Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1943
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19430410
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194304107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19430410
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
- Monat1943-04
- Tag1943-04-10
- Monat1943-04
- Jahr1943
-
-
-
-
-
61
-
62
-
63
-
64
-
469
-
470
-
471
-
472
-
473
-
474
-
475
-
476
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
men für die Belieferung der übertragenen Kunden empfohlen oder aber eine laufende jährliche Umsatjvergütung von etwa 10 v.H. des Ladenbezugspreises, sofern die Zeitschriften und Fortsetjungswerke normal, d. h. mit mindestens 25 v.H., rabattiert werden; bei geringer rabattierten Werken entfällt die Umsatjvergütung; bei einem Rabatt von mehr als 30 v.H. kann eine entsprechende Erhöhung eintreten. Die Inhaber oder Leiter der geschlossenen Betriebe haben die Verleger der Zeitschriften und Fortsetzungswerke über die (vorläufige) Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Lieferungs vertrag an den übernehmenden Betrieb zu unterrichten, damit die weitere Lieferung ohne Stocken erfolgen kann. Die zur Weiterlieferung für die Dauer der Schließung übergebenen Kundenstämme sind nach Wiedereröffnung des geschlosse nen Betriebes an diesen zurüdezugeben, c) Die Zahlungstermine unterliegen der freien Vereinbarung der Beteiligten. Eine sofortige Bezahlung des gesamten Uber- nahmepreises wird im allgemeinen nicht verlangt werden können. §6 Nach Bekanntgabe des Schließungsbescheides dürfen Ver leger und Großhändler den zu schließenden Betrieb nicht weiter beliefern. Der Betrieb hat noch eingehende Sendungen zurückzu weisen. § i (1) Die Verleger, die das Zuteilungsverfahren eingeführt haben, sind gehalten, die auf den geschlossenen Betrieb entfal lenden Kontingentmengen auf andere Vertriebsfirmen desselben Bezirks zu verteilen. (2) Schließen sich mehrere Firmen zusammen, so gehen die Kontingente der geschlossenen Betriebe auf den Gemeinschafts betrieb über. § 8 (1) Der geschlossene Betrieb erhält von der Reichsschrifttums kammer, Gruppe Buchhandel, eine Bescheinigung über die Schlie ßung, auf Grund deren er später beim Wiederaufbau des Lagers bevorzugt beliefert werden kann. (2) Über die Gemeinschaftshilfe für die geschlossenen Be triebe ergehen noch besondere Weisungen. Berlin, den 1. April 1943 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer gez.: Hanns Johst Bekanntmachung des Leiters des Deutschen Buchhandels Betr.: Gehilfenprüfung für Lehrlinge aus dem Lehrmittelhandel 1. Auf Grund der Vorschrift in Artikel II Ziffer 2 der Richtlinien zur Berufserziehung im Bereich der Reichsschrift tumskammer — Gruppe Buchhandel — bilde ich hierdurch den „Prüfungsausschuß für Lehrlinge des Deutschen Lehrmittel handels“. 2. Der Prüfungsausschuß für Lehrlinge des Deutschen Lehr mittelhandels hat seinen Sitj in Leipzig. Zum Vorsitjenden des Prüfungsausschusses berufe ich den Leiter der Fachgruppe Lehr mittelhandel in der Fachschaft Handel der Reichsschrifttums kammer — Gruppe Buchhandel — Herrn Hubert Offermanns i. Fa. Gebrüder Höpfel, Berlin. Die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der Reichsschrifttumskammer Abteilung III (Buchhandel) nach Vorschlag des Vorsitzenden eingesetjt. 3. Lehrlinge, die vor dem Prüfungsausschuß fi)r Lehrlinge des Deutschen Lehrmittelhandels die Gehilfenprüfung bestan den haben, müssen eine von der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — veranstaltete Arbeitswoche für Lehr mittelhändler besuchen. Die Einberufung zu dieser Arbeitswoche erfolgt durch die Reichsschrifttumskammer Abteilung III (Buch handel). Leipzig, den 1. April 1943. Baur. Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Betr.: Gehilfenprüfung für Lehrlinge aus dem Lehrmittelhandel Vdr dem Prüfungsausschuß für Lehrlinge des Deutschen Lehrmittelhandels wird eine Gehilfenprüfung für Lehrlinge des Deutschen Lehrmittelhandels, die ihre Lehrzeit bis zum 31. Mai 1943 beenden, am Mittwoch, dem 26. Mai 1943, abgehalten. Die Anmeldung hat gemäß Artikel II Ziffer 3 der Richtlinien zur Berufserziehung im Bereiche der Reichssdirifttumskammer zu erfolgen. Die Anmeldung muß enthalten: 1. Schulzeugnisse a) Abgangszeugnisse der besuchten Schulen, b) bei erfolgreichem Besuch des Einjährigen Höheren Fach kurses der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt das Schulzeugnis der Anstalt, 2. Bericht des Lehrherrn über die Ausbildung und Erziehung, die Befähigung und Leistungen des Prüflings, 3. Lehrvertrag, 4. Ausweis der Reichsschrifttumskammer, 5. Lehrlingspaß, 6. handgeschriebenen Lebenslauf, 7. entfällt, 8. Bestätigung über die Zugehörigkeit zur NSDAP, oder zu einer ihrer Gliederungen (bei Wehrmachtsangehörigen über die frühere Zugehörigkeit). Bei Lehrlingen, die ihre Lehrzeit vor dem 1. Juni 1939 angetreten haben oder körperlich behindert sind, kann auf die Bestätigung unter 8) verzichtet werden. Das gleiche gilt für Aus länder. Die Anmeldung ist an den Vorsitjenden des Prüfungsaus schusses, Herrn Hubert Offermanns i. Fa. Gebrüder Höpfel, Berlin, bis zum 21. April 1943 zu richten. * Betr.: Gau Sachsen Herr Professor Dr. G. Menz wird anläßlich des hundert jährigen Todestages von Friedrich Perthes am 15. April 1943, 19 Uhr, im Filmsaal der Gaupropagandaleitung, Ostra-Allee 27, zum Dresdner Buchhandel sprechen. Mit dieser Veranstaltung soll gleichzeitig die feierliche Aufnahme der neueingetretenen Dresdner Lehrlinge erfolgen. Die Veranstaltung ist pflichtge mäß von allen Angehörigen des Dresdner Buchhandels zu be suchen. Auswärtige Gäste sind herzlich willkommen. * Sollte die Anmeldung einzelner neueintretender Lehrlinge bisher versäumt sein, so sind diese bis spätestens 13. April 1943 in meiner Geschäftsstelle, Ostra-Allee 27, zu melden. — Der für 13. April angesetjte Schulungsabend wird auf den 20. April verschoben. Für den 13. April wird der Besuch des Vortrags abends der Frau Josefa Berens-Totenohl im Großen Saal der Dresdner Kaufmannschaft, 19 Uhr, den Lehrlingen zur Pflicht gemacht. Die in das zweite Lehrjahr eintretenden Lehrlinge sind verpflichtet, ab 20. April 1943 an den Schulungsabenden teilzunehmen. Sie finden in der Technischen Hochschule, Bis- marckplatj, Hörsaal 88, 18.30 Uhr, statt. Der Landesleiter des Gaues Sachsen der Reichsschrifttumskammer Diederich. Bekanntmachungen des Börsenvereins Betr.: Ruhen der Mitgliedschaft bei Schließungen von Betrieben Während der Stillegung auf Grund der Verordnung zur Freimachung von Arbeitskräften für kriegswichtigen Einsatj vom 29. Januar 1943 bleibt die Mitgliedschaft bestehen, ruht aber. Mitgliedsbeitrag ist nicht zu entrichten. Die Lieferung des Börsenblattes wird nach Ablauf des Zeit raumes, für den bezahlt ist, bei geschlossenen Firmen eingestellt. Wird Weiterlieferung gewünscht, ist neue Bestellung-erforderlich. * 62 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 79, Sonnabend, den 10. April 1913
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht