Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1943
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- 1943-09-09
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- 09.09.1943
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 141 (R. 46) L eipzig, Donnerstag den 9. September 1943 110. Jahrgang Bekanntmachungen Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr: Ausschlüsse und Nichtaulnahmen Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat ge mäß § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs- kulturkammergesetjes vom 1. November 1933 (RGBl. 1933, I, S. 797) die nachstehend aufgeführten Personen von der Mit gliedschaft ausgeschlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffenden ist damit die Tätigkeit untersagt a) als Reisebuchhandelsvertreter: Groß, Malwine, geb. am 8. Sept. 1881 in Großwilkau, wohnhaft: Beuthen O/S., Kreuzstraße 14; Sommerfeldt, Albert, geb. am 5. Dez. 1893 in Zerpen- schleuse (Niederbarnim), wohnhaft: Fohrde (Havel), Pritjerberstraße 13; b) als buchhändlerischer Angestellter: Rosenmeyer, Udo, geb. am 7. Sept. 1918 in Königsberg (Pr.), wohnhaft: Königsberg (Pr.), Ziethenplatj 2. Leipzig, den 31. Aug. 1943 Im Aufträge: gez. Hotte Reichsschrifttumskammer — Gruppe Schriftstellers Betr.: Ausschlüsse und ungültiger Ausweis I. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat ge mäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskultur- kammergesetj vom 1. November 1933 (RGBl. 1 S. 797) die nach stehend aufgeführten Personen von der Mitgliedschaft aus geschlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffenden ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Ophaus, Franz-Josef (geb. am 5. Okt. 1889 in Wanne/Westf.), Berlin-Wilmersdorf, Wilhelmsaue 15/16; Sarne^ki, Detmar Heinrich (geb. am 26. Nov. 1878 in Bre men), Köln-Lindenthal, Bachemer Straße 266. II. Folgender Mitgliedsausweis ist, obgleich die Mitglied schaft gelöscht wurde, nicht zurückgegeben worden. Ich erkläre diesen Ausweis daher für ungültig: Nr. A 6952: Schriftstellerin Dr. Elisabeth Schneider, geb. am 31. Juli 1890 in Kallerheistert/Eifel, wohnhaft: Titt- moning a. d. Salzach. Berlin, den 2. September 1943 Im Aufträge: gez. lhde Mitteilungen Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Dritte Mitteilung zur Amtlichen Bekanntmachung Nr. 28 In der im Börsenblatt Nr. 123 vom 29. Juli 1943 abgedruck ten Mitteilung muß es unter 3. Versandtarif richtig heißen: 7 Bücher = RMll.— (nicht RM 11.50). * Betr: Verlust von Berufsausweisen Die in Verlust geratenen Berufsausweise B III/15984 und L 16253 werden hierdurch für ungültig erklärt. * Betr.;* Gau Rolli-Aachen — Gehilfenpriifung Herbst 1943 Die diesjährige Herbstprüfung findet am 3. Oktober 1943 in Köln statt. Meldungen sind bis zum 20. September 1943 an die Lan desleitung Köln, Claudiusstraße 1, zu richten. Börscnverein — Geschäftsstelle: Betr.: Monatsbuch der Hitler-Jugend In der im Börsenblatt Nr. 22 vom 26. Januar 1939 ver öffentlichten Vereinbarung mit der Reichsjugendführung über das ,,Monatsbuch der Hitler-Jugend“ ist vorgesehen, daß die Sonderausgabe den Aufdruck „Sonderausgabe für den Dienst gebrauch der Hitler-Jugend, unverkäuflich“ tragen muß. Dieser Aufdruck ist nach wie vor bei den in die Dienst bücherei der einzelnen HJ.-Dienststellen einzustellenden Exem plaren anzubringen. Da aber ein Teil der Sonderausgabe an die hauptamtlichen HJ.-Führer geliefert wird, hat sich der Vor steher damit einverstanden erklärt, daß dieser Teil der Auflage den Aufdruck „Sonderausgabe — Bücherdienst der Hitler-Jugend“ erhält. Der Verleger muß sich also künftig bei Abschluß der Vereinbarung über Lieferung der Sonderausgabe die Zahl der für die Dienstbücherei und der für die hauptamtlichen HJ.- Führer bestimmten Exemplare nennen lassen, um die unter schiedlichen Aufdrucke anbringen zu können. * Betr.: Lieferungen nach Nancy (Frankreich) Nachdem festgestellt worden ist, daß der je^t noch in Metj ansässige Fr. Iierlach zu Unrecht sich als Einkäufer für die Deutschen Buchhandlungen, Nancy (Frankreich), Avenue Folh 8, bezeichnet und keineswegs in Verbindung steht mit der „Deut schen Buchhandlung Helga Rasch“ (früher Stricher), Nancy (Frankreich), Avenue Foch 8, wird die über diese Buchhandlung verhängte Sperre aufgehoben. * Betr: Einfuhr von Schrifttum in das Generalgouvernement (s. Anordnung vom 20. Juli 1943, veröffentlicht im Börsen blatt Nr. 122 vom 27. Juli 1943) In das Verzeichnis der Buchverkaufsstellen des General gouvernements ist aufgenommen worden: Richard Knüll, Radojnsko (Distrikt Radom), Bahnhof straße 8. Die Evangelische Buchhandlung Wilhelm Mietke in War schau C 1, Wspolnastraße 10, darf vom Reich aus nicht belie fert werden. * Betr; Fritz Eggert in Sonderburg Der Buchdrucker Frify Eggert i. Fa. F. G. Eggert in Sonder burg (Dänemark), Perlstraße 73, ist nicht Buchhändler. Die Firma darf zu buchhändlerischen Bedingungen nicht beliefert werden. Wiederaufbau wissenschaftlicher Bibliotheken Neben den Wohnstätten derZivilbevölkerung sind vor allem ' deutsche Kulturstätten die Opfer feindlicher Terrorangriffe ge worden. Auch die wissenschaftlichen Bibliotheken mit ihren gro ßen kulturellen Werten wurden stark betroffen. Wie der Reichs erziehungsminister in einem Erlaß mitteilt, haben die feindlichen Terrorangriffe auf deutsche Kulturstätten den Verlust von rund drei Millionen Bänden wissenschaftlicher Literatur zur Folge gehabt. Der Erlaß kündigt Maßnahmen zum Wiederaufbau der zerstörten oder beschädigten Bibliotheken an. Für den Wieder aufbau ist der Reichsbeirat für Bibliotheksangelegenheiten zu ständig, für die technische Durchführung die Reichstauschstelle, die als Zentralstelle Bücher und Buchsammlungen im In- und Auslande aufkaufen und für den Wiederaufbau sicherstellen wird. Daneben sind die Dublettenbestände der deutschen wissen- 122 Börsenbl. f. d. t)t. Buchh. Nr. 141, Donnerstag, den 9. September 1943 157
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