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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1925
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- 1925-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1925
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- Deutsch
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menterkammer ein Gegensatz geschaffen, Mer den die Vevbands- hauptvcrsanimlnng nun zur Einigung zu kommen hatte, llber den gegenwärtigen Stand der Entwicklung des Radiorechtes in Deutschland und seine Bedeutung für den Musikverlag erstattete Herr Rauh einen fesselnden Bericht, der von der Versammlung mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurde. Eine ausgedehnte Debatte über zahlreiche andere Fragen zog die Versammlung noch bis ein Viertel vor 7 Uhr hin. Nach Schluß der Hauptversammlung vereinigten sich noch die Chorverleger zu einer Besprechung über die Wahrnehmung ihrer Aufführungsrechte. Herr Rauh er stattete hierzu einen umfassenden Bericht über die Möglichkeit der Verwertung der Aufführungsrechte von Chorwerken, der den Ver sammelten die Überzeugung gab, daß ihre Aufführungsrechte durch die Gema nach besten Kräften verwertet würden. Den Ausklang dieses arbeitsreicheil Verhandlnngstages bildete der B e g r ü ßungsa b end , zu dein der Krcisverein Rheinland und Westfalen in der denkbar liebenswürdigsten Weise eingeladcn hatte. Ein gemütliches Abendessen und später eine schier uner schöpfliche Bowle vereinigte die 'VersainmlungSteilnehmer mit ihren Damen in demselben Saal, in dem bis in den Nachmittag hinein die Redeschlacht getobt hatte. Für Unterhaltung durch abwechslungsreiche Vorträge war in ausgiebigem Maße gesorgt. Den musikalischen Teil bestritt die Hauskapelle der Firma P. I. Tanger, deren Inhaber sich für die Vorbereitung der außerordent lich gelungenen gesamten Tagung den Dank aller Beteiligten er worben habpn. Rheinisches Temperament vereinigte hier die aus allen Teilen Deutschlands herbeigeströmteu Musikalienhändler zu einer fröhlichen Gemeinsamkeit, von der man sich nur ungern trennte. Der Sonn n b e n d galt der Erholung. Zur F a h r lins S i ebe n g e b i r g e hatte der rheinische Himmel, der an den beiden vorhergehenden Tagen die Sonne anderswohin beurlaubt zu haben schien, hinter unseren Gastgebern nicht zurücksteh'.m wol len und schenkte uns köstlichen Sonnenschein. So ging eS in fröhlicher Stimmung von Königswinter, wohin uns die Rhein ufer- und Siebengebirgsbahn gebracht hatte, auf den Petersberg, der allen Teilnehmern einen unvergeßlichen Eindruck mit seinem herrlichen Panorama bot. Ein wirklich festliches Mahl in den schönen Räumen der Terrasse stärkte alle Fahrtteilnehmer so vor trefflich, daß man unternehmungslustig genug war, aas Vorschlag des Herrn Tanger, der durch die häufigen Reisen nach Leipzig, zu denen ihn sein Vorstandsamt zwingt, einen anderen Maßstab für Entfernungen sich angeeignet hat als die Mehrzahl seiner Kol legen, rund durch das ganze Siebcngebirge zu wandern. Und diese Ausdehnung der Wanderung war so genußreich, daß man dem Verführer herzlichen Dank zollte, als man endlich auf dem Drnchenfels anlangte. Freilich war es nun mit der Dampfer- nickfahrt nach Köln nichts mehr, dafür aber entschädigte der ent zückende Ausblick vom Drachensels auf das Rheintal in der Abend stimmung tausendfach. Bei Bellinghauseu in Königswinter fand man sich zum Abendessen in großen Gruppen wieder zusammen, um reich au unvergeßlichen Eindrücken ins alte, heilige Köln zurückzukehren. Der Sonntag vereinigte dann alle wieder zu ernster Arbeit. Die außerordentliche Hauptvers a in m lung des Verbandes der Deutschen M u s i k a l i e n h ä n d - l e r wurde zunächst wieder von einer Sitzung des Gesamtvor standes eingeleitet. Um 10 Uhr eröffnete dann der Verbands- Vorsitzende, Herr Robert Lienau, die Verhandlungen, die er mit außerordentlichem Geschick in jenem Sinne zu leiten ver stand, der den Erfolg einer solchen Tagung nicht in einer Macht probe der einander gegenüberstehenden Gruppen, sondern iin Ver ständigungswillen zu gemeinsamer ersprießlicher Arbeit sieht. Hier bewährte sich die neue Satzung, die eine Abstimmung »ach Kammern vorsieht, glänzend, wenn auch in rein technischer Hinsicht für solche Abstimmungen in Zukunft die gewonnenen Erfahrungen erst noch verwertet werden müssen. Betreffs der Berkaufsbestimmungen für den Musikalienhandel wurde zunächst die Beibehaltung eines Rabatts für Musiklehrer usw. beschlossen, über die Höhe dieses Rabattsatzes aber ergab die Abstimmung den schon am Freitag zum Ausdruck gekommenen Gegensatz zwischen Verleger- und Sortimenterkammer, von denen erstere für 10A, letztere für 55L stimmte. Die Einigung wurde aber doch erzielt, indem die Verlogerkammer nachgab. Besser konnte der ehrliche Verständigungswille, in dem sich die der ganzen Neuorganisation zugrunde liegende Tendenz verkörpert, nicht zum Ausdruck ge bracht werden, und sein Erfolg zeigte sich sofort im tveikeren Ver lauf der Versammlung, die von einer schönen Harmonie getragen wurde. Außerordentlich reiche Arbeit ist in allen Versammlungen geleistet worden, außerordentlich förderlich -für beide Teile, Ver lag wie Sortiment, war die gründliche Aussprache, und so konnte man sich denn mit voller Befriedigung über die Verhandlungen zum Festmahl vereinigen, das am Sonntag abend alle Teilnehmer nochmals an fröhlicher Tafelrunde vereinigte. Auch hierbei hatte der Kreisvcrein Rheinland und Westfalen für vielseitige Unter haltung gesorgt, sodaß die ganze Tagung in der denkbar har monischsten Weise ausklang. Gerade die gesellschaftlichen Veranstaltungen haben sich für den Zusammenschluß der Berufskollegen außerordentlich förder lich erwiesen, zumal da sich diesmal noch mehr Versammlungs teilnehmer entschlossen hatten, ihre Damen -mitzubringcn, denen während der Verhandlungen reichlich Unterhaltung geboten war. Manches berufliche Band ist auf dieser Tagung geknüpft, manches enger geschlossen -worden, zumal mit den Kollegen des besetzten Gebietes, die so lange vom übrigen Deutschland abgeschlossen waren. Das alles wird -sich für die Zukunft förderlich erweisen, wie das schöne Bewußtsein, daß die Neuorganisation des Musika lienhandels ihre Feuerprobe bestanden hat. 11r. Max S ch u m n n n. Berkaufsbestimmungen für den Mufikalienhandel. Gültig vom 9. Oktober 1925 ab. Der Verband der Deutsche» Musikalienhändler hat in seiner Zeitschrift »M u s i k a l i e n h a n d e l« Nr. 40 vom 9. Oktober 1925 gemäß dem Beschluß der Hauptversammlung vom 20. September 1925 in Köln den dort angenommenen Wortlaut der Verkaufsbestimmungen veröffentlicht, die mit dem Zeitpunkt der Ver öffentlichung, also mit dem 9. Oktober, in Geltung getreten sind. Ge naueste Befolgung der Verkaufsbestimmungen wird allen Mitgliedern des Verbandes, Verlegern und Sortimentern zur Pflicht gemacht; Ver stöße gegen diese Verkaufsbestimmuugeu werde» gemäß 8 8 der Satzung des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler geahndet. Sonder drucke dieser Verkaufsbestimmungen sind von der Geschäftsstelle des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler zu beziehen. Der Wortlaut der Verkaufsbestimmungen ist folgender: 1. Kundenrabatt zu gewähren ist verboten. 2. Musiklehrer und Berufsmusiker sowie die Dirigenten von Mu sik- und Gesangvereinen können auf Verlangen, und wenn sie sich als solche ausweisen, 5?K Rabatt auf Musikalien erhalten. Auf Musik- biicher und Textbücher darf kein Rabatt gemährt werden. (Für Salon- Orchester-Musik siche unten die Sondcrbestimmungen.) 3. Größere Partien eines Werkes (siehe unten a—<l) können an Anstalten und Gesellschaften mit Ausnahme von Vcrbrauchcrgemein- schaften und ähnlichen Gründungen zu besonders ermäßigten Preisen geliefert werden. In solchen Fällen ist die Lieferung auf der Rechnung als Ausnahmefall kenntlich zu machen und dein betreffenden Abnehmer die Bedingung aufzuerlcgen, daß er die gewährten Vorteile nicht außer halb des erwähnten Kreises benutzt. Der Ausnahmerabatt darf bei urheberrechtlich geschützten Ordinärartikeln 33>ä?L, bei solchen Netto artikeln (dazn gehören.auch Editionen, Sammelwerke »nd Alben) 20?L nicht übersteigen. Bei urheberrechtlich freien Werken dürfen diese Sätze 50?L bzw. 83K>?L nicht übersteigen. Ist der Verleger mit der Belieferung zu besonders ermäßigten Preisen einverstanden, so muß der Sortimenter in die Lage gesetzt werden, die Lieferung ausfiihreu zu können, indem ihm der Verleger mindestens 20'/L Rabatt ans den Ladenpreis mehr gewährt, als er dem Abnehmer znzubilligen be reit ist. Als »größere Partien« sind anzuseheu: n) bei Chorwerken die gleichzeitige Lieferung von Chorstimmen eines Werkes, wenn die Brnttosumme wenigstens Mk. 150.— beträgt; 2090*
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