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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1943-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1943
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- Deutsch
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Erläuterungen zur Bekanntmachung über die Versorgung der Studierenden mit Hochschullehrbüchern Von Hans Ferdinand Schulz Leiter der Arbeitsgemeinschaft für den Vertrieb des wissenschaftlichen Buches I. Die Grundgedanken Mit der vorstehenden Bekanntmachung erhält das an erkannte Hochschulsortiment erweiterte Rechte und erweiterte Pflichten. Der größte Teil medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Lehrbücher wird den Studenten Vorbehalten und der Verkauf sämtlicher Lehrbücher der Medizin, der Naturwis senschaften, der Technik, der Rechts-, Staats- und Wirtschafts wissenschaften an Studenten allein dem anerkannten Hochschul sortiment überlassen. Hinsichtlich der technischen Lehrbücher sind Ingenieurschulen aller Art, sofern ihre Studierenden vom Reichsstudentenwerk betreut werden, den Hochschulen gleich zu achten. Dementsprechend sind auch Buchhandlungen, die an Orten mit Ingenieurschulen ansässig sind und bisher einen grö ßeren Umsatj mit technischer Literatur hatten, als Hochschul sortimente anzusprechen. Vom anerkannten Hochschulsortimen ter wird verlangt, daß er den Bedarf prüft und den Verkauf ins Studienbuch einträgt. Die Anordnung bedeutet einen Vertrauensbeweis, dessen sich das Hochschulsortiment würdig erweisen wird. Sie sagt mit Absicht nur das Nötigste und überläßt der verantwortungsvol len Entscheidung des kenntnisreichen Sortimenters die Einzel heiten. Sie wird dazu beitragen, die Verhältnisse hinsichtlich der Lehrbücher zu bessern. Über den Ernst der Lage läßt die Anordnung keinen Zwei fel. Kein Lehrbuch darf unnütj ausgegeben werden. Jeder Stu dent soll nach Möglichkeit das bekommen, was er im Augen blick dringend braucht. Was er nicht mehr braucht oder noch nicht braucht, darf er nicht bekommen. Die Kriegsverhältnisse gestatten auch nicht, daß er mehrere Lehrbücher des gleichen Faches erhält. Natürlich kann er, wenn vorhanden, zu einem großen Lehrbuch ein Kompendium hinzubekommen. In Frie denszeiten haben Dozenten und Buchhändler bedauert, daß die Studenten so wenig Lehrbücher zu eigenem Besitj erwarben. Der heutige Student besi^t trotj der Mangellage oft mehr Lehr bücher als seine Kameraden vor dem Kriege. Es unterliegt kei nem Zweifel und auch die Reichsstudentenführung ist sich dar über klar, daß der derzeitige Mangel an Lehrbüchern nicht zu- letjt durch die übertriebenen Käufe einzelner Studenten und ihrer Angehörigen verursacht wurde: Erste Semester kauften den Bedarf für das ganze Studium zusammen. Wer ein ge wünschtes Lehrbuch nicht bekam, kaufte ein Konkurrenzwerk, um bei späterer Gelegenheit das ursprünglich gewünschte dazu zukaufen. Die reichlichen Geldmittel, über die fast alle Stu denten heute verfügen, taten ein übriges. Wer verspätet von der Front Studienurlaub erhielt, bekam oft nichts. Das Verfahren setjt beim Sortimenter Sachkunde, Erfah rung und Einfühlungsvermögen voraus. Deshalb bleibt der Ver kauf von Lehrbüchern an Studenten auf die anerkannten Hoch schulsortimente beschränkt, die auch in normalen Zeiten diesen Bedarf fast ganz befriedigten. Es darf nicht sein, daß einem Studenten von einem kenntnisreichen Sortimenter das gleiche Lehrbuch abgeschlagen wurde, das dann seine Heimatbuchhand lung in bester Absicht besorgt. Sonderinteressen einzelner Buch händler haben zurückzustehen hinter der kriegswichtigen Auf gabe der bestmöglichen Versorgung der Studenten. Es ist davon Abstand genommen, zu bestimmen, wieviel Lehr bücher der einzelne Student im Semester erhalten darf. Der Buch handel verspricht hinsichtlich der Zahl weder nach oben noch nach unten irgend etwas. Er entscheidet nach seinen gegenwärtigen Vor räten nach bestem Wissen und Gewissen, ob ein Student zu seinem bisherigen Besitj noch ein weiteres Lehrbuch beanspru chen darf. Ebenso ist davon Abstand genommen, eine Liste der Bücher zu veröffentlichen, welche eintragungspflichtig sind. Die Fußnote zur Überschrift der Bekanntmachung wendet sich an die Verleger. Der Sortimenter soll in Zweifelsfällen lieber ein Buch zu viel als eines zu wenig eintragen. Selbstverständlich müssen auch Fachwörterbücher, Rezepttaschenbücher usw. ein getragen werden. Für den Sortimenter bleibt es beim Bestellverfahren. Doch legt der Verleger die Studentenzahlen der einzelnen Hochschu len seinen Lieferungen zugrunde, wobei er selbstverständlich anerkannte Hochschulbuchhandlungen am Wohnort des Autors im Rahmen des Möglichen bevorzugt. Der Sortimenter muß auch Hörerexemplare von seinem Lager verkaufen. Spekulationen einzelner Hochschulsortimenter auf Umsatjerhöhung durch Nach bestellungen sind zwecklos, ob es sich um Hörerexemplare han delt oder nicht. Bei besonders knappen Hörerexemplaren wird er sich mit dem Autor verständigen und notfalls seine Vermitt lung anrufen. Der Hochschulsortimenter muß mit seinen Beständen aus- kommen. Wenn er sie verschleudert, schadet er seinem Ruf und kann, im Gegensa^ zu seinen Kollegen, den wirklich ernsten Bedarf nicht befriedigen. Es darf nicht mehr sein, was noch im Juli 1943 in verschiedenen Hochschulstädten beobachtet werden konnte, daß soeben erschienene Neuauflagen wichtiger Lehr bücher reihenweise ins Schaufenster gelegt und dadurch die plan lose Nachfrage noch gesteigert wurde. Die örtlichen Vertrauens männer des Börsenvereins zum Studentenwerk werden gebeten, auch hierauf zu achten. Sie sind überhaupt dafür verantwortlich, daß die Benifskameraden am Ort sich in Zweifelsfällen verstän digen. örtliche Vereinbarungen über die Abgabe bestimmter Lehrbücher, die gerade in neuer Auflage erscheinen, sind durch aus möglich und erwünscht. Auf die Aufstellung einer allgemein verbindlichen Liste der anerkannten Hochschulsortimente wurde vorläufig verzich tet und den einzelnen Verlegern überlassen, wen sie auf Grund ihrer bisherigen Erfahrungen anerkennen. Selbstverständlich kann die Anerkennung im Falle der Nichtbewährung wider rufen werden, notfalls durch Entscheidung des Börsenvereins. II. Das Studienbuch Das Verfahren mit dem Studienbuch ist seit Beginn des Sommersemesters 1943 versuchsweise in Freiburg i. Br. und Straßburg i. E. eingeführt und hat sich bewährt. Mindestens ein Drittel ihrer Wünsche konnte den Studenten mit gutem Grunde abgelehnt werden, und die Studenten sahen die Not wendigkeit der Maßnahme ein. Die zunächst lästige Mehrarbeit der Eintragungen ist weniger zeitraubend, als es den Anschein hat, und steht in keinem Verhältnis zu der Tatsache, daß in der Notzeit ein allgemein gültiges Verfahren für die Ausgabe oder Ablehnung von Lehrbüchern gefunden und das bei Büchern be sonders unwürdige „Verkaufen unter dem Ladentisch“ vermie den wurde. Die Einsparung an Lehrbüchern wird noch größer sein, wenn das Verfahren im ganzen Reiche eingeführt und später aus den Eintragungen mehrerer Semester ein deutliches Bild der schon vorhandenen Lehrbücher zu gewinnen ist. Zu nächst wissen wir ja nur Bescheid über die Käufe des laufenden Semesters. Es bedeutet eine Vereinfachung, daß keine Bücherkarte oder dergleichen geschaffen, sondern für die Eintragungen die dritte Umschlagseite des Studienbuches vorgesehen wurde. Der büro kratische Aufwand ist also denkbar gering. Außerdem ist das Studienbuch ein wichtiges Dokument, das zu verlieren oder zu mißbrauchen jeder Student sich hüten wird. Die zweite Um schlagseite trägt bei neuen Ausgaben das Lichtbild des Be- sitjers. Die dritte Umschlagseite hat keine sonstige Bedeutung. Der Sortimenter kann aus dem Studienbuch ersehen, welchem Studiensemester der Student angehört und welche Vorlesungen er jetjt gerade belegt hat.
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