Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1943
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19430403
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194304038
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19430403
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
- Monat1943-04
- Tag1943-04-03
- Monat1943-04
- Jahr1943
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 77 (R. 13) Leipzig, Sonnabend den 3. April 1943 110. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Gemeinsame Anordnung über die Aufhebung der Ausfuhrregelung Auf Grund des § 25 der Ersten Verordnung zur Durchfüh rung des Reichskulturkammergese^es vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda und des Reichswirtschafts ministers für das Gebiet des Großdeutschen Reiches angeordnet: § 1. Die gemeinsame Anordnung über die Regelung der Aus fuhr vom 27. August 1935 (VB. v. 31. August 1935) *) tritt am 31. März 1943 außer Kraft. § 2. Für die Abwicklung der Ausfuhrregelung gilt eine Be kanntmachung, die die Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhan dels erläßt **). Berlin, den 30. März 1943. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer gez. Hanns Johst Der Präsident der Reichspressekammer gez. Amann Der Präsident der Reichsmusikkammer. I. A.: gez. Becker *) Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 89. **) Abgedruckt im Börsenblatt Nr. 75. Bekanntmachung über die Einschränkung des Pappen- u. Papierverbrauchs bei der Buchherstellung Im Einvernehmen mit dem Reichsministerium für Volksauf klärung und Propaganda und der Reichsstelle Papier gebe ich ^bekannt: 1. Zum Einbinden soll in Zukunft an Stelle von Graupappe nur noch Holzpappe verwendet werden; der Aufbrauch der Lagerbestände ist zulässig. 2. Schöngeistiges, unterhaltsames und Jugendschrifttum darf in Zukunft nur noch broschiert hergestellt werden. Ausgenommen sind Exemplare, die für den Export oder für die Ausleihe in Bibliotheken, Werkbüdiereien, Leih büchereien und Sortimentsleihbüchereien bestimmt sind. 3. Wissenschaftliche Literatur, Fachschrifttum und Schul bücher dürfen nach wie vor eingebunden werden. 4. Zum Zwecke der Papiereinschränkung ist der Sa^spiegel im Rahmen des technisch Möglichen zu vergrößern. Tro^ dieser weitgehenden Papierausnutjung darf das künstle rische Aussehen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Berlin, den 29. März 1943 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer gez.: Hanns Johst Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer Betr.: Gau Hamburg, Versammlung Ich lade alle Mitglieder der Fachschaften Handel, Verlag und Angestellte ein zu einer Versammlung am Montag, dem 5. April. I8V2 Uhr, in der Gau Wirtschaftskammer, Abt. Handel. Neue Rabenstraße 27/30. Der Landesfachberater für Leihbüchereien Bernhard Schlie wird einen Vortrag über ..Die praktische Orga nisation einer Leihbücherei“ halten. Botr.: Gau Sudetenland, Anschriftänderung Der Landesleiter der Reichsschrifttumskammer und Landes obmann des Buchhandels im Gau Sudetenland gibt nachstehende Anschriftänderung der Landesleitung bekannt: Reichenberg-Oberrosental, Richthofen-Straße 27, Postfach 90, Fernruf 2953. Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenvereins Betr.: Ausfall der Kantatcveranstaltugen 1943 Aus den gleichen Gründen wie im vorigen Jahr wird auch 1943 von der Durchführung der Kantateveranstaltungen abge sehen. Leipzig, den 1. April 1943 Baur, Vorsteher Mitteilungen der Geschäftsstelle des Börsen Vereins Betr.: BuchhändlerischeEinheitsrechnung 1. Das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition hat dem Antrag des Börsenvereins stattgegeben, den in den Richt linien des Einheitsblattes Din E 4991 vorgeschriebenen Adressen raum bei Fakturen für den buchhändlerischen Innen verkehr, also Bar- und Rechnungsfakturen, die den Sendungen beigelegt wer den, aus Gründen der Zweckmäßigkeit entsprechend zu verklei nern. Das Ministerium teilt mit: „Auf Ihr Schreiben erkläre ich mich einverstanden, daß der Rechnungskern weitestmöglich nach oben verschoben wird. Die Breite des Anschriftenfeldes von 8,5 cm darf dadurch aber nicht verändert werden.“ 2. Da für Rechnungen über geringfügige Lieferungen und Leistungen sowie für Rechnungen von Betrieben, deren geschäft licher Umfang gering ist, der Normierungszwang nicht gilt, war von Mitgliederseite angenommen worden, daß darunter auch der Buchhandel falle. Die Stellungnahme des Reichsministeriums für Bewaffnung und Munition, die vorliegt, lautet: „Auf Ihre Anfrage teile ich mit, daß sowohl der inner- buchhändlerische Verkehr als auch der außenbuchhänd lerische Verkehr nicht als geringfügig im Sinne der>Durch- führungsbestimmungen zur Einheitsrechnung angesehen werden können. Bei den Rechnungen, die im Rahmen die ses Geschäftsverkehrs ausgestellt werden, handelt es sich um Rechnungen, die im Ablauf des gesamten geschäft lichen Verkehrs anfallen, jedoch nicht außerhalb des son stigen geschäftlichen Verfahrens der Buchhändler liegen. Unter geringfügigen Lieferungen sind daher nur solche zu verstehen, die außerhalb des üblichen Geschäftsablaufes liegen, also im vorliegenden Falle nicht die Auslieferung von Büchern usw. betreffen.“ Für den buchhändlerischen Innen- und Außenverkehr sind demzufolge die als Sonderdruck in Nummer 28/29 vom 4. Fe bruar 1943 veröffentlichten Muster bis auf die vom Ministerium zugestandene Abänderung des Adressenraumes maßgebend. Betr: Ksiegarnia Teehnicza in Warschau Nach einer Mitteilung der Regierung des Generalgouverne ments, Hauptabteilung Propaganda * Abteilung Schrifttum und Volkstum, Krakau, vom 24. März 1943, ist aut Grund des § 3 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 77, Sonnabend, den 3. April 1943. 57
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder