ein doppelter Ladenpreis nie und nimmermehr; das ist ein im Kampfe des Sortiments gegen den Verlag aufgekommenes Kampfwort. Wir haben nur einen Ladenpreis, und alle anderen Preise sind ermäßigte Preise, aber nie und nimmer Ladenpreise. lZurus.) Dann möchte ich noch einer Legende, die sich nach und nach bildet, entgegentreten. Es wird immer behauptet, daß einzig und allein das Reichskursbuch Veranlassung gegeben hätte zu der Abfassung des 8 3 Zisser 5 b der alten Satzungen. Ich möchte die Herren bitten, sich doch einmal die Verhand lungen des Ausschusses von 1886 ein bißchen genauer anzusehen; dann werden sie finden, daß da auch noch von anderen Unter nehmungen die Rede ist. Wenn Sie wollen, bin ich in der Lage, Ihnen das hier gleich an Ort und Stelle zu zeigen. Wenn mein Bruder damals nur aus das Reichskursbuch verwiesen hat, so war das sehr erklärlich, denn es war eine allbekannte Tatsache, daß das Rcichskursbuch den Behörden zu einem ganz bedeutend ermäßigten Preise geliefert werden mußte. Meine Herren, ich gehöre wohl zu den ältesten unter den Anwesenden, zu denjenigen, die jene ganze Kampseszeit schon mit durchgemacht haben; aber wir haben doch auch andere Herren hier, die sich vielleicht der früheren Zeiten erinnern. Es hat schon viel srüher als 1886, schon in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts und srüher, mancher Verleger Behörden, Vereinen und Instituten Bücher seines Verlages bei Abnahme einer größeren Anzahl von Exem plaren zu einem ermäßigten Preise geliefert. Das war schon damals Usance. Herr Meiner hat mit Recht daraus hingewiesen, daß es vielleicht nicht praktisch und nicht richtig wäre, heute den besonderen Fall, der zur Bekanntmachung des Börsenvereins vorstandes Veranlassung gegeben hat, zu erörtern. Das ist auch meine Ansicht. Sie haben aber dann gesagt, der Ver leger möchte doch bedenken, in welchen scharfen Gegensatz er sich zum Sortiment setzt, und wie er dadurch selber geschädigt wird. Ja, meine Herren, das müssen Sie nun dem Verleger selber überlassen, wie er sich mit dem sich geschädigt fühlenden Sortiment auseinandersetzt. <Sehr richtig!) Da kann sich wirklich der Verlegerverein nicht hineinmischen. Meine Herren, ich möchte nun zu dieser Bekanntmachung selbst kommen. Ich glaube nicht fehlzugehcn mit der Behaup tung, daß die Bekanntmachung des Börjenvereins-Vorstandes vom 9. Juli dieses Jahres in den Kreisen derer, denen das Wohl des Börsenvereins am Herzen liegt und die in dem Börsenverein nicht nur eine Institution erblicken, die dazu da ist, die wirtschastlichen Verhältnisse des einzelnen zu fördern, ganz bedenkliches Kopsschütteln verursacht hat. Meine Herren, wenn Sie sich den ersten Satz dieser Bekanntmachung ansehen und ihn genau lesen, so müssen Sie sagen, daß dieser erste Satz schon nicht den Tatsachen entspricht. Der Börsenvereins- Vorstand behauptet: In häufigen Fällen sind von Behörde», Instituten, Gesellschaften und dergleichen einzelne Exemplare eines Werkes, das von dem Verleger auf Grund von 8 3 Zisser 3 Abs. 2 der Satzungen und 8 12 Abs. I der Verkaufsordnung in größeren Partien zu besonders ermäßigtem Preise geliefert wurde, an ihre Unterorgane, Beamte und Mit glieder zu dem ermäßigten Preise weiter verkauft worden. Ich bestreite aus das entschiedenste, daß es eine Behörde gibt, die Bücher auf Vorrat kaust und einzeln an ihre Beamten verkauft; ich bestreite, daß es Vereine gibt, die so etwas tun. Es besteht die Möglichkeit, daß Gesellschaften das einmal tun, aber, meine Herren, Behörden und Institute verkaufen keine Exemplare an ihre Beamten. Sie können es gar nicht, weil die Etatsverhältnisse jeder Behörde es unmöglich machen, Gelder einzunehmen, die im Etat nicht vorgesehen sind. Jeder Kundige weiß, daß es sich hier nicht um einen Verlaus im Sinne des Wortes, sondern einfach um eine Lieserung von Exemplaren handelt. Wie diese Lieferung zustande kommt, brauche ich ja gar nicht zu erwähnen. Ich wende mich zum zweiten Satze der Bekanntmachung. Wir haben in unserer Erklärung betont, daß »ach unserer Meinung der Vereinsausschuß nicht das Recht hat, Gutachten abzugebcn, und diesen Standpunkt muß ich auch hier auf das entschiedenste verteidigen. Meine Herren, lesen Sie doch den 8 35 der Statuten des Börsenvereins durch; da sind die Befug nisse des Vercinsausschusses aus das genaueste präzisiert. Es heißt dort: Der Vereinsausschuß hat über die ihm vorgelegten Fälle einer Verletzung der Satzungen nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung zu entscheiden und ist befugt, über die Regelung des Verkehrs der Buchhändler miteinander und mit dem Publikum Anträge bei dem Vorstande für die Hauptversammlung einzureichen. 46'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder