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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1925
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Es wurden gezählt: August Juli Bücher 2203 2523 in Reichswährung 77 87 in fremder Währung 61 87 bei denen die Anaabe des Ladenvreiies fehlte 2341 2697 Insgesamt Bei den Büchern in Reichs Währung beträgt der Gesamt ladenpreis: August Juli 8858,86 11885,02 Goldmark Goldmark Es ergibt sich demnach für jede gezählte Einheit als Durch schnitts-Ladenpreis im August Juli 4,02 4.31 Alle nicht abgeschlossenen Fortsetzungswerke und Zeitschriften sowie Anschauungsbilder und Landkarten blieben unberücksichtigt, so daß nur die reine Buchproduktion des deutschen Verlagsbuchhandels, so weit sie in den Wöchentlichen Verzeichnissen des Berich smonats Aus nahme fand — die taliächliche Erlchemungszeil ist eine anvere —, aus gezählt wurde. Zu beachren ist auch, daß dabei nicht nur im cngeien Sinne den Buchhandel interessierende Literatur, sondein alles in die Wöchentlichen Verzeichnisse Aufgenommene berücksichtigt ist. Ludwig Schönrock. Kleine Mitteilungen. Anzeigenplacicrung im Börsenblatt. — Gegenüber den sich häufen den und immer komplizierter gestaltenden Placierungswünschen vieler Auftraggeber für Börsenblattinserate sieht sich der Ausschuß für das Börsenblatt genötigt, darauf hinzilweisen, daß nach 8 11 der »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« seitens der Redaktion eine Verpflichtung zur Aufnahme von Anzeigen an be stimmten Tagen oder an bestimmter Stelle nicht übernommen zu wer den braucht. Selbstverständlich wird die Redaktion nach Möglichkeit besondere Wünsche dieser Art im Interesse der Mitglieder zu er füllen bestrebt bleiben. Das findet jedoch seine Grenze an der tech nischen Durchführbarkeit und an der Notwendigkeit einer geordneten und rechtzeitigen Fertigstellung jeder Börsenblattnummer. Außerdem muß erwartet werde», daß alle solche Plaeierungswünsche unterbleiben, deren Erfüllung nur auf Kosten und zum Schaden anderer Anzeigen- austraggeber erfolgen könnte. Hier ist die Redaktion nicht nur be rechtigt, sondern sogar verpflichtet, die Erfüllung derartiger, die Inter essen der Allgemeinheit und das gleiche Recht aller beeinträchtigenden Plaeierungswünsche zu versagen. Bei dieser Gelegenheit sei auch darauf hingewicsen, daß die Redaktion im Interesse einer geordneten Fertig stellung des Börsenblattes das Recht haben muß, ohne besondere Vor schrift aufgegebene Inserate im Notfall ebenso gut auf einer llmschlag- seite wie im Innenteil nnterzubringen. Ortsverein der Buchhändler in Hannover und Linden. — In der Jahreshauptversammlung am 8. Oktober 1928 wurden gewählt: Vorstand: Fr. Feesche i. Fa. Heinr. Feesche, 1. Vorsitzender, L. Ehjun. i. Fa. L. Ey, 2. Vorsitzender, O. Drowatzky i. Fa. Wolfs L Hohorst Nachf., Schriftführer, F. K rüge r i. Fa. Ad. Sponholtz Nachf., Kassiered, E. Klinner i. Fa. Emil Klinner, Beisitzer. II n t e r st ü tz u n g s k a s s e: Prok. Jul. Lange i. H. Hahn'sche Buchhandlung. Jndustrlebelastungsgesctz 8 15, Berücksichtigung von Verlags- wertcn. — In einer Entscheidung des V. Senats des Neichsfinanz- hofs vom 25. Juli 1925 VI L 20/25 (vgl. Steuer u. Wirtschaft 1925, Septemberheft, Sp. 1498) heißt es: »Da das Betriebsvermögen als wirtschaftliche Einheit zu bewerten ist, so sind bei der Wertermittlung auch immaterielle Güter wie die Verlagsmertc zu berücksichtigen. Diese Auffassung allein steht im Einklang mit den Anschauungen des Ver kehrs, der erfahrungsgemäß bei dem Verkauf eines Betriebs im ganzen den Geschäfts- oder Firmenwert, sei cs als besonderen Rechnungs posten, sei es im Gesamtpreis, in Anschlag bringt. Denselben Stand punkt bringt bei Aktiengesellschaften die Börse in der Kursgestaltung zum Ausdruck. Auch die Antragstellerin verschließt sich dieser Auf fassung nicht, wie die Einstellung der Verlagswerte in ihre Gold bilanz beweist. Inwiefern der Zweck des Jndustrtebelastungsgesctzcs eine andere Auffassung rechtfertigen soll, ist unerfindlich. Wegen der Höhe unterliegt die Ansetzung der Verlagswerte durch das Finanz amt zu dem Bilanzwert keinem Bedenken.« Senatspräsident Becker bemerkt dazu auf Sp. 1522 der genannte» Zeitschrift: »Es wird abzuwarten sein, wie dieselbe Frage für die Ver mögenssteuer 1924 und die Aufbringungslast entschieden werden wird. Es handelt sich um Fragen, die außerordentlich wichtig sind und bereit Lösung durchaus nicht einfach ist. Auch sür das Reichsbewertungs- gesetz tauchen dieselben Fragen auf und werden auch dort Schwierig keiten bereiten«. Dieser Ansicht Beckers ist zuzustimmen. Die Frage, die den Buchhandel stark interessiert, bedarf noch sehr eingehender Be handlung. Es wird kaum möglich sein, sich bei der obigen Entschei dung einfach zu beruhigen. Ankäufe von Bibliotheken. — In den letzten zwei Monaten gingen die namhaften Bibliotheken der verstorbenen Zoologen Prof. I)r. F. von Wagner in Prag und Prof. vr. Ziegler in Stuttgart, sowie die entomologische Bibliothek von Hofrat vr. Martin in Diessen und Direktor I. Müller in Prag in den Besitz des Anti quariats Dultz L Co. in München über. Kataloge sind in Vor bereitung. Ausstellung München der deutschen Buch- und Musikwoche. — Be st i m m u n g e n zum S ch a u f e n st e r - W e t t b e w e r b der Buch- und Musikwoche. 1. Während der Buchwoche sollen die Fenster der Münchner Buch handlungen besonders gut dekoriert werden. Die besten Fenster sollen einen Preis erhalten. Einen Preis kann nur erhalten, wer seine Schau fenster vom 8. November an volle 6 Tage stehen läßt. 2. Jede Firma kann beliebig viele Fenster zur Prämiierung an melden, doch wird grundsätzlich von jeder Firma nur ein Fenster prämiiert werden, und zwar auch nur solche Fenster, die bis spätestens 1. November zur Prämiierung angemeldet sind. Die Anmeldung hat zu gehen an Herrn Severing in Firma Severing L Güldner, Maxi milianstraße. Zur Anmeldung genügt eine einfache Mitteilung, daß so und soviele Fenster zur Prämiierung angemeldet werden unter aus drücklicher Anerkennung der hier festgesetzten Bestimmungen. 3. Jedem Schaufenster muß irgendein bestimmter Gedanke zu grunde gelegt werden, also etwa »Buchsenster der Romantiker« oder »Bayerische Bücher« oder »Abenteuerbücher« oder »Biographien« »sw- Es soll damit vermieden werden, daß eine wahllose Auswahl der Bücher stattfindet. 4. Die Dekoration soll lediglich mit Bücher» ausgeführt werden. Es können die dafür notwendigen Stoffe oder Papiere mit verwendet werden. Verbote» sind Tische, Stühle, Kleidungsstücke, erlaubt: Pup pen, selbstentworsene Plakate, ein bis zwei Bilder, Diapositive, Pla stiken. Es dürfen keinerlei architektonische Ein- oder Umbauten ledig lich für diesen einmaligen Ausstcllungszweck stattfinden. 5. Die Dekoration darf nur von in München wohnende», zurzeit in München in Stellung befindlichen Buchhändlern ausgeführt werden. Selbständige Dekorationen von Chefs oder unter deren Mithilfe sind zulässig. Ausführung nur von Angehörigen des betreffenden Sorti ments. 6. Verleger-Svnderfenster werden für die Prämiierung nicht zu gelassen. 7. Als Preise werde» festgesetzt: 1. Preis 100 Mark bar, 2. Preis 50 Mark bar, 3. Preis 30 Mark bar, 4. Preis 20 Mark bar. Wenn weniger als 10 Fenster gemeldet werden, wird der letzte Preis ge strichen und der erste Preis auf 75 Mark ermäßigt. 8. Tie Prämiierung erfolgt durch die festgesetzten Preisrichter unter besonderer Berücksichtigung der eingelaufenen Publikumsurteile. Die Prämiierung seitens der Preisrichter ist endgültig.
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