X- 130, 7. Juni 1930. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d.Dtschn.Buchhandel. 4491 veriinsr Klinik Zur u-urcieu versandt.' Uekt 413: >^elclep»«cb«ss Serufrkrsnkkeiten <ier »sut Von vr. tn«0. Kurl kinkonrstli, vsrttn Or.-8". 24 Leiten, dl. 1.— Nekt 414: vdsr «lie krnskrung «tes Lsuglingr Von proksrror vr. Nsn, »oumor 6r.-8°. 26 Leiten, di 1.— »ekt 415/16: vis vistetik rter tuberkulös« Von cnoksrit vr. ScNuIts-^Iggs» Heilstätte HdsiQlankl 6r.-8°. 40 Leiten, dl. 1.50 Kitts Kelten Lis stets einige kxernplers 6er sktuellen Hekts suk Ikrenn Leger T kircNsr» m««1.8ucNNsn«iIung ». Ilornkvio holprig In Demnächst erschelnt: IM» I«Z« t-atSstinaiahrbuch des Deutschen evangel. Instituts für Altertums wissenschaft des Heiligen Landes zu Jerusalem 2m Aufträge des Stiftungsvorstanbes herausgegeben von Vvosessov O. Lllbverbt Alt RM. 4.—, gebunden RVI. Z.L? Der neueBand zeichnet flch durch besondere Reichhaltigkeit aus: Widmung zu valman« 7S. Geburtstage/Neuere Kunde von Keiischrifttascln in Syrien / Na« Jerusalem Je saja» / Bas Psropsen mit wilden Ölzweigen / Lime» palaestinae / Ner »«christliche Kreuzest»« aus Gol gatha nach den piigeranbenken von Bobbio Die Samaritaner im Jahre 1S0S. Das Palästinajahrbuch wendet sich nicht nur an Theologen und Fachkreise, es gehört vielmehr in jedes evangelische HauS und ist auch für die llnterrichtSpraxis von hoher Bedeutung. Prospekte stehen kostenlos zur Verfügung. ^ 6. S. Mittler S Sohn / Berlin SW 68 GtilteS Rechtsvrbliother erschien soeben: Band S6 Gebschastsfteuergesetz bearbeitet von 0r. Sarl Vechev Rechtsanwalt und Notar In Berlin 207 Seiten / In Ganzleinen gebunden AM s.— Die Anwendung des ErbschastssteuergeseheS bereitet der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Schon das Verständnis de» Gesehestertes ist nicht einfach, da das Steuerrecht nicht nur an das Erbrecht des BGB. anknüpst, sondern auch zahl reiche Srsahtatbestände für die Besteuerung aufstellt. Darüber hinaus bereitet steuertechnisch die Bearbeitung -ine« Einzelfalles Schwierigkeiten, weil di- Bewertungsvorschristen in zahlreichen Gesehen und Verordnungen verstreut sind. Nach beiden Richtungen will die vorliegende Ausgabe diesen ln der Praxis auftretenden Schwierigkeiten -nta-g-ntrelen. In knapper Sprache ist der Rechtszustand wledergegeben, wie er sich aus Grund der Rechtsprechung des RFH. entwilkelt hat. Damit ist rechtlich für di- Handhabung des Gesetzes -ln- klare Linie geschaffen. Der technischen Anwendung dient dann eine übersichtliche Zusammenstellung sämtlicher für die Bewertung in Betracht kommenden Bestimmungen. Verlas von Georg Glitte / Verli« LVV S