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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1942
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Audi die Lagerhaltung wird in der Einleitung erwähnt. Zurückhalten von Beständen, und damit Ablehnung von Liefe rung aus dem Lager ist nicht strafbar, wenn es geschieht, um der Hamsterei zu begegnen und vorhandene Bestände gerecht zu verteilen. Lageranhäufung wird aber dann bedenklich, wenn sie nur dem Zweck der Investition von Betriebsmitteln dient und dem Verkehr die Ware ohne triftigen und gerechtfertigten Grund entzieht. Ein zahlenmäßiger Maßstab, wie groß das Lager sein darf, läßt sich nicht geben, da es je nach Unterneh men und Standort verschiedenen Umfang hat. In gleicher Weise wie für schöne und politische Literatur den Verkehr für das wissenschaftliche und fachliche Buch zu regeln, lag kein Bedürfnis vor. Für dieses Schrifttum gilt ein heitlich das Bestellverfahren mit Anzeigenaufgabe und der Lie ferfrist von drei Wochen. Um aber unterscheiden zu können, ob es sich um Kunden- oder Lagerbestellungen handelt, hat der Sortimenter die Kundenbestellungen durch Stempelaufdruck zu kennzeichnen. Daß für Lagerbestellungen Unternehmen zu be vorzugen sind, die sich bisher für dieses Schrifttum besonders eingesetzt haben, ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Die für die Belieferung der großen wissenschaftlichen Bibliotheken gebrach ten Vorschläge werden hoffentlich deren Versorgung sicher- steilen. Für das Schulbuch konnte auf die Regelung verwiesen wer den, die zum erstenmal in diesem Jahre durchgeführt worden ist. Die Bestimmungen, die im Abschnitt IV unter Allgemeines zusammengefaßt sind, wurden aus der bisherigen Bekannt machung vom 8. Mai 1942 übernommen, um alles, was den buchhändlerischen Verkehr im Kriege betrifft in einer einzigen Anordnung zusammengefaßt auffinden und damit arbeiten zu können. Die Bekanntmachung vom 8. Mai 1942 selbst aber konnte damit außer Kraft gesetjt werden. Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer Betr.: Durchführung der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 152 Auf Grund von § 3 meiner Anordnung über die Beschäfti gung von Buchvertretern im Reisebuchhandel (Bekanntmachung der RSK. Nr. 152) gestatte ich denjenigen Buchvertretern, für die durch Reisebuchhandlungen Ausnahmen von dem Beschäftigungs verbote beantragt wurden, die Tätigkeit in der bisherigen Weise fortzusetjen, solange ich nicht über die Ausnahmeanträge im Ein zelfall entschieden habe. Reisebuchhandlungen, die Buchvertretern nach besonderen Vertragsklauseln zu einem späteren Zeitpunkt als dem 30. Sep tember 1942 kündigten, haben diese Vereinbarung und den Zeit punkt, zu welchem die Geschäftsbeziehung enden wird, an die Reichsschrifttumskammer, Abt. III in Leipzig mitzuteilen. Diese Meldungen sollen tunlichst innerhalb von zehn Tagen seit der Veröffentlichung dieser Mitteilung geschehen. Berlin, den 13. Oktober 1942 i. V.: Baur Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Betr.: Ausschlüsse Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat gemäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkam- mergesetj vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) aus der Mit gliedschaft ausgeschlossen bzw. die Aufnahme abgelehnt: Elfriede Amman von Borowsky, Stuttgart, Werastr. 46 I. Paul Köppe-Weglander, Berlin-Steglit}, Schloßstr. 32 b. Den Betreffenden ist die Ausübung einer Tätigkeit als Lek tor oder Schriftwalter untersagt. Berlin, den 8. Oktober 1942 I. A.: gez. lhde Gau Berlin Betr.: Berliner Kulturabende In der Reihe der von der Fichte-Gesellschaft veranstalteten „Berliner Kulturabende“ findet am Mittwoch, dem 21. Oktober 1942, ein Tanzgastspiel der Geschwister Spalinger statt. Getanzte Musik Lisi und Sybille Spalinger vom Deutschen Opernhaus und von der Oper Graz unter Mitwirkung der Kammermusikvereinigung des Deutschen Opernhauses. Am Flügel: Frau Isolde Dobrowolny. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Landesleitung Berlin und der Fichte-Gesellschaft erhalten Mitglieder der Fach schaft Angestellte und buchhändlerische Lehrlinge gegen Vorzei gen des Reichsschrifttumskammer-Ausweises an der Abendkasse verbilligte Eintrittskarten zum Preise von RM —.50 (statt RM 2.—). Für Lehrlinge steht der Landesleitung Berlin eine kleine Anzahl Freikarten für diese Veranstaltung zur Verfügung, die schriftlich oder fernmündlich angefordert werden können. Die Veranstaltung findet im Großen Vortragssaal des Reichsministeriums (früher Filmtheater im Europahaus), Saar landstraße 92, am Anhalter Bahnhof statt. Beginn 19 Uhr. Gau Hamburg Betr.: Dichterlesungen Die Gesellschaft der Freunde Wilhelm Raabes hält auch in diesem Winter wieder eine Reihe von Dichterlesungen ab. Das Programm bis Ende des Jahres ist vorläufig: Mittwoch, den 21. Oktober: Vortrag von Dr. Ibel: Hölderlin und Deutschland. Mittwoch, den 4. November: Karl Barkmann über Albrecht Schaeffer: „Raub der Persephone“. Mittwoch, den 18. November: Vortrag von Dr. Junge: Das müt terliche Bild der deutschen Frau in der Dichtung Wilhelm Raabes. Montag, den 30. November: Moritj Jahn liest aus eigenen Werken. Alle Veranstaltungen finden im Patriotischen Gebäude (Trost brücke) statt. Der erste Vortrag beginnt 18.30 Uhr. Für die wei teren Abende ist der Beginn auf 18 Uhr festgesetjt worden. Ein trittspreis RM 1.—, an einigen Abenden RM 1.— und RM 2.—. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Landesleitung Ham burg und der Raabe-Gesellschaft erhalten die Buchhändler gegen Vorzeigung des Reichsschrifttumskammer-Ausweises an der Abendkasse Eintrittskarten zum halben Preise. R. Friederichsen i. V. des Landesobmannes des Buchhandels LEIPZIG Betr.: Herbstveranstallungen des deutschen Schrifttums Dichterlesung Hermann Eris Busse am Freitag, dem 16. 10., 19 Uhr, im Saal des Städtischen Kaufhauses / Karten zu RM 1.50, RM l.-und RM 0.50 in der J. C. Hinrichs’schen Buchhandlung. Ich bitte alle Leipziger Berufskameraden, ihre Mitarbeiter auf diese Lesung hinzuweisen und insbesondere allen Lehrlingen kostenlos Karten zur Verfügung zu stellen. Dr. Witzmann Landesobmann des Buchhandels Nr. 232/233, Donnerstag, den 15. Oktober 1942 213
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