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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1943
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 81 (R. 15) Leipzig, Donnerstag den 15. April 1943 110. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Schriftsteller I. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat ge mäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichs kulturkammergesetz vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) die nachstehend aufgeführten Personen von der Mitgliedschaft aus geschlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffenden ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Neubert, Emst, Dresden-A., Hammerstraße 8, Reinhard, Wilhelm, Berlin SW 61, Belle-Alliance-Platj 7/8, Voigt, Rudolf, Berlin-Schöneberg, Cheruskerstraße 4, III. II. Folgende Mitgliedsausweise sind abhanden gekommen, die ich hiermit für ungültig erkläre: Nr. 2055: Schriftsteller Victor Klages, geb. am 3. Juli 1889 in Hannover, wohnhaft: Berlin-Wilmersdorf, Lauben- heimer Platz 5, Nr. 607: Schriftstellerin Erika Kraft, geb. am 10. Juni 1863 in Berlin, verstorben am 2. April 1942, zuletzt wohn haft: Berlin-Schlachtensee, Hoensbrechtstr. 1—5. Im Aufträge Berlin, den 2. April 1943 gez.lhde Bekanntmachungen des Vorstehers des Börsenyereins Betr.: Änderung des § 5 der buchhändlerisclien Verkehrsordnung Gemäß § 15 Abschnitt c der Satzung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig gebe ich folgende, vom Reichs kommissar für die Preisbildung durch Erlaß vom 16. November 1942 — RfPr. VIII—330—11802/42 — genehmigte Änderung der buchhändlerischen Verkehrsordnung bekannt und setje sie mit dem Tage der Veröffentlichung im Börsenblatt in Kraft: § 5 Abschnitt b Absatz 1 der buchhändlerischen Ver kehrsordnung erhält folgenden Satz 2: „Sie sind verpflichtet, den Geschäftsbetrieb der Bahn hofs-, Reise-, Versand- oder Großbuchhandlung vom Sorti mentsbetrieb räumlich und in der Buchführung getrennt zu halten, für das Sortimentsgeschäft gesondert zu bestellen und den Bahnhofs-, Reise-, Versand- oder Großbuchhänd lerrabatt nicht für das Sortimentsgeschäft auszunutzen.“ Leipzig, am 26. März 1943 Baur, Vorsteher * Betr.: Volksscliulatlas Ergänzend zu den „Grundsätzen für die Lieferung von Schul büchern“ (Börsenblatt Nr. 74 vom 30. März 1940) ordne ich an, daß für den von der Reichsstelle für das Schul- und Unterrichts schrifttum herausgegebenen Volksschulatlas, der als einziger Atlas in der Volksschule zugelassen ist, die gleiche Regelung gilt, wie die unter Abschnitt I, „Volksschulen“, A Ziff. 2 für das Volksschullesebuch festgesetzte, d. h. also a) beim Volksschulatlas fallen kostenlose Prüfungsstücke gänz lich fort, da es sich um ein einheitliches, vom Reichsministe rium eingeführtes Lernmittel handelt; b) Lehrerhandstücke des Volksschulatlasses sind mit 50 v. H. des Ladenpreises zuzüglich Porto zu berechnen und direkt zu liefern. Leipzig, den 5. April 1943 Baur, Vorsteher * Betr.: Sicherung de9 Weihnachtsbedarf9 an Kinder- und Jugend büchern Um der Gefahr vorzubeügen, daß zu Weihnachten ein emp findlicher Mangel an Kinder- und Jugendschriften eintritt, ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsministerium für Volksauf klärung und Propaganda auf Grund der §§ 1 Abschnitt c Ziffer 2 und 15 Abschnitt c der Satzung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig an: Der Verkauf von Kinder- und Jugendbüchern an das Publikum wird mit Wirkung vom l.Mai 1943 bis 30. Sep tember 1943 gesperrt. Die Sperre gilt auch für Direktver käufe der Verleger. Der Verkehr der Buchhändler unterein ander wird durch diese Anordnung nicht berührt. Leipzig, den 12. April 1943 Baur, Vorsteher Verwendung gebrauchter Schulbücher an höheren Schulen Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung hat am 25. März d. J. nachstehende Bekanntmachung — — E III a 475 E II, E I — erlassen: Infolge der Kriegsverhältnisse ist auch im neuen Schuljahr nicht damit zu rechnen, daß jeder Schüler in allen Fächern ein neues Schulbuch erhalten kann. Die Schulen haben daher für die Dauer des Krieges mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß ge brauchte Schulbücher, deren Benutzung nicht durch starke Ab nutzung unmöglich ist, im Unterricht weiterverwendet werden. In besonderen Fällen, wie z. B. Benu^ung von Klassenlesestoffen, empfiehlt sich auch ein Austausch von Büchern zwischen verschie denen Schulen. Auf meine Erlasse, betreffend Hilfsbüchereien an Höheren Schulen, vom 11. April 1942 — E IH’a 610 E III c — (MB1WEV. S.200) und vom 20. August 1942 — Ellla 1970/42 — (MB1WEV. S. 335), die die Einrichtung von Hilfsbüchereien und den Erwerb von alten Schulbüchern empfehlen, weise ich erneut hin. Der Buchhandel als Lehr- und Forschungsgebiet an der Handels-Hochschule zu Leipzig Prof. Dr. Menz hat für seine Vorlesungen im Sommer semester 1943 das Thema: Vertrieb von Gegenständen des Buch handels vorgesehen. Behandelt werden die Lieferungsformen und Lieferungswege, die sich daran anschließenden Bestimmun gen der Verkehrsordnung und danach vor allem Fragen der Werbung und der Absatzforschung, bis hin zu den Fragen der Umsatzsteuer. Auch die zunächst als reine Kriegsmaßnahme ein geführten Methoden des Zuteilungsverfahrens sollen behandelt werden unter Berücksichtigung der Fragen, die sich für die zu künftige Gestaltung des Vertriebs von Gegenständen des Buch handels daraus ergeben können. Zum Vergleich werden die Ver hältnisse des Auslandes und die dort gemachten Erfahrungen herangezogen. Die Vorlesungen finden regelmäßig Donnerstags von 19—20.30 Uhr statt. Sie beginnen am 6. Mai. Die Übungen des Seminars für Buchhandelsbetriebslehre werden in der üblichen Weise einzelne Themen behandeln, wozu die Teilnehmer durch Übernahme von Referaten beitragen kön nen. Die Übungen werden Freitags von 20—22 Uhr durchgeführt. Sie beginnen am 7. Mai. An den Veranstaltungen können außer Hochschulstudieren den als Hörer auch im praktischen Berufsleben stehende Buch händler teilnehmen. Anmeldungen nimmt das Sekretariat der Handelshochschule entgegen. Dort ist für die Vorlesungen ein Hörerschein (Preis RM 5.—) zu lösen. Das Beleggeld beträgt RM 7.— für das Semester und ist zusammen mit dem Betrag für den Hörerschein an die Kasse der Handelshochschule zu entrich ten. Eine persönliche Vorsprache beim Seminardirektor vor Be ginn des Semesters ist erwünscht bzw. für die Übungen Bedin gung. Sprechstunden von Prof. Dr. Menz Montags und Donners tags von 12—13 Uhr im Buchhändlerhaus, Gerichtsweg 26. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 81, Donnerstag, den 15. April 1943. 65
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