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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1943
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 124 (R. 36) Leipzig, Sonnabend den 31. Juli 1943 110. Jahrgang Mitteilung der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel Gehilfenprüfung Herbst 1943 Nachstehend werden die durch die Landesleiter der Reichsschrift' tumskammer bzw. Vorsitzenden der Gehilfenprüfungsausschüsse gemel deten Einzelheiten für die Prüfung im Herbst 1943 bekanntgegeben. An gaben aus den noch nicht aufgeführten Gauen folgen voraussichtlich in einer der nächsten Börsenblattausgaben. Grundsätzlich ist folgendes zu beachten: 1. Lehrlinge Zu der Prüfung haben sich diejenigen Lehrlinge zu melden, die ihre Prüfung im Frühjahr 1943 nicht bestanden haben, und diejenigen, die ihre Lehre bis zum 31. Oktober 1943 beenden. 2. Kotprüfungen Lehrlinge, die erst nach dem 31. Oktober 1943 auslernen, aber schon vorher mit einer Einberufung zum Arbeits- oder Wehrdienst rechnen müssen, haben Gelegenheit, die Prüfung abzulegen, sobald sie minde stens zwei Drittel ihrer Lehrzeit ab geleistet haben. Sofern die Betreffen den bereits einen entsprechenden Bereitstellungsschein in Händen haben, also täglich mit ihrer Einberufung rechnen müssen, und eine Teilnahme an der allgemeinen Herbstprüfung 1943 nicht möglich ist, setzen sich solche Lehrlinge sofort mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Verbindung, um sich der Notprüfung an einem anderen, mit dem Prüfungsausschuß zu vereinbarenden Termin zu unterziehen. Voraus setzung ist in jedem Falle, daß die Genehmigung der Reichsschrifttums kammer — Gruppe Buchhandel — zur Ablegung der Notprüfung vor liegt und daß der Lehrherr in einer Beurteilung des Lehrlings gegen die vorzeitige Prüfung keine Bedenken zum Ausdruck bringt. Die Prüfungs urkunde darf erst beim Vorliegen der tatsächlichen Einberufung zum RAD. oder zum Wehrdienst ausgehändigt werden. 3. Buchhändlerische Hilfskräfte Zu der Prüfung im Herbst 1943 sind ferner wieder buchhändlerische Hilfskräfte zuzulassen, die im Sinne des Aufrufs des Leiters des Deut schen Buchhandels und der dazu ergangenen Ausführungen (Börsenblatt Nr. 33/1941) Anerkennung als Buchhändler finden möchten. Voraus setzung für die Zulassung zur Prüfung ist, daß die Betreffenden min destens ein Jahr lang praktisch buchhändlerisch gearbeitet haben, wäh rend dieser Zeit ordnungsgelnäß der Reichsschrifttumskanimer — Gruppe Buchhandel — gemeldet waren und im Besitze des erforderlichen Auf nahmeschreibens bzw. des Ausweises für buchhändlerische Hilfskräfte sind. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können keines falls zur Prüfung zugelassen werden. In Zweifelsfällen ist bei der Reichs schrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — Rückfrage zu halten. 4. Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte aus Gauen, in denen keine Prüfungen durchgeführt werden, wenden sich wegen Ablegung der Prüfung an die für sie zuständige Landesleitung (Landesobmann des Buchhandels), die beschließt, in welchem Nachbargau die Prüfung er folgen kann. 5. Die Prüfung von Lehrlingen aus Leihbüchereien und Lehrmittel handlungen findet vorerst nur in Leipzig statt. Nähere Einzelheiten werden in Kürze im Börsenblatt veröffentlicht. Die buchhändlerische Gehilfenprüfung können Leihbuchhändler- Lehrlinge nur dann ablegen, wenn sie ein Drittel der Lehrzeit in einer Firma des Verlags- oder vertreibenden Buchhandels (Richtlinien zur Berufserziehung, Artikel I, 4 b) ausgebildet worden sind. 6. Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben. 7. Die Anmeldung darf nur auf dem vorgeschriebenen Formular erfolgen. Anmeldevordrucke für die Prüfung sind kostenlos vom Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler (Leipzig G 1, Gerichts weg 26, Postschließfach 274/275) zu beziehen, soweit sie die einzelnen Landesleitungen nicht selbst aüsgeben. Sofern von den Landesleitungen nichts anderes bestimmt wird, sind den Meldungen folgende Unterlagen beizufügen: Kurzgefaßter Lebenslauf, Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, Lehrvertrag, Lehrlingspaß, kurzer Bericht des Lehrherrn über Befähigung und Leistung des Lehrlings und, soweit die Teilnahme an einem früheren Lehrgang bereits erfolgt sein sollte, eine Bescheinigung über den Besuch der Reichsschule des Deutschen Buchhandels. Außerdem ist den Meldungen eine Erklärung beizufügen, daß das Fernunterrichts- Werk „Der Deutsche Buchhandel — Briefe zur Berufsförderung“ durch gearbeitet wurde. Die geforderten Unterlagen — besonders der Lehrlingspaß — sind sorgfältig auszufüllen und pünktlich zu den von den Landesleitungen festgesetzten Terminen einzureichen. Sollte aus irgendeinem Grunde das eine oder andere Schriftstück bei der Anmeldung zur Prüfung, die ebenfalls pünktlich vorzunehmen ist, nicht beigefügt werden können, ist hierfür durch den Lehrherrn eine Begründung abzugeben. Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Prüfung können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt Werden. Buchhändlerische Hilfskräfte können als ordentliche Buchhändler erst dann anerkannt werden, wenn sie die buchhändlerische Gehilfen prüfung bestanden und eine Arbeitswoche besucht haben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß einem buchhändlerischen Lehrling nur dann die zur Berufstätigkeit nötige Eignung im Sinne des § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskultur kammergesetzes vom 1. November 1933 zugesprochen werden kann, wenn er nach der Bekanntmachung Nr. 25 der Reichsschrifttumskammer die buchhändlerische Gehilfenprüfung bestanden hat. In bezug auf den Be such der Reichsschule des Deutschen Buchhandels wird auf die Mitteilung betreffend „Reichsschule des Deutschen Buchhandels“ im Börsenblatt Nr. 6 vom 10. Januar 1942 verwiesen. Leipzig, den 30. Juli 1943 I. A.: gez. v. Kommerstädt Gao Pr üf uügsZeit Prüfungsort bis zum Meldungen an Baden-Nord bis ein schließlich Offenburg 12. 9. 1943 Karlsruhe, Passage 3 16. 8. 1943 Landesobmann Hans Mende, Karls ruhe, Passage 3 Baden-Süd bis einschl. Lahr u. gesamt. Elsaß 19. 9. 1943, 8 Uhr Freiburg i. Br., Stadtbücherei, Münsterplatz 16. 8. 1943 Hans Ferdinand Schulz, z. Zt. Straß burg i. E., Große Kirchgasse 4 Bayreuth (Näheres siehe Gau Franken) Berlin 2. und 3. 10. 1943 Berlin (Näheres laut schriftlicher Benachrichtigung. Außerdem ist von allen Prüflingen Ende August eine schriftl. Klausur arbeit anzufertigen.) 10. 8. 1943 Landesleitung Berlin der ReichB- schrifttumekammer, Berlin-Char lottenburg 2, Hardenbergstraße 6 Danzig -Westpreußen 26. 9, 1943, 9 Uhr Danzig, Langgasse 40 (Firma P. Rosenberg) 15. 8. 1943 Landesleitung der Reichsschrifttums kammer, Danzig, Dominikswall 4II Düsseldorf 26. 9. 1943, Düsseldorf (Prüfungslokal u. Zeit wird den Prüflingen noch be kanntgegeben) 15. 8. 1943 Landesleitung der Reichsschrifttums kammer, Düsseldorf, Grafenberger Allee 66 Essen 25. 9. 1943, 9 Uht Duisburg, Königstraße 21 (Buch handlung Scheuermann) 16. 8. 1943 Landesobmann d. Buchhandels Karl Schubert, Duisburg, Königstr. 21 Börseribl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 124, Sonnabend, den 31. Juli 1943 133
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