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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1943
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Bctr.: 1. Arbeitswoche für selbständige Leihbuchhändler Mit Bezug auf Ziffer 2 der Bekanntmachung des Leiters des Deutschen Buchhandels, betreffend Berufserziehung im Leihbuchhandel vom 12. März 1943 (Börsenblatt Nr. 64/65 vom 18. März 1943) wird mitgeteilt, daß die 1. Arbeitswoche für selbständige Leihbuchhändler, die ab 1. August 1943 Lehrlinge im Leihbuchhandel einstellen oder neue Hilfskräfte beschäftigen wollen und deshalb die Leihbuchhändlerprüfung ablegen müs sen, in der Zeit vom 19.—25. September 1943 in Leipzig statt finden wird. Da die Teilnehmerzahl begrenzt werden muß, ist um gehende Anmeldung notwendig. Die Anmeldungen sind zu rich ten an die Reichsschrifttumskammer, Abteilung-III (Buchhandel) Referat III C in Leipzig C 1, Hospitalstr. 11. Leipzig, den 25. Juni 1943 I. A. gez. v. Kommerstädt * Betr.: Gau Berlin — Dichterlesungen In der Reihe der von der Fichte-Gesellschaft veranstalteten „Berliner Kulturabende“ finden folgende Dichterlesungen statt: Am Donnerstag, dem 8. Juli 1943: Kurt Eggers liest aus eigenen Werken. Am Donnerstag, dem 15. Juli 1943: Hans Carossa liest aus eigenen Werken. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Landesleitung Berlin und der Fichte-Gesellschaft erhalten Mitglieder der Fach schaft Angestellte und buchhändlerische Lehrlinge gegen Vor zeigen des Reichsschrifttumskammer-Ausweises an der Abend kasse verbilligte Eintrittskarten zum Preise von RM 1.— (statt RM 2.—). Für Lehrlinge steht der Landesleitung Berlin eine kleine Anzahl Freikarten für diese Veranstaltung zur Verfügung, die schriftlich oder fernmündlich angefordert werden können. Die Veranstaltungen finden im Großen Saal des Studen tenwerkes, Berlin-Charlottenburg, Hardenbergstr. 34 (U- und S-Bahnhof Zoo, unmittelbar am Steinplatz) statt. Beginn 19 Uhr. * Betr.: Gau Hamburg — Literarische Arbeitsgemeinschaft Die von der Reichsschrifttumskammer angesetzte literarische Arbeitsgemeinschaft für Gehilfen, Lehrlinge und buchhändle rische Hilfskräfte wurde vom Januar bis Juni dieses Jahres durchgeführt. Sie war dieses Mal besonders stark besucht; es hatten sich weit über hundert Teilnehmer gemeldet. Studienrat Alexander Mrugowski behandelte das Thema: „Vom 19. Jahr hundert bis zur Gegenwart“ und entwickelte an Proben und Auswertungen die Hauptströmungen, die zur Dichtung unserer Zeit geführt haben. Er schloß mit einem Überblick über die Kriegslyrik des großdeutschen Kampfes. Das starke Interesse der Teilnehmer für diese Fragen zeigte sich in den Aussprachen, die nicht nur über literarische, sondern gelegentlich auch über weltanschauliche und politische Probleme einen recht lebhaften Charakter annahmen. Die Arbeitsgemeinschaft wurde durch den Landesfachberater Ad. Ziemer eröffnet, der aber wegen seiner erneuten Einberufung leider nicht bis zum Schluß anwesend sein konnte. Er ließ aber seine besten Grüße und seine Genugtuung über den guten Verlauf dieser Veranstaltung übermitteln. * Betr.: Gau Westfalen-Süd — Neue Anschrift Die Anschrift der Landesleitung der Reichsschrifttums kammer lautet ab sofort: Bochum, Königsallee / Ecke Waldring, Gauleitung der NSDAP. Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, die innerhalb der letzten drei Wochen Schreiben an die alte Anschrift der Landes leitung gerichtet hoben, werden gebeten, umgehend Abschriften dieser Schreiben an die neue Anschrift einzusenden. Mitteilungen der Geschäftsstelle des Börsenvereins Betr.: Vereinfachung der Exportvaluta-Kontrolle und Neuordnung des Meldeverfahrens bei der Warenausfuhr Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Wirt schaftsstelle des deutschen Buchhandels zur Ausfuhrregelung 1/43 vom 9. Juni 1943, abgedruckt im Börsenblatt Nr. 105 vom 19. Juni 1943, sei darauf hingewiesen, daß nach dem grund legenden Runderlaß 18/43 vom 22. Mai 1943, Absatz II, Firmen mit einem größeren Exportumsatz von der örtlich zuständigen Reichsbankanstalt mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab zum Sam melmeldeverfahren zugelassen werden können. Das Einverständnis der zuständigen Reichsbankanstalt vor- ausgese^t, werden deshalb alle Kreuzbandsendungen, wie schon früher, monatlich einmal länderweise getrennt gemeldet werden können. In der Exportvalutaerklärung Blatt A/B (Formular Ausfuhr Nr. 1) soll als zuständige Prüfungsstelle die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin, angegeben werden. * Betr.: Amtliche Kartenzeichenmuster für Meldeblöcke Im Börsenblatt Nummer 14 vom 20. Januar 1942 ist eine Zuschrift des Oberkommandos des Heeres, Berlin, über die Ver wendung amtlicher Kartenzeichen für Meldeblöcke wieder gegeben worden. Seit Einführung des Sonderblattes mit amtlichen Karten zeichen für Meldeblöcke sind die Kartenzeichen allgemein be kanntgeworden. Große Bestände alter Meldeblöcke mit nicht amtlichen und unrichtigen Kartenzeichen werden kaum noch bei den Herstellern und Vertriebsfirmen lagern. Das Oberkommando des Heeres beabsichtigt deshalb, den Dienststellen und Angehörigen der Wehrmacht bekanntzugeben, daß ab 1. Oktober 1943 Meldeblöcke mit abweichenden nicht amtlichen Kartenzeichen-Beilagen nicht mehr zu beschaffen sind. Es wird daher dringend empfohlen, ältere kleinere Lager reste vordringlich zu räumen. Diejenigen Hersteller von Meldeblöcken, die das als Druck muster zu verwendende amtliche Sonderblatt noch nicht be sitzen, werden gebeten, ihren Bedarf umgehend bei der Ge schäftsstelle des Börsenvereins anzugeben. Mitteilung der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Betr.: Meldepflicht über Papierzuteilungen Der Meldepflicht über Papierzuteilungen außerhalb der Sondermenge der Wirtschaftsstelle für Schriftgut wird teilweise überhaupt nicht genügt oder die Meldungen werden nur un vollkommen erstattet. Es wird daher nochmals ausdrücklichst auf die Pflicht zur Meldung von Druckvorhaben gemäß Zif fer 141 unserer Anweisung Nr. 1 vom 15. Juni 1942 (veröffent licht als Ergänzung 3 zur Anweisung Nr. 1 im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 282/283 vom 12. Dezember 1942) verwiesen und um genaue Beantwortung der hier geforderten Angaben gebeten. Betr.: Zweite Bestimmung d. Werberates d. deutschen Wirtschaft über Beschränkung von Werbemitteln Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft hat sich auf Grund der Ziffer 3 seiner zweiten Bestimmung über Beschränkung von Werbemitteln vom 20. Mai 1943 damit ein verstanden erklärt, daß der vertreibende Buchhandel sowie der wissenschaftliche und Fachverlag auch in Zukunft Werbedruck sachen verteilen dürfen, sofern a) es sich grundsä^lich nur um Werbung für Schrifttum handelt, 118 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 112, Sonnabend, den 3. Juli 1943
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