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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1942
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1942-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1942
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 253 (R. 56) Leipzig, Sonnabend den 7. November 1942 109. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Gau Berlin Betr.: Anschriften von Wchrmachtsangehörigen. Um mit den im Felde stehenden Berufskameraden weiterhin in Fühlung zu bleiben und ihnen auch von Bekanntmachungen ihrer Berufsorganisation Kenntnis geben zu können, bittet die Landesleitung Berlin um Bekanntgabe der Anschriften von den bei der Wehrmacht befindlichen Buchhändlern, buchhändlerischen Angestellten und Lehrlingen. Reichsgau Danzig-Westpreußen Betr.: Pflichtversainmlung der Gruppe Buchhandel Am Sonntag, dem 8. November 1942, 9.30 Uhr, findet in Danzig im Friedrich-Wilhelm-Schütjenhaus, Horst-Hoffmann- Wall, eine Gau-PflichtverSammlung der Gruppe Buchhandel (alle Fachschaften) statt. Bekanntmachung des Börsenvereins Betr.: Einziehung durch die BAG. In der Bekanntmachung vom 22. September 1941 (Börsenblatt Nr. 226 vom 27. September 1941) habe ich zur Vereinfachung des buchhändlerischen Zahlungsverkehrs mit Zustimmung des Reichs kommissars für die Preisbildung angeordnet, daß Beträge für Sendungen in Höhe bis RM 10.— durch die BAG einzuziehen sind. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat mit Erlaß vom 24. Oktober 1942 (Akt.-Z.: RfPr. VIII—330—10354/42) unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und zunächst befristet bis zum 31. Dezember 1943 sein Einverständnis damit erklärt, daß der Einzugsbetrag bis zu RM 25.— erhöht wird. In Ab änderung der Bekanntmachung vom 22. September 1941 ordne ich dies hiermit an und ergänze gleichzeitig entsprechend meine Be kanntmachung vom 9. Oktober 1942 (Börsenblatt Nr. 232/233 vom 15. Oktober 1942) unter IV. § 10. Leipzig, den 29. Oktober 1942. Baur, Vorsteher Mitteilungen der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Regelung des Verkaufs von Gegenständen des deutschen Buchhandels in den unter deutscher Zivilverwaltung stehenden Gebieten Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird darauf hinge wiesen, daß nach der im Börsenblatt Nr. 236/37 vom 20. Oktober 1942 veröffentlichten Bekanntmachung nur die Erzeugung und der Absat} in den Gebieten von Elsaß, Lothringen und Luxem burg. in der Untersteiermark und in den Ostgebieten geregelt wird. In die nach dieser Bekanntmachung aufzustellenden Listen werden also nur Firmen eingetragen, die in diesen Gebieten an sässig sind. Für Lieferungen nach diesen Gebieten bedarf es kei ner Meldung zur Eintragung in eine Liste. Reichsdeutsche Fir men haben also lediglich zu beachten, daß Lieferungen nur an Firmen erfolgen, die — soweit es sich nicht um freigegebenes Schrifttum handelt — in eine der erwähnten Listen eingetragen sind. * Betr.: Rechnungsnormung Sortimenter- und Verleger-Firmen, die ihre Geschäftsdruck sachen, insbesondere ihre Rechnungen, normiert haben (Din A 4 - 29,6 X 21; Din A 5 = 21 X 14,8 und Din A 6 = 14,8 X 10,5 cm), werden gebeten, darüber nähere Angaben an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu richten. Ebenso bitten wir diejenigen Firmen um Einsendung von Mustern, die die vom Börsenverein empfohlene genormte Rech nung verwenden. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Der Schweizer Dichter und Freund Deutschlands Jakob Schaffner liest aus seinen Werken am Freitag, dem 13. November 1942, 19.30 Uhr, im Saale des Städtischen Kaufhauses. Karten zu RM 2.—, 1.50 und 1.—, für Wehrmachtangehörige, Studenten und Schüler zu RM 1.50, 1.— und —.50 in der J. G. Hinrichs’schen Buchhandlung, Grimmaische Straße 32, beim Meßamt, Markt 4, und bei der Konzertdirektion Franz Jost, Peterssteinweg 1, sowie an der Abendkasse. Der Reinertrag fließt dem WHW. zu. Gewinnermittlung, Gewinnverwendung, Gewinnab führung Die Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (Der deut sche Betriebswirtschaftertag) veranstaltet vom 23. Oktober bis 11. Dezember 1942 eine Vortragsfolge über die obengenannten Themen. Die Vorträge finden jeweils Dienstags und Freitags von 17.30 bis 19 Uhr im Hotel Sachsenhof statt. Nähere Auskünfte er teilt Herr Dipl.-Kfm. Ronneberger, Leipzig C 1, Münzgasse 28 (Fernruf 16785). Aus der Folge der Vorträge geben wir als für den Buchhandel besonders wichtig die nachstehenden bekannt: Dienstag, den 10. November 1942: Die Weiterbildung des Rechts der Rückstellungen und Rücklagen im Kriege. Grundsä^liche Einstel lung der Steuerverwaltung / Auflösung stiller Rücklagen / Zwangsauf lösung infolge der Kriegsverhältnisse und steuerliche Begünstigung / Steuerlich zulässige und nicht zulässige Rückstellungen / „Kriegsbe dingte“ Rückstellungen. Oberregierungsrat Dr. Heßdörfer, Oberfinanz präsidium, Wien. Dienstag, den 17. November 1942: Die Gewinnabführung. Per sonenkreis / örtliche Verschiedenheiten / Bcmessungsgrundlage / Maß- geblichkeit der Steuerveranlagung (Schachtelprivileg, Organverhältnis, nicht dagegen Verlustvortrag, Mindestbesteuerung usw.) / Sonderfälle (Neue Unternehmer, Kapitalerhöhungen, Einheitspreise, Exportge winne) / Außergewöhnliche Verhältnisse (Veräußerungsgewinne, Son derabschreibungen, Verschmelzungen, nicht dagegen Auflösung stiller Rücklagen usw.) / Verfahren. Dipl.-Kfm. Dr. Horn, Vorstandsmitglied der Allgemeinen Revisions- und Verwaltungs A.-G., Wirtschaftsprü fer, Frankfurt/Main. Freitag, den 20. November 1942: Außergewöhnliche Verhältnisse bei der Gewinnabführung. Art der außergewöhnlichen Verhältnisse / Umfang der außergewöhnlichen Verhältnisse / Durchführung der Be richtigung nach § 8 / Anlaufende Betriebe / Umstellung von Betrieben / Betriebsleistungen / Unternehmerwechsel und Umwandlung / Ver schmelzung / Einkommensteuerliche Sonderabschreibungen / Kapital berücksichtigung von Kapitalerhöhungen. Ministerialrat Dr. Meuschel, Reichsfinanzministerium, Berlin. Freitag, den 27. November 1942: Der Geschäftswert in der Be steuerung unter Beriicksiditigung der Bewertung von Verlagsrechten und G.m.b.H.-Anteilen. Unterscheidung zwischen käuflich erworbenem und selbst gebildetem Firmenwert / Unterschiedliche Behandlung bei den einzelnen Steuerarten / Überpreise führen zum Firmenwert. Der Feuer versicherungswert saugt den Firmenwert auf / Grundsätzliche Entschei dung des Reichsfinanzhofes über das Verlagsrecht als Beispiel für die Bewertung immaterieller Güter / Dualismus zwischen Preisrecht und Steuerrecht / Die Ertragswertberechnung muß nach preisrechtlichen Grundsätzen erfolgen / Preisstop bei Anteilsrechten auch im Steuerrecht. Nr. 263, Sonnabend, den 7. November 1942 23»
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