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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1930
- Strukturtyp
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- 1930-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1930
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- Deutsch
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VMMMMdmDkMckmVMmM Nr. 79 (R. 39). Leipzig, Donnerstag den 3, April 1830, 97. Jahrgang. ReÄMLoneller TA Der Mengenpreis. Ein Punkt, der im vorigen Jahre die Gemüter vor und während der Hauptversammlung heftig erregt hat, war die Mengenpreisfrage, In der in der Vevkaufsordnung festgelegten Lösung sahen Teile des Sortiments einen »Sieg» des Verlags, während vielfach -der Verlag darin ein »Geschenk» an das Sor timent erblicken wollte. Tatsächlich war ja die Regelung nichts anderes als der — wie ich glaube geglückte — Versuch, in die herrschende Willkür «ine gewisse Ordnung zu bringen. Was mit dem Mengenpreis zusammenhängt, ist aber so wichtig, daß es sich lohnt, an Hand der bisherigen Praxis sich darüber Gedanken zu machen, ob die gefundene Formulierung wirklich alle Fälle erfaßt. Wie ich, -werden gewiß auch andere Kreisvereins-Vorfitzcnde in dieser Frage öfters mit Klagen be helligt worden fein und es ist wohl ganz zweckmäßig, schon vor der Hauptversammlung Erfahrungen auszutauschen. Hierzu soll dieser kleine Aussatz anre-gen dadurch, daß er über die Erfahrun gen in unserem Kreisverein berichtet. Um von vornherein Mißverständnisse auszuschaltcn: es soll hier nur vom Mcngenpreis im Sinn -von K 12 die Rede sein. Die Vorzugspreisfrage (H 11) soll hier beiseite bleiben. Soweit ich das von hier aus übersehe, ist'das Mengenpreis angebot an Zentralbehörden häufig, auch von entfernteren Orten aus gemacht worden, -scheinbar aber ohne wesentlichen Erfolg, weil der Anreiz von 10^ nicht so groß war, daß sich die Behör den deshalb die nicht kleine Mühe -der Versendung und Verrech nung gemacht hätten. Vollends bei Vereinen scheint der Versuch ganz sohlgeschlagen zu sein. Am meisten ist offenbar vom Mengenpreis an den Hochschulen Gebrauch gemacht worden, und hier möchte ich auf Grund von gemachten Erfahrungen die Frage au-swerfen, ob nicht der Absatz 4 -durch eine Ausführungsbestim mung gemildert werden kann. Ich kenne die Gcgencinwände und unterschätze die Gefahr einer Lockerung nicht. Aber auch das starre Festhalten kann für -den Buchhandel, -wenigstens für das Sortiment, -sehr bedenklich -werden. Heute schreibt Absatz 4 des Z 12 -vor, daß -Bestellung, Ver teilung und Bezahlung der Partie- vom Besteller selbst vor genommen werden. Also ein Seminar, eine Fachschaft legt die Liste aus, einer erklärt sich bereit, «Bestellung, -Verteilung und Bezahlung» zu übernehmen. Alles schön und gut. Ist aber nicht der Anreiz außerordentlich groß, dann auch vollends beim Ver lag direkt zu bestellen, ganz abgesehen davon, daß der Student bei dieser Art der Buchhandlung direkt entfremdet -wird. Und ist nicht die Gefahr noch größer, daß irgendein Schlauer sich zu der Übernahme dieser Arbeit drängt, um durch -irgendeinen »Vetter» — es -gibt so unendlich viele »Vettern» im Buchhandel, die Gelegenheils- und Gefälligke-itsge-schäfte machen — die Liefe rung zu bewerkstelligen unter völliger Umgehung des Sor timents? Es war mir -sehr interessant, daß ein Dozent der Universität Tübingen, mit dem ich Gelegenheit -hatte, eingehend die Frage -durchzusprechen, von sich aus erklärte: »Ich begrüße jede Preis ermäßigung, die -meine Hörer rlto erhalten können. Ich bedaure aber, daß durch -die heute vorgeschriebene Regelung der Student der Buchhandlung entfremdet -wird, und ich bedaure weiter, wenn etwa wieder -der Zustand eintreten würde, daß der Student, der Fachschaftsführer oder der Assistent die Bücher zu besorgen hat; erstens ist es nicht seine Aufgabe und zweitens führt es leicht zu Differenzen, unter denen nur die Arbeit leidet». Ich will hier nicht zu ausführlich werden, ich habe aus der sehr lehrreichen Unterhaltung aber ersehen, daß zum mindesten ein Teil der Dozenten Wert darauf legt, daß die Studenten im Interesse ihrer Kenntniserweiterung zum Besuch -der Buchhand lung angehalten werden, eine Auffassung, die der Buchhandel — Sortiment und Verlag — allen Grund hat zu unter st ützen. Der naheliegende Vorschlag, die oben angedeutete Ausfüh rungsbestimmung dahin zu leiten, daß erlaubt wird, die -Mengen preisexemplare einfach in -der Buchhandlung abzuholen, -wird für diejenigen unter uns, die nicht s-ehr stark für -das Einhalten der Bestimmungen schwärmen, eine zu harte Gswissensprobs sein. Es muß daher ein noch zu formulierender Zusatz zu § 12, 4 erlauben, daß Listen, die ausgelegt -sind und deren Abschluß von dem betreffenden Dozenten zu testieren ist, der Buchhandlung zur weiteren Erledigung überlassen werden. Die Bücher müssen also in der Buchhandlung gegen Ausweis -und gegen Barzahlung abgeholt werden. Sollte in einem Einzelfalle -der Verdacht ent stehen, -daß eine Buchhandlung etwa die Zahl der Liste erweitert, um anderen noch den Vorzugspreis zu gewähren, so muß der Kreisvereins-Borsitzende das Recht haben, die Liste anzufordern und durch gleichzeitige Anfrage bei -dem betreffenden Verlag feststellen, ob Liste und Bezug überelnstimmen. Denn unter allen Umständen -muß an dom einmaligen Bezug festgohalten werden. Nachzügler erhalten das betreffende Buch nur zum vollen Preis. Mein Vorschlag wird viele Einwendungen gegen sich haben. Er bedarf auch noch — was ich durch die Aussprache hier -darüber erhoffe — einer schärferen Umreißung. Wenn uns aber von der uns keineswegs immer wohlgesinnten Dozentonseite aus gesagt wird, wir -sollen -dafür sorgen, daß -der Student nicht gleich -bei Beginn seiner selbständigen Beziehungen zum Buchhandel der Buchhandlung ferngehalten wird, -so ist dieser Ein-lvand so ge wichtig, daß wir all« daran interessiert sind, Mittel und Wege zu finden, einen offensichtlichen Mißstand abzustellen. Ich habe -den begründeten Verdacht, daß es an verschiedenen Hochschulen -schon teilweise in Wirklichkeit so gemacht wird, wie ich es hier -skizziert habe, es -muß aber vermieden werden, daß eine Bestimmung von -vornherein nur auf dom Papier steht. Server -sollte -vermieden werden, -daß -dis Hauptversammlung an Kantate zu -sehr mit -dem Streit um den richtigen Weg belastet wird, ich halte daher — einer Anregung im neuesten Rund schreiben -der A. w. S. folgend — jetzt -schon eine Diskussion für wichtig. H. Kurtz. Die Entwicklung der deutschen Volks büchereien in den Jahren 1926 bis 1928. In einer Arbeit des Seminars für Buchhandelsbelriebs- lehre an der Handels-Hochschule in Leipzig war vor einiger Zeit der Versuch gemacht worden, zum ersten Male einen zu sammenhängenden überblick über die Entwicklung der wirt schaftlichen Grundlagen des volkstümlichen Büchereiwesens in Deutschland zu geben (vgl. dazu die im Börsenblatt Jahrg. 1929 Nr. 186, 202 und 206 abgedruckten Aufsätze). Die Darstellung konnte damals nur bis zum Jahre 1926 geführt weiden. Der 313
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