Fertige Bücher Xs 245, 19. Oktober 1925. 16002 «»rstnrlatt f. ». Dtschn. «uchbandel. Tbienemarms Vertag zu Stuttgart 3« Ihrer Entgegnung im Börsenblatt Nr. 237 vom 9. Oktober 4925 Sie erklären es für unmöglich, „künstlerische Qualitäten durch Schiedsgericht zu entscheiden" Wir verweisen demgegenüber auf die Wettbewerbe in künstlerischen Dingen (Denkmäler, Bauten) und als Parallele in Literatur und Wissenschaft auf die Schiller-, Kleistpreise, die Nobelpreise usw. W / Das Urteil einer Anzahl von anerkannten und persönlich unbeteiligten Künstlern ist jeden falls ein objektiveres und künstlerisch einwandfreieres, als wir es in der Behauptung Ihres Inserates vom 26. August 1925 sehen, daß Ihr Verlag „die besten Künstler" habe. Sie werden zugeben, daß „die besten Künstler" nach dem Sprachgebrauch etwas anderes bedeutet, als „beste Künstler", wie Sie nunmehr in Ihrer „Entgegnung" vom 9. Ok tober 1925 das von uns angegriffene Inserat auslegen. Oer einzelne Jugendschöffen-Verleger - nicht aber der Künstler-Schiedsrichter, der nur von künstlerischen Gesichtspunkten ausgehen kann - mag bei der Auswahl seiner Illustra toren von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehen, ebenso wie der literarische Werte schaf fende Romanschriftsteller andere Gesichtspunkte hat, als der Kitschromanschreiber, der häufig die höhere Auflage und die größere Einnahme für sich hat. Oer Käufer entscheidet so wenig den literarischen Wert, wie die der Masse zusagendsten Illustratoren damit ihren künstlerischen Wert begründen können. Wenn Sie nunmehr „die besten Künstler" durch „die dem Geschmack der Masse entspre chendsten Illustratoren" ersetzen sollten - was man aus Ihren Verszeilen schließen könnte -, so verzichten wir gern auf ein Schiedsgericht. Wenn Sie aber bei Ihrer Inseratbehauptung „die besten Künstler" bleiben, so bezeichnen wir es als Ihre kollegiale Pflicht, sich dem Schiedsgericht von Künstlern nicht zu entziehen. Unsere Forderung liegt auch im Interesse der „Wahrheit in -er Reklame", und des An sehens der Buchreklame, die leider heute auch bereits mehr vom Geschäftsgeist, als von der Achtung vor Literatur und Kunst geleitet wird. Wir betonen nochmals ausdrücklich, daß wir in dem Urteil des Publikums, selbst dem von Pädagogen, keinen künstlerischen Wertmesser sehen können. München, am 46. Oktober 4925 Köln a. Rh., den 46. Oktober 4925 Georg W. Dietrich Hermann Schaffstein >