Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1943
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
- Monat1943-07
- Tag1943-07-02
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Die im Deutschen Schulverlag erschienenen Deutschen Volksschullesebücher, Band 1 und Band 2, werden ausschließ lich von uns für die Landschaft I — Ostpreußen —, umfassend Regierungsbezirk Königsberg, Allenstein, Gumbinnen — mit Memelgebiet und Kreis Suwalki — und Zichenau, nicht mehr Regierungsbezirk Marienwerder — Westpreußen —, ausge liefert. Die Bestellungen der in den genannten Gebieten an sässigen Sortimenter und Buch Verkaufsstellen sind nur an uns zu richten. Die Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über die Belieferung der Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen vom 8. Mai 1943 — Börsenblatt Nr. 96 vom 27. Mai 1943 — ist allein ver bindlich. Bestellungen, die diesen Vorschriften nicht entspre chen, werden unerledigt abgelegt. PÄDAGOGISCHE VERLAGSGEMEINSCHAFT OSTPREUSSEN GMBH. - STURM-VERLAG - FERD. HIRT KÖNIGS BERG/PR., TRAGHEIMER KIRCHENSTRASSE 22 Die im Deutschen Schulverlag erschienenen Deutschen Volksschullesebücher, Band 1 und Band 2, werden für die Lesebuchlandschaflen II, III undj XXVIII wie folgt ausge liefert: Lcsebuchlandschaft II — Niederschlesien und Oberschle sien —, umfassend die Regierungsbezirke Liegnitz, Breslau, Oppeln, erhalten die Lesebücher ausschließlich durch Ferdi nand Hirt in Breslau, der Regierungsbezirk Kattowitz im Auf- tiag des Verlages Ferdinand Hirt durch das Kattowitzer Buchgewerbehaus in Kattowitz. Lcsebuchlandschaft III — Pommern —. umfassend Re gierungsbezirk Stettin, Köslin, aus dem Regierungsbezirk Grenzmark die Kreise Dramburg und Neustettin erhält die Lesebücher ausschließlich durch meine Leipziger Zweig niederlassung Ferdinand Hirt & Sohn. Lesebuchlandschaft XXVIII — Wartheland —, umfassend Regierungsbezirk Posen. Hohensalza und Litzmannstadt, erhält die Lesebücher ausschließlich durch den Hirt-Reger und v. Schroedel-Siemau Verlag, Abt. Auslieferung, in Posen. Die Bekanntmachung des Vorsteheis des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über die Belieferung der Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen vom 8. Mai 1943 — Börsenblatt Nr. 96 vom 2i7. Mai 1943 — ist allein ver bindlich. Bestellungen, die diesen Vorschriften nicht entspre chen, werden unerledigt abgelegt. FERDINAND HIRT, BRESLAU Die im Deutschen Schulverlag erschienenen Deutschen Volksschullesebücher, Band 1 und Band 2, werden ausschließ lich von uns für die Landschaft VI — Nordmark —, umfassend Provinz Schleswig-Holstein ganz, die Landschaft VII — Nie dersachsen —, umfassend Regierungsbezirk Aurich, Hanno ver, Hildesheim, Lüneburg, Magdeburg — mit den zu An halt gehörenden Läliuesieüen — Exklaven —, Osnabrück, Stade — mit Wesermünde —, Land Braunschweig, Land Oldenburg mit Stadtkreis Wilhelmshaven und Wohnplatz Eckwarderhörn, Land Schaumburg-Lippe und die Land schaft VIII — Westfalen —, umfassend Lippe-Detmold, Re gierungsbezirk Minden ganz, aus dem Regierungsbezirk Arnsberg: die Kreise Arnsberg, Brilon, Lippstadt, Me schede, Olpe, Siegen Stadt und Land, Soest mit Werl, Witt genstein. aus dem Regierungsbezirk Münster: Ahaus, Beckum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Münster Stadt und Land, Steinfurt, Tecklenburg, Warendorf, ausgeliefert. Die Bestellungen dei in den genannten Gebieten ansässigen Sortimenter und Buch verkaufsstellen sind nur an uns nach Bielefeld zu richten. Die Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über die Belieferung der Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen vom 8. Mai 1943 — Börsenblatt Nr. 96 vom 27. Mai 1943 — ist allein ver bindlich. Bestellungen, die diesen Vorschriften nicht ent sprechen, werden unerledigt abgelegt. VELHAGEN & KLASING, BIELEFELD UND LEIPZIG Die im Deutschen Schulverlag erschienenen Deutschen Volksschullesebücher, Band 1 und Band 2, werden ausschließ lich von mir für die Landschaft IX — Industriegebiet —, um fassend aus dem Regierungsbezirk Arnsberg die Kreise: Al tena, Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Ennepe-Ruhr/Krs. Hagen, Hamm, Herne, Iserlohn Stadt und Land, Lüdenscheid, Lünen, Unna, Wanne-Eickel, Wattenscheid, Witten, aus dem Regierungsbezirk Münster die Kreise: Bottrop, Gelsenkirchen- Buer, Gladbeck, Lüdinghausen, Recklinghausen Stadt u. Land, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf die Kreise: Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Düsseldorf Stadt, Düsseldorf-Mettmann, Essen, Mörs — Schulaufsichtsbez. I u. II —, Mülheim, Ober hausen, Rees, Remscheid, Rhein-Wupper-Kreis, Solingen, Wuppertal, die Landschaft X — Niederrhein —, umfassend Regierungsbezirk Aachen — mit Eupen-Malmedy —, Köln, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf die Kreise: Cleve, Gel dern, Grevenbroich, Kempen-Krefeld, Krefeld-Uerdingen, Mörs — soweit nicht bei IX —, München-Gladbach, Neuss, Rheydt, Viersen Stadt und die Landschaft XI — Mittelrhein—, umfassend Regierungsbezirk Trier, Regierungsbezirk Koblenz mit dem oldenburgischen Landesteil Birkenfeld sowie dem Restkreis St. Wendel-Baumholder — Kr. Birkenfeld —. Re gierungsbezirk Wiesbaden ohne Kreis Wetzlar, ausgeliefert. Die Bestellungen der in den genannten Gebieten ansässigen Sortimenter und Buchverkaufsstellen sind nur an mich zu richten. Die Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über die Belieferung der Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen vom 8. Mai 1943 — Börsenblatt Nr. 96 vom 27. Mai 1943 — ist allein ver bindlich. Bestellungen, die diesen Vorschriften nicht ent sprechen, werden unerledigt abgelegt. W. CRÜWELL, VERLAGSBUCHHANDLUNG, DORTMUND Die im Deutschen Schulverlag erschienenen Deutschen Volksschullesebücher, Band 1 und Band 2, werden ausschließ lich von mir für die Landschaft XII — Hessen —, umfassend Oberhessen und Regierungsbezirk Kassel, aus dem Regie rungsbezirk Wiesbaden den Kreis Wetzlar ohne Exklave Schmalkalden, ausgeliefert. Die Bestellungen der in der Land schaft XII ansässigen Sortimenter und Buchverkaufsstellen sind nur an mich zu richten. Dagegen erfolgt die Auslieferung für die Landschaft XXI — Baden —, umfassend Land Baden, nur durch die Firma Schauenburg in Lahr, an die die Bestel lungen zu richten sind. Die Bekanntmachung des Vorstehers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über die Belieferung der Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen vom 8. Mai 1943 — Börsenblatt Nr. 96 vom 27. Mai 1043 — ist allein ver bindlich. Bestellungen, die diesen Vorschriften nicht ent sprechen, werden unerledigt abgelegt. VERLAG MORITZ DIESTERWEG, FRANKFURT A. M. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 111, Freitag, den 2. Juli 1943 729
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