Nr. 50 (R. 24). Leipzig. Freitag den 28. Februar 1930. 87. Jahrgang, TeÄMjoneller Teil Bekanntmachung. Detr.: Sammlungen zugunsten der Zugenddüchereien am Tag des Buches. Der Deutsche Städtetag hat an die von ihm vertretenen Stadtverwaltungen ein vom 6. Februar d. I. datiertes Schreiben gerichtet, in welchem er unter Bezugnahme auf eine Benachrichtigung seitens des Arbeitsausschusses für den Tag des Buches darauf hinweist. daß die öffentlichen und privaten Jugendbüchereien für die Beträge, die ihnen aus den Sammlungen zufließen und die für die Vermehrung der Büchereien bestimmt sind, unmittelbar bei den Verlagen einkausen können unter Ein räumung eines erheblichen, über 20?l> betragenden Rabattes. Diese Mitteilung beruht auf mißverständlicher Auslegung des Verhandlungsprotokolls. Es ist vielmehr im Arbeitsausschuß zwischen den an den Beratungen beteiligten Verbänden ausdrücklich vereinbart worden, daß die von den Ortsausschüssen gesam melten Gelder zum Bezug am Ort, also zum Bezug durch das ortsansässige Sortiment für Anschaffung von Jugendbüchern Ver wendung finden sollen; die Ortsausschüsse haben diese Werke schenkungsweise an die örtlichen Jugendbüchereien zu überlassen. Wir ver weisen hierzu auf die vom Arbeitsausschuß festgelegten, im Börsenblatt vom 14. Februar veröffentlichten, sowie an sämtliche beteiligten Verbände und sonstige Stellen verschickten Richtlinien. Nur wo Ortsausschüsse nicht bestehen, soll den Bildungsverbänden, soweit sie selbständig durch ihre Mitglieder eine Sammlung durchführen, die Verwendung der auf diese Weise aufgebrachten Beträge überlassen bleiben. Der vom Deutschen Städtetag irrtümlich vertretenen Auffassung ist in den inzwischen geführten Verhandlungen auf das ent schiedenste widersprochen worden, da sie mit den buchhändlerischen Ordnungen nicht vereinbar ist. Jeder Verleger, der solche un mittelbare Lieferungen mit unzulässigem Nachlaß ausführen wollte, würde sich einer Verletzung der Verkaufsordnung und damit einer Verletzung ferner Mitgliedspfltcht schuldig machen. Wir erwarten deshalb von unseren Verlegermitgliedern die Ablehnung derartiger Ansprüche, die unmittelbar von den Stadt verwaltungen oder von den Jugendbüchereien an sie gelangen. Das Sortiment aber fordern wir auf. unter Bezugnahme auf die heutige Veröffentlichung im Börsenblatt Rabattforderungen, die unter Hinweis auf das Schreiben des Deutschen Städtetags von den einzelnen Stadtverwaltungen gestellt werden, auf das entschiedenste zurückzuweisen. Leipzig, den 27. Februar 1930. Oer Gesamtvorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder Heinrich Boysen vr. Hellmuth v. Hase Ernst Reinhardt llr. Friedrich Oldenbourg Rudolf Bayer Or. Gustav Kilpper Albert Diederich