4476 130, 7. Juni 1980. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhand-I, 21UL* - - - Oos Ä006-006, t/os ---sssss cias SQiil's 0vigiria>-M«/V/!«^/r><ockbuc>, sviis nsbsvisrelisnclsm Vsf'IotzsrSictisoi! ÄVorA Aooi-ooiver/äF - - <5e</a«L<,. 22 iVI.UlrNI' Lro8cti. 6.50 IVl., L.w6. 8.—IVl. Sie Bibliothek -es Börsenvereins in Leipzig, Buchhändlerhaus, bittet um regelmäßige Zusendung aller neuen Antiquariats- und Berlagskataloge. DDsIten Lis vorrätig! blürnbsrg Mn Miiirev äurcii seine slie Jurist U. Uökn Oertel ^lit 33 ^bbiläun^sv, sinsm k^rb. ?Ian u. karb. ^itslbilä 108 Zsitsll / ^1. 2.50 l-orenr SpinlUer VerlsZ / I>1ürnber§ 5 In Gttttes RechtsbibttotheS erschien soeben: Band 97 Reichsabgabenordnung erläutert von 0r. tVernev Gvobr T Beratender Volkswirt, R. d. D. 7YY Seiten / Ganzleinenband RM 22.— Dieser Kommentar des bekannten wissenschaftlichen Steuersachverständigen erwuchs aus dem Bestreben, der Praxis, insbesondere auch des wissenschaftlichen Steuerberaters, und dem Studium die in nunmehr zehnjähriger Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Reichsgerichts, in der Verwaltungsübung und dem Schrifttum herausgebildeten Grundsätze für die Anwendung des grundlegenden deutschen Steuergesetzes in übersichtlicher Form zugängig zu machen. Oie Abstellung auf die Bedürfnisse der Praxis (ves Steuerpflichtigen, seines Vertreters und des Steuerbeamten) und des Studiums weist dem Kommentar einerseits seine Stellung gegenüber dem großen wissenschaftlichen Kommentar Enno Beckers, des Schöpfers der Reichsabgabenordnung, an und bedingt andererseits die Form der Darstellung: die Gliederung in An merkungen, welche die allgemeine Bedeutung der einzelnen Vorschriften herausheben und die Lehren der Steuerrechtswissenschaft verarbeiten („Allgemeines"), in solche, welche eine Interpretation einzelner Begriffe des Gesetzes geben („Einzelnes") und schließlich in solche („Einzel fragen"), welche die gerichtlichen Entscheidungen von Einzelfällen (von typischer Bedeutung) in der Form des Abdrucks des zusammenfassenden Rechtsspruchs der Entscheidung unter systematischer Bearbeitung wiedergeben. Oer Kommentar macht so ein Rachschlagen in den vielen Entscheidungssammlungen entbehrlich. Ein sehr ausführliches Sachregister erleichtert die Äenuhur Weitgehend. Eine Sammlung der vielen Rebenbestimmungen zur Reichsabgabenordnung wird als Ergänzung in Kürze als selbständiger 2. Stilkes Texlausgaben erscheinen. Verlag von Georg Glitte / LUV S