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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1925
- Strukturtyp
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- 1925-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1925
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- Deutsch
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146, 25. Juni 1925. Redaktioneller Teil. steht die Gefahr einer schweren Schädigung des Verlagsgeiverdes durch einen Ausfall an Beziehern. Der Wegfall der Sonntagszustel^cng muß das Anzeigengcschäst der Zeitschriften — bekanntlich die Haupt- einnahmcqnelle — auf das ungünstigste beeinflussen. Nachteile erwach sen auch den. Wirtschaftszweigen, die gewohnt waren, ihre Erzeugnisse in den Zeitschriften anzubieten, und die mit dem verminderten Leser kreis natürlich eine Abnahme der Wirkung ihrer Werbung erfahren. Bei Tageszeitungen und anderen wöchentlich öfter erscheinenden Blät tern Pflegen die Interessenten die sogenannte »Sonntagsnummcr« zu bevorzugen, weil ihre Anzeigen erfahrungsgemäß am Sonntag am meisten wirken. Zu der Werbung durch Anzeigen in Zeitschriften tritt die Werbung durch unmittelbare« Prospektversand. Im Buchhandel, insbesondere tm Versandbuchhandel, wird die vorhandene Kundschaft in bestimmten Zwischenräumen durch unmittelbaren Prospektversand zum Kauf an geregt. Eine Leipziger Versandbuchhandlung schätzt die Zahl der von ihr jährlich versandten Prospekte auf 3 Millionen. Die Kundschaft der Versandhäuser ist in der Regel Privatkundschaft, also Beamte, Ange stellte und sonstige Interessenten, welche tagsüber auf das Büro, ins Geschäft oder zur Arbeit gchcu. Um zu erreichen, daß die Sendungen auch wirklich in die Hände der Empfänger gelangen, wird die Ver sendung so eingerichtet, daß die Angebote, Rundschreiben usw. am Sonntag einlaufen, zu einer Zeit also, wo die Adressaten erreicht wer den, und zu einer Zeit, in der sie Muße finden, die Angebote dnrchzn- schen. Der Fortsall der Sonntagsbestellung würde für die Versand- bctriebe nicht unerhebliche Geschäftsausfülle verursachen. Wir weisen daraus hin, daß viele künstlerische Veranstaltungen gerade Sonntags stattfinden und daß die Verleger der einschlägigen Literatur ein besonderes Interesse daran haben, daß ihre Mitteilungen an den Tagen der Aufführung in die Hände der Empfänger gelangen. Abgesehen von mancherlei Unzuträglichkeiten für die reibungslose Abwicklung des Geschäftsbetriebes, die durch den Fortfall der Sonn tagsbestellung entstehen, würde auch sonstiger Schaden für den C m p - fängcr aus der geplanten Maßnahme erwachsen. Die Durchsicht der Svnntagspost ist crsor'derlich, um rechtzeitig für den Montag Ver fügungen treffen zu können. Den Verlegern von Zeitschriften aktuellen Inhalts bietet die Sonn- tagsbestellung die Möglichkeit, in besonderen Fällen entsprechende Maß nahmen zu treffen, um noch in letzter Stunde wichtige Verordnungen oder Beiträge in die fälligen Nummern zu bringen. Die Unterlassung der Sonntagsbestellung könnte eine Schädigung wichtiger allgemeiner Interessen zur Folge haben. Für manche Betriebe ist die Durchsicht der Sonntagspost eine Not wendigkeit, so im Antiguariatsbuchbandcl, sowohl bei An- wie bei Verkaufsverhandlungen, auch bei Ausgabe von Katalogen. Bei Ver steigerungen, wenn diese am Montag stattfinden, ist es fast unmöglich, die erfahrungsgemäß sich am letzten Tag häufenden schriftlichen Auf träge vor der Versteigerung rechtzeitig zu erledigen. Als Ersatz für den Ausfall der Sonntagsaustragung soll dem Vernehmen nach eine erweiterte Abholungsmöglichkcit geschaffen wer den. Diese Möglichkeit bietet keinen vollwertigen Ersatz für den Aus fall der von der Post übernommenen Leistung, denn die Durchführung erfolgt zum großen Teil auf Kosten der Empfänger. Sie müssen das Personal stellen, um Sonn- und Feiertags den Posteingang von der Post abholcn zu lassen. Wird berücksichtigt, daß die Zahl der Ab holer außerordentlich zunehmcn muß, wenn die Bestellung sortfällt, so erwachsen sogleich Unzuträglichkeiten, die eine vermehrte Abholung mit sich bringt, nämlich großer Andrang, verzögerte Abfertigung und verspätete Aushändigung. Weiter fei darauf hingewiesen, daß es dem Geschäftsinhaber erschwert ist, Personal für diesen Zweck für Sonn tag zur Verfügung zu haben. Die Eilbestellung, selbst die verbilligte Eilbestellung ist ebenfalls kein Ersatz für die ausgefallene Bestellung, denn die Eilbestellung geschieht auf Kosten der Absender oder Empfänger. Überdies kann der Absender nicht immer beurteilen, ob eine Sache für den Empfänger besonders wichtig ist, letzterer müßte sich die gesamte eingehende Post einschließlich der Zeitungen durch besonderen Boten aus seine Kosten bestellen lassen, wenn er keine Gelegenheit hat, sie abzuholen, oder wenn er sie bei Abholung zu spät erhält. Bedenken wurden geäußert, ob die Post imstande ist, die Aus tragung am Montag rechtzeitig vornehmen zu lassen, wenn der Sonn- tagseiugang hinzukommt. In einigen Städten erfolgt die Montags austragung schon jetzt recht verspätet. Bei Ausfall der Sonntags- bestcllung würde die Post am Montag den Empfängern zu ihrem Schaden mit noch größerer Verspätung zugestcllt. Im übrigen wurden starke Zweifel laut, ob die Verbesserungen, die die Neichspost in Aussicht stellt, wirklich eingeführt werden. Zu unserem Bedauern müssen wir uns den Befürchtungen unserer Mit glieder anschließcn. Auch wir haben nicht das Empfinden, als ob die Relchspolt ihren wiederholt gegebenen Zusicherungen, ourch Verkehrs erleichterungen zur Entwicklung von Handel und Gewerbe beizutrageu, uachzukommen bereit ist. Einige unserer Mitglieder treten aus sozialen und religiösen Grün den für die Abschaffung der Sonntagsbestellung ein. Hier wird über sehen, daß die Deutsche Neichspost als gemeinnütziges Verkehrsinstitui für die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu sorgen hat. Eine so wichtige Maßnahme wie die Aufhebung der SountagSbestellung darf nur durch geführt werden, wenn sie die Zustimmung der Volksgesamtheit findet. Die Verfechter der Sonntagsruhe übersehen ferner, daß durch deu Fortfall der Sonntagsbestellung ja noch keine Sonntagsruhe im Postbetrieb geschaffen ist. Das Personal würde allerdings vom Bestell dienst frei, müßte aber zum Teil an anderer Stelle bei der Bewäl tigung der durch die vermehrte Abholung entstehenden Mehrarbeit herangezogen werden. Eine völlige Stillegung des Postbetricbes ist undenkbar; ohne Telegraph und ohne Fernsprecher und über den Post betrieb hinaus, ohne Eisenbahn, Straßenbahn und sonstige Verkehrs mittel am Sonntag ist ein Wirtschaftsleben nicht möglich. Das Monopol, das die Deutsche Reichspost besitzt, gibt ihr neben Rechten auch Pflichten. Zu diesen gehört die Mitarbeit an dem Wie deraufbau des deutschen Wirtschaftslebens bei jeder Gelegenheit und in jeder Weife. Wir möchten noch ausdrücklich daraus Hinweisen, daß sich unsere Aussührnngeu gegen die geplante Einstellung im Ncichspostgebict wie auch gegen die bestehende Unterlassung der Sonntagsaustraguug in Bayern richten. -!- * Leipzig, den 5. Juni 1925. Wicderzulassung der BiichcrbesteUzcttel zu der Gebühr von 3 Pfennig. Jahrzehntelang, seit Oktober 1871 wurden die Bestellungen aus Bücher, Zeitschriften, Noten, Kunstblätter, überhaupt auf alle buch- gewerblichen Erzeugnisse, die Bücherzettel, von der Post zu dem niedrigsten Gebührensatz von 3 Pfennig befördert. Diese Vergünsti gung erstreckte sich auf die vom Buchhandel ausgehenden Bestellungen und auch aus die Bestellungen des Publikums, sofern sie den postalischen Bestimmungen entsprachen. Am 1. Juni 1024 wurde die Gebühr für Bücherzettel von 3 Pfg. auf 5 Pfg. erhöht. Damit ist die über 50 Jahre bestehende Sonder stellung des Buchhandels beseitigt und die Einrichtung der verbilligten und billigsten Bücherbestellung aufgehoben. Die besonderen für Bii- cherzcttel geltenden LZorschriften sind zwar in der neuen Postordnung noch enthalten; sie hätten aber ebenso weggelassen werden können, denn da für Bücherzettel jetzt 5 Psg. Porto zu entrichten sind, müssen sie als Postkarten angesehen werden. Schon seit einem Jahre versucht der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, die Wiedereinführung des alten Zustandes herbeizusüh- ren. Seine Bemühungen und Vorstellungen beim Reichspostministe rium waren aber bisher erfolglos. Das Ncichspostmiuisterium erklärt, die Wiedereinführung des Bücherzettels zu der niedrigsten Gebühr sei nicht von fiskalischen Erwägungen beeinflußt. Dem Antrag des Börsenvereins könne aber nicht entsprochen werden, weil ähnliche Forderungen von anderen Ge werbezweigen gestellt werden könnten und weil der Aufbau der jetzt gültigen Vorschriften über den Versand von Drucksachen gefährdet würde. Dem ist entgegenzuhalten, daß der Buchhandel von jeher bei deu Bücherzetteln eine Sonderstellung inucgehabt hat, die nicht nur ihm. sondern anch dem Publikum zugute kam, wodurch der Verbreitung der Literaturcrzeugnisse nicht nur aus händlerischen, sondern aus allge meinen kulturellen Gründen gedient wurde. Gründen, die seitens ande rer Gcwcrbezwcige ohne weiteres als besonders belangreich und die Souderbchaudlung rechtfertigend zugegeben werden müssen, und daß der Buchhandel die Bücherzettel als einen besonderen Versendnngs- gcgenstand ansieht, der außerhalb der für die Versendung von Druck sachen ausgestellten Vorschriften steht. Zur Begründung dieser Auffassung ist es notwendig, auf die Mo tivc eiuzugehen, die im Jahre 1871 zur Einrichtung der Bücherbestell- zettcl sübrteu. Die damaligen Verhandlungen wurden von dem Ge- ueral-Postdirektor Heinrich Stephan und dem Ersten Vorsteher des Börseuvereins Julius Springer geführt. Von wem der Gedanke die ser Einrichtung ursprünglich ausgiug, ob von Stephan oder von Sprin ger, läßt sich nicht mehr mit Sicherheit seststelleu; vermutlich hat sich aber Springer zuerst mit dem Plan beschäftigt, und Stephan hat ihn weiter verfolgt und ausgebaut. Daß Stephan dem Gedanken sofort großes Interesse eutgegenbrachte, beweisen mehrere eigenhändige Briefe, die er au Springer gerichtet hat, das beweist vor allem das von Stephan entworfene «Normal-Schema eines Büchcrzcttels. 1355'
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