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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1943
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt fiir den Deutschen Buchhandel Nr. 111 (R. 29) Leipzig, Freitag den 2. Juli 1943 110. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins Betr.: Vertrieb der Atlanten für Volksschulen Im Nachgang zu meiner Bekanntmachung vom 8. Mai 1943 (Bbl. Nr. 96 vom 27. Mai 1943) ordne ich für den Vertrieb der Schulatlanten für Volksschulen an: Jede Klasse kann entweder nur mit dem Kemteil oder mit dem Heimatteil beliefert werden, damit ein einheitlicher Un terricht in der Klasse ermöglicht wird. Zur ordnungsmäßigen Durchführung dieser Maßnahme müssen sich die Ortsobmänner oder die örtlichen Vertrauens leute mit den Sdiulleitungen in Verbindung setjen. Weitere Durchführungsbedingungen ergeben sich aus der nachstehend veröffentlichten Anordnung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Leipzig, den 19. Juni 1943 Baur, Vorsteher Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks bildung EII a — C 15 a All. - 4/43 Die Reichsstelle für das Schul- und Unterrichtsschrifttum hat mir mitgeteilt, daß der Kernteil des Deutschen Schulatlasses fertiggestellt ist und in Kürze mit der Fertigstellung der Heimatteile zu rechnen sein wird. Die Herstellung der Atlanten ist den besonderen Verhältnissen des Krieges unterworfen. Deshalb konnten nicht alle Ansprüche, die an einen Schulatlas zu stellen sind, erfüllt werden. Es ist auch nicht möglich, sofort Atlanten für alle Schüler zu liefern. Ich genehmige die vorläufige Einführung der Atlanten und ersuche zu veranlassen, daß zunächst die Schüler der wenig gegliederten Schulen die Atlanten beschaffen. Alsdann kann die Anschaffung klassenweise von unten be ginnend für die übrigen Schulen erfolgen. Wegen Versorgung der Schüler mit Lehrmitteln verweise ich auf meinen Runderlaß vom 21. April 1943 — Ela — 14. Mat. 13/43, EU, EII1 —. Bei der Bestellung der Atlanten bitte ich außerdem folgendes zu beachten: Der Schüler darf nur einen Bestellschein entweder für den Ober stufenteil — Kernteil — oder den Heimatteil abgeben. Der Bestell zettel hat folgende Punkte zu enthalten: 1. Titel: Deutscher Schulatlas, Kernteil oder Heimatteil, — Deut scher Schulatlas, Heimatteil, Gau ..., 2. Verlag: ..., 3. Unterschrift des Erziehungsberechtigten: ..., 4. Stempel bzw. Sichtvermerk der Schule: ... Aus der beiliegenden Liste sind die Verlage zu ersehen, die die einzelnen Heimatteile liefern. Der gleiche Verlag gibt auch für dieses Gebiet den Kernteil ab. Mit der Bestellung kann sofort begonnen werden. Es ist zweck mäßig, die Bestellungen der Lehrerexemplare gleichzeitig mit den Bestellungen der Schüler aufzugeben, da dadurch Einsparungen bei der Versendung möglich sind. Für die Bestellung ist ein mit Schul stempel versehener Bestellzettel zu verwenden, aus dem gegebenen falls hervorgeht, daß es sich um ein Lehrerexemplar handelt. Ich er suche *zü veranlassen, daß möglichst jede Schule nur ein Lehrerexem plar bestellt. Bei einer weiteren Auflage können dann noch Exemplare nachbestellt werden. Dieser Erlaß wird nicht im MB1WEV. veröffentlicht. Atlanten für Volksschulen Bezeichnung des Heimatteils Auslieferung durch Wird eingeführt in den Verwaltungsgebieten: 1. Heimatteil Gau Baden Kunstdruckerei Künstlerbund Karlsruhe A.G., Karlsruhe/ Baden Land Baden ausgenommen: aus dem Kreis Ueberlingen, Landeskomm.-Bezirk Konstanz: die Gemeinden Adelsreute, Wangen und der Wohnplaty Dichtenhausen der Gemeinde Burgweiler; aus dem Kreise Sinsheim, 2. Heimatteil Gau Bayreuth 3. Heimatteil Gau Berlin 4. Heimatteil Gau Danzig-West preußen Georg Westermann, Braunschweig, Berlin, Hamburg Landeskomm.-Bezirk Mannheim: die Gemeinde Schlüchtern; aus dem Kreise Mosbach, Landeskomm.-Bez. Mannheim: der Wohnplatj der Gemeinde Allfeld. Vom Land Preußen — Hohenzollerisdie Lande aus dem Kreis Sigmaringen —: die Gemeinden Igelswies und Thalheim und die Wohnplätje Mühl hausen der Gemeinde Selgetsweiler, Trautenbronn der Gemeinde Gaisweiler und Thiergarten der Gemeinde Vilsingen. Vom Land Württemberg: die Gemeinde Deubach — Kr. Mergentheim —, Wohnplatj Bowiesen der Gemeinde Bernsfelden — Kr. Mergentheim — und die Wohn- plätje Hohentwiel und Bruderhof der Stadt Tuttlingen — Kr. Tutt-» lingen —. Vom Land Hessen — Kreis Bergstraße: die Wohnplätje Finkenhof, Helmhof und Zimmerhöfer Feld der Stadt Bad Wimpfen. Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß. Vom Land Bayern: Reg.-Bez. Niederbayern und Oberpfalz, und vom Reg.-Bez. Ober- franken und Mittelfranken: der Teil Oberfranken. Reichshauptstadt Berlin. Reichsgau Danzig-Westpreußen. 5. Heimatteil Gau Düsseldorf W. Crüjvell, Dortmund und Bres lau, — Hermann Schroedel Verlag, Halle/Saale — in Ge meinschaft. Auslieferung: Ver lag W. Crüwell, Dortmund Vom Reg.-Bez. Düsseldorf: a) die Stadtkreise: Düsseldorf, Krefeld, München Gladbach, Neuß, Remscheid, Rheydt, Solingen, Viersen, Wuppertal; b) die Landkreise: Düsseldorf-Mettmann, Grevenbroich-Neuß, Kempen-Krefeld, Rhein* Wupperkreis. Böraenbl. f. d. Dt, Buchh. Nr. 111, Freitag, den 2. Jnli 1943 113
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