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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1943
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19431002
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194310023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19431002
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 151 (R. 52) Leipzig, Sonnabend den 2. Oktober 1943 110. Jahrgang Bekanntmachung Reichs Kammer der bildenden Künste — Der Präsident: Börsenverein — Der Vorsteher: Betr.: Sammlung und Verzeichnung der neuerscheinenden Kunst blätter Während für die Bücher, Zeitschriften geographischen Kar ten und ebenso für die Musikalien des deutschen Sprachgebietes eine oder mehrere zentrale Sammelstellen bestehen, werden die deutschen Kunstblätter bisher an keiner Stelle im Reich voll ständig gesammelt. Die sachgemäße Aufbewahrung und die Er haltung dieses wichtigen Kulturgutes für die Zukunft sind somit in keiner Weise gewährleistet. Um diesem Mangel abzuhelfen, haben der Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei in seiner 4. Sitjung vom 15. Juli 1942 und die finanziellen Träger der Anstalt, Reich, Land Sachsen und Stadt Leipzig, in einer Sitzung vom 16. Dezember 1942 beschlossen, die Sammlung und archiv mäßige Aufbewahrung der deutschen, Kunstblätter durch die Deutsche Bücherei, das Zentralarchiv des gesamten deutschen Schrifttums, vornehmen zu lassen. Die Anordnung des Präsiden ten der Reichskulturkammer über die Ablieferung von Druck schriften an die Deutsche Bücherei vom 20. September 1935 (Völkischer Beobachter vom 27. September 1935, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 1. Oktober 1935) hat bereits die Ablieferung aller Kunstblätter mit begleitendem Text an die Deutsche Bücherei verfügt, und eine Ausdehnung der An ordnung auf die Kunstblätter ohne Text ist in Aussicht ge nommen. Um jedoch den praktischen Erfordernissen der Zeit, besonders im Hinblick auf die Erfahrungen des Luftkrieges und anderer Ereignisse, sofort Rechnung zu tragen, wird nach Füh lungnahme mit der Reichskulturkammer folgende einstweilige Regelung getroffen: Die Kunstverleger und alle sonstigen Kunstblätter heraus gebenden Stellen, die der Reichskammer der bildenden Künste als Mitglied angehören oder von ihr erfaßt sind oder die Mit glied des Börsenvereins sind, haben von allen seit dem 1. Januar 1943 veröffentlichten Kunstblättern mit und ohne begleitenden Text spätestens innerhalb einer Woche nach Erscheinen ein Archivstück an die Deutsche Bücherei (Leipzig C 1, Deutscher Platj) kostenlos unter Beachtung der am Schluß mitgeteilten Richtlinien einzusenden. Die eingesandten Kunstblätter gehen nach erfolgter Bibliographierung in die Bestände der Deutschen Bücherei über. Die Deutsche Bücherei übernimmt die sach gemäße Aufbewahrung der überlassenen Kunstblätter und stellt sie zur Benu^ung in ihren Lesesälen zur Verfügung. Gleichzeitig übernimmt die Deutsche Bücherei als Bearbei terin der „Deutschen Nationalbibliographie“ und der „Deutschen Musikbibliographie“ zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung auch die bibliographische Verzeichnung der Kunstblätter, die von jetzt ab unter der Bezeichnung „Bibliographie der deutschen Kunstblätter“ erscheint und wie bisher als Beilage im „Börsen blatt für den Deutschen Buchhandel“ veröffentlicht wird. Von den Titeln der Bibliographie der Kunstblätter werden wie von den Titeln der übrigen Bibliographien Katalogkarten in der Größe 7,5 X 12,5 cm, sogenannte Zetteldrucke, hergestellt, die für Bibliotheken, Museen, Kunstverlage und wissenschaftliche Institute bestimmt sind und ihnen die zeit- und kräfteraubende Arbeit der Titelaufnahme für ihre Kataloge und Karteien ab nehmen. Die vorstehende Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wir kung in Kraft. Die „Vereinbarung zwischen der Reichskammer der bildenden Künste und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler“ vom 20. März 1937 Ziff. 2 Abs. 1 (Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 25. März 1937 S. 267) nebst der vom gleichen Tage datierten „Bekanntmachung betr. Ver zeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunstblatthandels“ (Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 25. März 1937 S. 269) wird außer Kraft gesetzt. Berlin-Leipzig, den I. Oktober 1943 Der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste I. A. gez. Meister Der Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler gez. Baur * Richtlinien für die Einsendung der neuerscheinenden Kunstblätter ah die Deutsche Bücherei in Leipzig 1. Ablieferungspflichtig sind die in § 2 der Verkaufsordnung für den Kunstblatthandel (Börsenblatt für den Deutschen Buch handel Nr. 70 vom 25. März 1937) umschriebenen Gegen stände; nicht abzuliefern sind: photographische Abzüge, Post karten, Werbedrucksachen und ähnliche Reproduktionen, die keinen oder geringen Kunstwert aufweisen. 2. Die Einsendung an die Deutsche Bücherei (Leipzig C 1, Deut scher Platz) kann durch die Post oder auf Buchhändlerweg durch Kommissionär geschehen. 3. Als Unterlage für die bibliographische Verzeichnung ist jeder Sendung ein deutlich geschriebener Begleitzettel mit nach stehenden Angaben beizufügen: a) Gruppe, in die das Werk aufzunehmen ist: I. Originale Kunst Gr. 1: Originalholzschnitte Gr. 2: Originalradierungen, -kupferstiche, -Stahlstiche Gr. 3: Originallithographien II. Reproduzierte Kunst Gr. 4: Hochdrücke (Holzschnitte, Autotypien, Zinkogra phien usw.) Gr. 5: Tiefdrücke (Radierungen, Kupferstiche, Photogra vüren usw.) Gr. 6: Flachdrucke (Lithographien, Lichtdrucke, Offset drucke usw.) b) Verlag (möglichst Firmenstempel) c) Name und Vorname des Künstlers d) Titel des Kunstblattes e) Technik der Wiedergabe f) Ladenpreis g) Rabattsatz h) Jahr des Erscheinens i) Datum der Einsendung. Mitteilungen Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Dritter Buchhandelskursus für Kriegsteilnehmer vom 21. No vember bis 11. Dezember 1943 in Leipzig (Wiederholt aus Nr. 144) Veranlaßt durch zahlreiche Wünsche, besonders aus den Kreisen der bereits entlassenen Berufsangehörigen, von der Front und den verschiedenen Einsatzgebieten, will die Reichs schrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — trotz angespannter Kriegslage in der Zeit vom 21. November bis 11. Dezember 1943 in Leipzig den Dritten Buchhandelskursus für Kriegsteilnehmer durchführen. 132 Böreenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 151, Sonnabend, den 2. Oktober 1943 173
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