Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 88 (R. 19) Leipzig, Sonnabend den 8. Mai 1943 110. Jahrgang Bekanntmachungen u. Mitteilungen Erste Mitteilung zur Amtl. Bekanntmachung Nr. 156 (Vgl. Bbl. Nr. 79 vom 10. April 1943) Betriebe des vertreibenden Buchhandels, die vom Landes wirtschaftsamt geschlossen sind und nach § 4 Abs. 2 der Amt lichen Bekanntmachung Nr. 156 die Zusammenlegung mit einem offenbleibenden Unternehmen betreiben, können das Muster eines Zusammenlegungsvertrages von der Reichsschrifttums kammer — Gruppe Buchhandel in Leipzig C 1, Hospitalstr. 11, anfordern. Mitteilung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer (Wiederholt aus Nr. 64/65) Betr.: Einzelhandel mit Schrifttum Auf Grund von Ziffer III, 2 de- ministeriellen Verfügung über die Vereinfachung der Verwaltung vom 4. September 1939 — R 1410/4. 9. — nehme ich Anträge auf Erteilung von Aus nahmegenehmigungen auf Grund von §§ 2 und 5 der Anord nung über den Einzelhandel mit Schrifttum vom 26. März 1941 (Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 134) bis auf Widerruf nicht mehr entgegen. Ausgenommen hiervon sind Anträge, die von Kriegsversehrten des jetjigen Krieges ge stellt werden. Berlin, den 12. März 1943 gez.: Hanns Johst I Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Achtung, Kalenderverleger! Betr.: Kalender 1944 Auf vielfache Anfragen wird zusammenfassend über die Kalenderherstellung 1944 folgendes mitgeteilt: 1. Fachkalender. Die Regelung bleibt die gleiche wie im Vorjahr: Anträge auf Papierzuteilung können, soweit für den Jahrgang 1943 Papier bewilligt wurde, ohne eine weitere Be nachrichtigung durch die Kammer bei der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels gestellt werden, ln Fällen, in denen für 1943 eine Papier Zuteilung ab gelehnt worden ist, sind Anträge für 1944 zwecklos. 2. Lese- und Abreißkalender. Da Papier nur noch für wirklich kriegswichtige Literatur zur Verfügung gestellt werden kann, ist das weitere Erscheinen von Lese- und Abreißkalendern grundsätzlich nicht mehr möglich. Einige Ausnahmen werden wichtige Bauernkalender, einige Grenzlandkalender und einige wenige aus anderen Gründen unentbehrliche Kalender bilden. Die Verleger dieser Kalender erhalten von der Kammer in den nächsten Tagen einen Bescheid. Alle übrigen Kalenderverleger werden gebeten, von Anfragen und Eingaben abzusehen, da diese n\ir Arbeit verursachen, an der getroffenen Entscheidung jedoch nichts ändern. Im Aufträge: gez. Ihde FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Fritz Askani Mitarbeiter der Evangelischen Sortiments- und Verlags buchhandlung Flügel 8c Co. in Karlsruhe Hans Deutinger Inhaber der gleichnamigen Reise- u. Versandbuchhandlung in München Rudolf Engenhardt Mitarbeiter der Buchhandlung Ibscher in München Fritz Grünberger Mitarbeiter der Univ.-Buchhandlung R. Lechner (Walter Krieg) in Wien Thomas Hirschbeck Mitarbeiter des Deutschen Volksverlags in München Heinrich Landwehr Buchhandlungsgehilfe der Firma Schmorl 8c von Seefeld Nachf. in Hannover Gerhard Plog Gehilfe der Buchhandlung Herrn. Rother in Wittstock (Dosse) Richard Raber Leiter der Kunstabteilung der Firma Lorenz Raber in Neunkirchen (Saar) Karl Ritter Mitarbeiter der Firma Ernst Röttger’s Buch- und Kunst handlung in Kassel Fritz Salzer Prokurist des Verlags Eugen Salier in Heilbronn Fritz Schilling Mitarbeiter der Firma Wilhelm Ernst 8c Sohn in Berlin Hans Joachim Scholz Teilhaberder Firma Jos. SchoL Verlag in Mains Erich Sparke Mitarbeiter der Firma Wolff 8c Hohorst Nachf. in Hannover Betr.: Beruflicher Gedankenaustausch mit einberuf enen Buch händlern Die Dauer des Krieges bringt es mit sich, daß von der Front Wünsche nach beruflichem Gedankenaustausch immer zahlreicher eingehen. Verschiedene Anschriften sind bereits ver- DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Börsenbl. f. d. Dt. Buchb. Nr. 88, Sonnabend, den 8. Mai 1943 81