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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1930
- Strukturtyp
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- 1930-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1930
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- Deutsch
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8l, 5. April 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn Buchhandel. Märchensttmmung versetzte. Das reizvolle Spiel brachte das musi kalisch-rhythmische Empfinden des Kindes vollendet znm Ausdruck. Die in den Farben sein abgestimmten und von Künstlerhaud ent worfenen Kostüme, die von den Schülerinnen selbst augefertigt waren, erhöhten den eigenen Reiz des Ganzen. Besonderer Dank gebührt hier den beiden Lehrerinnen Fräulein Stndienrat Benndorf (musikalische Leitung) und Fräulein Schmidt (rhythmische Leitung) für die mühevolle Einstudierung. — Zum Schlüsse fesselten die Herren Lehrer Breitling und Hoese als lustige Bilderbuchmaler Klicks und Klecks die große Kinderschar. Alls originelle Art und in fabelhafter Geschwindigkeit ließen sie, während lustige Kinder lieber gesungen wurden, vor den staunenden Kinderaugcn ein riesen großes Bilderbuch entstehen. Nicht endenwollender Jubel begleitete die Arbeit von Klicks und Klecks. So fand der wohlgelnngene Nach mittag einen äußerst heiteren Ausklang. — In anerkennender Weise hat die Leipziger Presse über den glücklichen Verlauf des Nach mittags berichtet und znm Ausdruck gebracht, daß dies der richtige Weg sei, für das gute Kinderbuch zu werben. Abendkurse an der Staatlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig. — Das Verdienst an der Förderung und Fortsetzung dieser Kurse kommt dem Allgemeinen Deut schen B u ch h a n d l n n g s g e h i l f e n - V e r b a n d zu. Die Kurse erstrecken sich ans die Hauptgcbiete buchgcwerblicher Technik wie Satz, Buchdruck, Offsetdruck, Tiefdruck, Chemigraphie und Buch binderei. Gegenstand dieses Berichts ist der soeben beendete Kursus für Buchbinderei. Vorweg sei noch bemerkt, daß die Kurse lediglich den Zweck haben, den Teilnehmern von den verschiedenen -Herstel lungsverfahren einen gründlichen Überblick zu geben, der cs ihnen ermöglicht, ihren Beruf in möglichst vollkommener Weise auszufüllen. Ein unbefugtes Eindringen in den Aufgabenkreis des Buchgewerbes ist schon fälschlich einmal darin gesehen worden, es ist jedoch nicht beabsichtigt. Ebensowenig kann eine ungünstige Wirkung auf den Verkehr zwischen Druckerei und Buchhandel daraus hergeleitet wer den, vielmehr wird infolge der besseren Orientierung der Buch- handelsangcstellten über den Gang und die Grenzen der Buchtechnik dem Buchgewerbe sicher viel Verdruß und überflüssige Arbeit er spart werden. Der Winterkursus iiber Buchbinderei lief von Anfang Januar bis Mitte März mit wöchentlich 4 Stunden (Montags und Mittwochs von 18—20 Uhr). Die Unterrichtsart besteht in der persönlichen Betätigung des Teilnehmers. Das sichtbare Ergebnis des Kursus bestand demgemäß in mehreren selbstgefertigten Bänden (Pappband, .Halbleinenband und Ganzleinenbaud). Mitzubringeu waren nur die Rohbogen, das übrige Material lieferte die Akademie. Die als Kursusleiter tätigen Beamten der Akademie arbeiteten mit an erkennenswerter Aufopferung, sodaß es nicht schwer war, auch nach einem angestrengten Arbeitstag noch das Gebotene aufzunehmen. Teilnehmer an diesem Kursus waren, wie zumeist, fast ausschließ lich Verlagsangestellte: was aber nicht sagen soll, daß die Kurse nicht auch für Sortimenter von Nutzen sein würden. Der Unterricht fand in drei großen Hellen Räumen statt. Neben dem üblichen Gerät für Handarbeit sind folgende Maschinen vorhanden: Falzmaschine, Buch-Fadcnheftmaschine, Pappschcren, Schneidemaschine, mehrere Pressen und eine Vergoldepresse. Es wurden folgende Arbeiten ausgeftthrt: Buchblock: Falzen — Vor satz auklcben (hier wurde auf die Beachtung der Laufrichtung be sonders hingcwiesen) — Kollationieren — Heften (das Heften wurde der genaueren Orientierung wegen ebenfalls mit der Hand vorge nommen) — Ankleben der Heftbänder — Leimen des Rückens — Beschneiden vorn — Nundklopsen — Beschneiden unten und oben — Ankleben der Gaze — Wahl des Uberzugpapiers — Farbschuitt — Ankleben des Kaptalbandes. — 6. Deckemachen: Schneiden der Papp deckel — Schneiden der Deckelverbindung — Schneiden des Nückenstreifens — Aufeinanderleimen von Verbindung und Nücken- strcifen — Runden — Ankleben des Verbindungsstreifens an die Deckel — Uberziehen der Deckel — Anfertigen der Hülse — An- lcimen der Hülse an den Band — Anhängen des Bandes an den Nückenstreifen — Anhängen des Buches an die Deckel durch An kleben des Vorsatzes — Pressen. Als Überzug für den Pappband wurde Kleisterpapier verwendet, das in den verschiedensten Farben von jedem Teilnehmer selbst angefertigt bzw. gestrichen wurde, wo bei festzustellen war, daß mit den einfachsten Mitteln erstaunlich vielseitige Wirkungen zu erzielen sind. — Die Herstellung des Halb leinen- und des Ganzleinenbandes bot nach der vorausgegangenen Fertigstellung des Pappbandes keine besonderen Schwierigkeiten. Die Herstellung des Ledcrbandes konnte nur an einem Beispiel er läutert werden, da die verhältnismäßig hohen Preise des Leders die Hcrgabe dieses Materials für die erforderliche Anzahl von Unter richtsbänden nicht gestattete. Die Herstellung des Goldschnittes wurde ebenfalls vorgeführt. Nach den Ausführungen des Kursus leiters gibt es Maschinen für Goldschnitt noch nicht, sodaß dieser liberal! noch in reiner Handarbeit ausgeführt werden muß. Der Titeldruck wurde sowohl mit der Maschine wie als Handarbeit ge zeigt. Den Abschluß bildeten Erläuterungen über die Anfertigung von Haudeinbänden. — Es ist jedem Teilnehmer möglich gewesen, sich einen guten Überblick über die wichtigsten Vorgänge der Buchbinderei zu verschaffen, sodaß dieser Kursus eine wirkliche Förderung be deutete. W. Herfurth. Die Vereinigung ehemaliger Schüler der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig C. V. beging am 29. März 1930 im Künstler- Haus die Feier ihres 4jährigen Bestehens. Es hatte sich eine stattliche Zahl von Mitgliedern und Gästen eingefundcn. In der Begrüßungs ansprache richtete der 1. Vorsitzende Herr Martin H o e d e Will kommensworte an den Ehrenvorsitzenden, den Oberstudiendirektor der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig, Herrn Professor vr. F r e n z e l. Anschließend schilderte er in kurzen Umrissen den Werde gang der Vereinigung, dankte den Mitgliedern, Freunden und Gön nern für die bisherige Unterstützung, hob dabei besonders das Ent gegenkommen der Lehranstalt, des Herrn Professor vr. Frenzel und der befreundeten Organisationen hervor. Er gab bekannt, daß der Allgemeine Deutsche Buchhandlungsgehilfen-Verband der Vereini gung eine Freistelle zur diesjährigen (6.) Buchhändlerwoche, die vom 15. bis 21. Juni im Erholungsheim »Waldfrieden« bei Bad Lausick stattfindet, zur freien Verfügung gestellt habe, und bat den Vertreter des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes, Herrn Selbig, der in Vertretung des verhinderten Geschäftsführers Herrn Stadtrat Krüger erschienen war, dem Vorstand nochmals den Dank der Vereinigung auszusprechen. Ferner wies er darauf hin, daß der Vorstand die beiden Punkte Bildungs- und Werbearbeit an die Spitze seines Programms gestellt habe und bat alle Anwesenden, Mitglieder und Freunde um Unterstützung, und sprach die Hoffnung aus, daß die Lehranstalt, insbesondere Herr Professor vr. Frenzel, und die befreundeten Organisationen auch in Zukunft Ent gegenkommen erweisen würden, damit die Ziele der Vereinigung recht bald erreicht werden könnten. Hierauf dankte Herr Prof. vr. Frenzel für die warmen Begrüßungsworte und versprach, nach wie vor, soweit es ihm möglich sei, die Vereinigung zu fördern. Nach dem musikalisch künstlerischen Teil folgte ein Festball, der die Anwesenden noch lange beisammenhielt. Die nächste Mitgliederversammlung findet am 9. April d. I. in Bauers Restaurant, Täubchcnweg 5—7, 20 Uhr, statt. Auch Gäste sind zu diesem Abend herzlich willkommen. Rückerstattung zu Unrecht erhobener Gebühren auf Ankündi gungsmittel. — In einem Urteil vom 21. 12. 29 V 459/1928 hat das Reichsgericht erneut entschieden, daß nach den allgemeinen Ncchts- grundsätzen aus der Widmung der Straße für den Verkehr das Recht für den Straßenanlieger entsteht, den Luftraum über der Straße durch Lichtreklamen zu benutzen. Darüber hinaus hat das Reichs gericht auch die Nückerstattungspflicht der unter Vorbehalt gezahlten Anerkennungsgebühreu fcstgestellt. Von besonderer Wichtigkeit ist dieses Urteil deshalb, weil es sich hier um einen Fall in Frankfurt am Main handelt, für den das Preußische Allgemeine Landrecht nicht in Betracht kommt, aus das sich die Entscheidung des Reichsgerichts vom 16. 2. 29 in erster Linie stützte. Den Gemeinden wird hierdurch die Möglichkeit genommen, mit der Behauptung, die erste Entscheidung des Reichsgerichts käme nur für die altpreußischen Gebiete in Frage, weiter Auerkennungsgebtthrcn zu erheben. Ferner wird in dem Ur teil ausgesprochen, daß auch den Laden Mieter n, nicht nur den Hauseigentümern das Recht eines Anlieger-Gemeingebrauches zusteht. Auf Grund dieser Entscheidung des Reichsgerichts ist zu hoffen, daß die Gemeinden nunmehr endlich damit aushören, An- erkennungsgebtthren für das Anbringen von Ankündigungsmitteln zu erheben, und den Betroffenen die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückerstatten. Förderung des Tages des Buches. — Die Hannoversche Buch druckerei Carl Küster hatte zum »Tag des Buches« die ausgezeichnete Idee gehabt, ihren Angestellten einige Hundert Mark zu stiften, indem sie jedem Angestellten einen Gutschein für einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellte, gegen den in einer von ihr bestimmten Buch handlung ein beliebiges Buch verabfolgt wurde. Es war dies nicht nur eine Aufmerksamkeit gegen die mit ihr in Geschäftsverbindung stehende Firma, sondern auch eine beabsichtigte Förderung der Bnch- kultur überhaupt und eine Freude für die Angestellten, die vielfach noch Geld zuzahlten, um sich einen speziellen Wunsch zu erfüllen. Diesem Beispiel sollten auch andere Firmen folgen. G. S. 327
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