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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1925
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- 1925-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1925
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bewegen sie sich zwischen 8 und 12A. Dazu kommt, Haß man in Deutschland früher in vielen Geschäftszweigen (nicht im Buch handel) die Möglichkeit eines 6—8-, ja lOfachen Geldumschlags im Jahr hatte und damit in allen Kalkulationen natürlich rechnete. Heute ist man sehr zufrieden, wenn nmn einen dreimaligen Um schlag erreicht. Das drückt sich ganz selbstverständlich in den Preisen aus. Eine wirklich nennenswerte Erleichterung der all gemeinen Preislage ist also erst zu erwarten, wenn es gelingt, die Umsätze bis zur richtigen Ausnutzung der vollen Kapazität des gesamten Wirtschaftsapparates zu steigern. Dazu -gehört aber auch die Entwicklung eines entsprechenden Exports. Der innere Markt allein kann selbst bei einer noch so guten Ernte die volle Befreiung nicht bringen. Letzten Endes hängt überhaupt der Erfolg der Proissenkungsaktion zu einem guten Teil mit von der Entwicklung der Weltmarktpreise ab. Soweit die Preissenkungsaktion den Buchhandel bisher be rührt, wäre vorläufig nur auf den Abbau der Papierpreise hin zuweisen. Er ist als Zeichen dafür, daß doch auch die Papier industrie der Lage Rechnung zu tragen bereit ist, überaus er freulich, wenn natürlich auch der geringfügige Preisabschlag für den Buchhandel kaum sonderlich ins Gewicht fällt. Daß sich die Bücherpreise selbst auf der untersten Staffel der allgemeinen Preis verschiebung gegenüber der -Vorkriegszeit halten, ist oft genug nach- gewiesen worden. Der Buchhandel hat ja auch den mit in erster Linie der Abgeltung der abwälzbaren Umsatzsteuer dienenden Sortimenterzuschlag schon längst vor Ermäßigung der Steuer selber aufgehoben und ist somit der Preisseukungsaktion voran gegangen. Interessant ist im übrigen, daß sich nach Zeitungs meldungen das Vorgehen der Regierung wegen Milderung der Geschäftsbedingungen u. a. auch gegen den Verband Deutscher Bilderbücherverleger und -Fabrikanten e. V. in Nürnberg und den Verein Deutscher Buchbindereibesitzer -e. V. in Leipzig ge richtet hat. Angesichts der Schwierigkeit, wenn nicht überhaupt Unmög lichkeit für den Buchhandel, ohne entsprechende Erleichterungen der Gesamtlage zu eigenen Preisermäßigungen zu kommen, und angesichts der Valutadumpingkonkurrenz namentlich des franzö sischen Buches wird es aber für uns besonderer Aufmerksamkeit allen solchen Erscheinungen gegenüber bedürfen, die die Absatz fähigkeit des deutschen Buches im Ausland über die natürlichen Wettbewerbsminderungen hinaus beeinträchtigen. Hier ist besonders auf die Z o l l v e r h ä l tnisf e hinzuweisen. über die unerschwing lichen deutschen Bücherpreise klagt in erster Linie bas valuta- schwache Süd- und Osteuropa. Da ist nun zu bedenken, daß hier überall der Grundsatz der zollfreien Bucheinfuhr durchbrochen ist. Broschierte Werke sind -allerdings meist noch zollfrei, gebundene aber zum Teil sehr beträchtlich belastet. Polen erhebt für 100 bg 25 Zloty, Jugoslawien 20 Dinar, Rumänien 100 Lei; für Bulga rien ist der Satz nicht bekannt, Zollpflicht besteht aber ebenfalls. Als gebunden gelten dabei schon kartonierte Bücher. Der Aus legung ist natürlich weiter Spielraum gewährt. Das zeigt zu gleich, daß die Hauptg-esahr weniger in der tariflichen Belastung als in der mit der Zollabfertigung verbundenen Schikanierungs- möglichkeit liegt. Durch die für Illustrationen vielfach vorge sehenen noch höheren Zollsätze wird die Lage noch mehr kompli ziert. Dazu kommen oft sehr erkleckliche Zollabfertigungsgebühren. In allem dem liegen Erschwerungen und Verteuerungen für die deutsche Buchausfuhr nach jenen Gebieten, die weit mehr ins Gewicht fallen als der Grundpreis selbst. Darauf muß deshalb auch immer wieder hingewiesen werden, um das wahre Bild der Lage zu kennzeichnen. Der Buchhandel wird sich aber viel leicht auch überlegen müssen, wie er den hier lauernden Gefahren am besten vorbeugt. Wenn nun damit schon die Frage der Ausfuhrförderung berührt ist, so sei einmal auch noch darauf hingewiesen, daß hier genauestes Verfolgen der Ausfuhrentwicklung auf technischem Ge biet wie überhaupt der Vorgänge auf dem allgemeinen Waren markt manche Aussichtsmöglichkeiten -zeigen dürfte und finden lassen könne. Mir schwebt z. -B. die gegenwärtige Entwicklung des Radiofunkwesens vor. Die deutsche Apparateindustrie expor tiert allerhand. Die Abnehmer deutscher Apparate im Ausland sind dann vermutlich aber auch, wenigstens in deutschsprachigen Ge bieten, Interessenten für Radioliteratur. Ähnlich dürfte es auf anderen Gebieten liegen. Als -erster für die Ausnutzung dieser Zusammenhänge und geschäftlichen Möglichkeiten käme natürlich der Buchhändler im Ausland selbst in Frage. Besitzt er aber immer die nötige Einsicht in die Verhältnisse, die erforderlichen Kenntnisse und die wünschenswerte Lebendigkeit? Es wird Wohl vielfach dem deutschen Buchhandel nichts anderes übrig bleiben, als die Bearbeitung dieser Möglichkeiten selbst in die Hand zu nehmen. Freilich braucht auch er dazu die nötigen leistungs fähigen, entsprechend vorgebildeten Arbeitskräfte. So läuft letzten Endes jede Überlegung immer wieder auf die Erziehungsfrage hinaus. Der Buchhandel kann gar nicht genug tun für die Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter. Auf deren Leistungsfähig keit beruht seine Zukunft. vr. G e r h. M e nz. Die Steuererklärung für Einkommen- und Körperschaftsbesteuerung. Von I)r. K urt Rung e. Viele Steuerpflichtige werden überrascht gewesen sein, als ihnen Plötzlich ein Formular ins Haus flatterte, worin sic zur Abgabe einer Steuererklärung für Einkommen- bzw. Körperschafts steuer aufgefordert wurden. Neben den obligaten Kopfschmerzen wird sich jedoch manches erleichterte Aufatmen feststcl-len lassen bei all denen, die unter der Last des rohen Vorauszahlungssystcms seufzen und den grünen Zettel als Vorboten wiedergewonneuer Solidität im Steuerrecht begrüßen. Damit die Freude aber nicht zu groß Vierde, ist die Abgabefrist so kurz wie möglich festgesetzt, und zwar bis zum 17. Oktober. Allerdings sollen nach Mit teilungen des Zentralverbands des Deutschen Großhandels An träge, insbesondere Gewerbetreibender, um Bewilligung einer be stimmten Nachfrist seitens der Finanzämter wohlwollend be handelt werden. Aber allzusehr darf man sich auf eine solche Galgenfrist nicht verlassen. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Zuschlag -bis zu 10?L der endgültig festgesetzten Steuer verlangen (nur Beschwerde ans Landessin-anzamt zulässig), die Abgabe ferner durch Geldstrafe erzwingen und endlich den Steuerpflichtigen frei einschätzen. I. Wer hat eine Steuererklärung abzugeben? Allgenieine Voraussetzung für die Erklärungspflicht ist zu nächst, -daß der Steuerabschnitt (lies: Wirtschaftsjahr) 1 9 2 4/25 in der ersten Hälfte dieses Iahres -ge - endet hat. Somit werden alle Gewerbetreibenden betroffen, die zum 31. März oder — wie im Buchhandel besonders -beliebt — zum 30. Zuni bilanzieren, nicht dagegen diejenigen, deren Wirt schaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, und die erst im nächsten Frühjahr veranlagt werden. Das jetzt zur Veran lagung kommende Wirtschaftsjahr schließt sich unmittelbar an den durch das Steuerüberleitungsgesetz festgestellten Ablösungszeit raum 1923/24 an, was vor allem bei der Verlegung des Geschäftsjahres zu beachten ist. Hat beispielsweise ein Ge werbetreibender bisher regelmäßige Abschlüsse auf den 30. Juni gemacht, geht aber 1925 zu regelmäßigen Abschlüssen auf den 30. September über, so macht -er den nächsten Abschluß erst auf den 30. September 1925. Das Wirtschaftsjahr 1924/25 umfaßt daher den Zeitraum vom 1. Juli 1924 bis 30. September 1925. Infolgedessen erfolgt die Veranlagung nicht jetzt, sondern erst im Frühjahr 1926; anders dagegen, wenn dieser Gewerbetreibende zu regelmäßigen Abschlüssen auf den 31. März überginge. Treffen Einkünfte aus mehreren -Betrieben zusammen, für die verschie dene Wirtschaftsjahre maßgebend sind, so regelt sich die Veran lagung f ü r jeden Betrieb besond e r s. Soweit der Steuerabschnitt in der I. Hälfte dieses Jahres endet, besteht für folgende Gruppen eine Pflicht zur Angabe ihres Einkommens: 1. Für n a t ü rliche Personen zwecks Veranlagung zur Einkommensteuer: ») Alle Steuerpflichtigen, bei denen der Gewinn auf Grund lage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist, sei es, daß die Bücher kraft handelsrechtlicher -Vorschrift oder nur tatsächlich ge führt werden. Für offene Handelsgesellschaften
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