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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1942
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- Deutsch
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buch. Da bei der ersten Gruppe die Schere zwischen Angebot und Nachfrage am weitesten klafft, ertönte für sie der Ruf nach Ein griff und Ordnung aus den Reihen des Buchhandels am stärksten. Bei den Beratungen darüber, was zu geschehen habe, er- öffneten sich verschiedene Wege. Am bequemsten wäre es sicher gewesen, zunächst überhaupt nichts zu tun und die weitere Ent wicklung abzuwarten; denn der augenblickliche Zustand hält sich vielleicht noch im Rahmen des Tragbaren, zumal die Mehr zahl der Verlage von sich aus Verteilungsmaßnahmen durchge führt hat, durch die allzu große Härten ausgeglichen werden. Bald aber kann sich das ändern. Wenn der Winter und Weihnachten vor der Türe stehen werden, wird die Nachfrage steigen. Das Sortiment wird zwar einen Teil der Kaufwünsche aus seinem Lager befriedigen können, seinerseits aber im berech tigten Antrieb, den Bestand wieder aufzufüllen und im übrigen möglichst viele Bestellungen ausführen zu können, den Verlag mit Verlangzetteln überschütten. Gerade das aber muß vermieden werden. Was hat es für einen Sinn, Tausende von Bestellzetteln auf den Weg zu bringen, die der Verleger vormerken oder zurück schreiben muß, wenn von vornherein die Gewißheit besteht, daß die Lieferung mangels Ware niemals ausgeführt werden kann! Der Leiter des deutschen Buchhandels hat deshalb angeord net, daß geprüft werden soll, welche unproduktive Arbeit und Belastung beim Bestell- und Lieferverkehr zu vermeiden ist. Gleichzeitig wurde dem zu solcher Prüfung eingesetzten Ausschuß mit auf den Weg gegeben, ein Verfahren zu finden, das folgende Voraussetzungen erfüllen soll: 1. Eine möglichst gerechte und umfassende Verteilung der Ver lagsproduktion auf den Handel ist zu gewährleisten. Nicht wenige sollen alles, sondern viele sollen etwas bekommen, wobei freilich nicht aus der Welt zu schaffen ist, daß nach Lage der Sache nicht jeder Buchhändler jedes Buch erhalten kann. 2. Das Verfahren soll so einfach wie möglich sein. Es soll keine neue Belastung im Geschäftsverkehr und möglichst keine Eingriffe der Organisation, also keine bürokratischen Maß nahmen, bringen. Grundsatz soll sein: ,,Das einfachste Ver fahren ist das beste.“ 3. Das Verfahren soll einheitlich sein. Es soll nicht jeder Ver leger ein eigenes Verteilungssystem aufstellen, so daß der Bestellbuchführer erst bei jedem einzelnen Buch prüfen muß, welche Vorschrift gilt. Der Ausschuß hat es sich nicht leicht gemacht. Er hat alle Möglichkeiten einer Regelung untersucht: Behördliche oder be rufseigene Maßnahme, Zuteilung vom Verlag aus oder Bestell verfahren unter Zugrundelegung eines einheitlichen oder nach Betriebsgröße oder früherem Bestellumfang verschiedenen Schlüs sels, Verbindung des Bestellverfahrens mit Markensystem oder Kontrollkarten usw. Man kam zu dem Ergebnis, daß der Berufs stand auf jeden Fall versuchen muß, aus eigener Kraft, ohne In anspruchnahme behördlichen Einflusses, dieses schwierige Pro blem zu meistern. Wenn der Vorsteher den ihm als Beratungs ergebnis unterbreiteten Vorschlag genehmigt und in Kraft ge setzt hat, so wird damit festgestellt, daß die Durchführung auf diesem Wege möglich ist. Freilich muß dabei eines mit größtem Nachdruck hervorgehoben werden: Alle Wünsche, namentlich auf der Seite des Handels, ließen sich nicht erfüllen. Es wird sich für manchen die Notwendigkeit ergeben, Härten hinzunehmen. Hier besteht in aller Stärke die Forderung, um des Ganzen willen eigene Interessen zurückzustellen. Ihre rechtliche Verankerung findet die Regelung im Grund gesetz des Buchhandels, in der Verkehrsordnung. Schließlich ist ja das gesamte Gebiet, um das es sich hier handelt, ein Teil des buchhändlerischen Verkehrs. Die Verkehrsordnung war immer die Basis, in der die Behebung vorübergehender Schwierig keiten verankert wurde. Um eine solche zeitbedingte Schwierig keit aber handelt es sich. Wird wieder Frieden sein, so wird diese Regelung außer Kraft treten, der normale Verkehr und damit die normalen Bestimmungen werden wieder zur Geltung ge langen. In sachlicher Hinsicht kam der Ausschuß zu dem Ergebnis, daß es am einfachsten, aber auch am zweckmäßigsten wäre, auf Vorhandenem zu fußen. Gerade hierin liegt auch die Berech tigung der Verbindung mit der Verkehrsordnung; denn es hat sich insoweit gewissermaßen ein Kriegshandelsbrauch herausge bildet. Die beiden in der Praxis bereits entwickelten Methoden, das Zuteilungs- und das Bestellverfahren, wurden alternativ nebeneinander gestellt. Wichtig war, sie zu vereinheitlichen und zu erreichen, daß z. B. im Zuteilungsverfahren der Verlag mög lichst einheitlich vorgeht. Worauf es im einzelnen ankommt, das braucht hier nicht näher erläutert zu werden. Es ergibt sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung. Nur einige Gesichtspunkte seien ihrer besonderen Bedeutung wegen ausdrücklich hervorgehoben. Die ganze Regelung würde nicht lohnen, wenn es nicht gelänge, den Überschwall von Bestellungen, den zu meistern der Verlag einfach nicht in der Lage ist, einzudämmen. Deshalb können Phantasiebestellungen, d. h. solche Bestellungen, die jedes vernünftige Maß mißachten, nicht auf Beachtung rechnen. Wenn aber der Verleger Höchstgrenzen für die Bestellung eines Werkes festsetzt, z. B. als Höchstzahl der Einzelbestellung drei Stüde, so ist er nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, Bestel lungen, die darüber hinausgehen, unbeantwortet abzulegen. Das Zuteilungsverfahren würde seinen Sinn verlieren, wenn in seinem Bereich die Möglichkeit bestehen geblieben wäre, Bestellungen aufzugeben; denn indem er zuteilt, gibt der Verleger zu erkennen, daß er keine Bestellung wünscht. Der Ausschluß von der Zuteilung ist für den davon Betroffenen eine große Härte. Wird er nicht vom Barsortiment oder anderen Zwischenhandelsfirmen beliefert, so ist er nicht in der Lage, alle Bücher liefern zu können. Mit dieser durch die Auflagen einschränkung erzwungenen Maßnahme muß man sich abfinden. Selbstverständlich hat aber der Nichteinbezogene das Recht, durch unmittelbare Verhandlung mit dem Verleger anzustreben, nachträglich noch in den Kreis der Bedachten aufgenommen zu werden. Er wird z. B. darauf hinweisen können, daß sich in sei nem Standort die Verhältnisse im Vergleich zu früher wesentlich geändert haben; es sind Truppenteile dorthin verlegt worden, die Industrie hat sich ausgedehnt usw., so daß eine erhebliche Ab satzsteigerung eingetreten ist. Die Einführung der Lieferfrist von mindestens drei Wo chen nach Erscheinen der Anzeige bezweckt, daß eine möglichst gleichzeitige Belieferung erfolgt und die Buchhändler in ent fernten Gebieten, namentlich im Ausland, die das Börsenblatt später erhalten, nicht benachteiligt werden. Der Ausschuß hatte sich auch mit der Frage zu befassen, ob bestimmte Vorschriften für den Verkehr zwischen Handel und Abnehmerschaft notwendig wären. Das war zu verneinen. Im Rahmen der vom Leiter des deutschen Buchhandels zusammen mit dem Leiter der Abteilung Schrifttum im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda gegebenen Richtlinien hat sich ein Verfahren eingespielt, das im großen und ganzen vom Sortiment wohl einheitlich gehandhabt wird. Mehr als eine planvolle und möglichst gerechte Verteilung kann die Kund schaft nicht erwarten. Daß nicht mehr jeder Wunsch befriedigt werden kann und daß bestimmte Bedürfnisse, z. B. die der Wehrmacht sowie der Volks- und Werkbüchereien, den Vorrang haben, ist jedem Einsichtigen klar. Die Hamsterei aber, die es wie bei jeder Mangelware jetzt auch für Bücher gibt, wird unter bunden. Auf diese Zusammenhänge ist einleitend in der Bekannt machung hingewiesen. Wenn dabei ein Bedarfsfaktor, nämlich der ausländische Buchhandel, besonders hervorgehoben wird, so soll damit seine außerordentliche kulturpolitische Wichtigkeit ins rechte Licht gestellt werden. Maßnahmen, die manche Verleger gerade im Interesse des Auslandsabsatzes bisher durchgeführt ha ben, bleiben selbstverständlich vom Verfahren unberührt. Es wird dabei an die vorherige Unterrichtung des Auslandssortiments durch frühzeitige Anzeige von Neuerscheinungen und durch Übersendung von Terminlisten für Neuauflagen gedacht. Und selbstverständlich ist es, daß die für den Absatz des deut schen Buches im Ausland unentbehrlichen Firmen in das Zu teilungsverfahren einbezogen werden. 212 Nr. 232/233, Donnerstag, den 15. Oktober 1942
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